10. Teil Lernen (OLAT) Flashcards
Die Kritik an der Aufklärung setzt bereits mit Immanuel Kant ein: Worauf stützte sich seine Distanz gegenüber der rationalistischen Philosophie, wie lässt sich seine Position demgegenüber schlagwortartig beschreiben?
– Ursprünglich orientiert an der Aufklärung
– Ablehnung rationalistischer Philosophie, arg.:
– Vernunft ist stets an ihre eigenen Erkenntnisvoraussetzungen gebunden
– Das „Ding an sich“ ist nicht erkennbar
– Konzentration allen Rechts nur auf das Individuum (nicht abstrakte Glückseligkeit)
– Kategorischer Imperativ anstelle Vernunftgebot
Wer wird als der Begründer der Historischen Rechtsschule bezeichnet?
- Begründung der Historischen Rechtsschule durch Friedrich Carl von Savigny (1779-1861)
Welchen Stellenwert gab die Historische Rechtsschule der Geschichte?
durch Savigny: Thesen
- (Sinn von) Recht nur durch Geschichte erkennbar
- Recht als Produkt der nationalen Kultur (eben kein abstraktes Gebot der Vernunft)
- Volksgeist nicht messbar
daher: historisch-systematische Analyse allein durch Gelehrte möglich
- römisches Recht durch Analyse “gereinigt” und damit Referenz für das neue Recht der Gegenwart
Können Sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Perspektivenbildung von Karl Friedrich Eichhorn und Savigny benennen?
- Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854) formuliert Programm historischer Rechtserkenntnis für die deutschrechtlichen Rechtsquellen
– Ebenso wie bei Savigny wird die Geschichte zum Medium der Rechtsidee
– Konsequenz: Breite Erschließung deutschrechtlicher Quellen
Die sog. Germanistik grenzte sich im 19. Jahrhundert zunehmend von der Romanistik ab. Benennen Sie einige ihrer Argumentationen und Thesen.
– Zunehmende Kritik an der abstrakten Begriffsbildung der Pandektistik (Juristenrecht statt Volksrecht, so etwa Georg Beseler [1809-1888] 1840)
– Betonung der Gemeinschaft anstelle der Individualrechte
– Höhepunkt: Forderung nach einem Tropfen sozialistischen Öls für das BGB durch Otto von Gierke ([1841-1921], 1889)
Methodik der historischen Rechtsschule
=> Verhältnis zu Kodifikation, wodurch entspringt Recht, was anwenden zum Recht schaffen, Gesamtbegriff
Basis: historisch-kritische Methode
- Kodifikation schlecht = selbst nochmals ganzes Paket anschauen und die wirklich wichtigen Normen aussortieren
- (Rechts-)Geschichte damit Instrument um die wahrhaft wichtigen Normen zu finden, denn Recht nicht durch Vernunft, sondern durch die Geschichte - durch die jeweilige nationale Kultur (Volksgeist) - entstanden
- dieser Volksgeist aber nicht messbar, allein durch gelehrte Juristen erkennbar
= Anwendung von philologischer Kritik und rechtsgeschichtlicher Erkenntnis um das neue Recht zu “schaffen”
= Pandektistik (weil römisches Recht Gegenstand der Auseinandersetzung)
späte historische Rechtsschule
- seit 1850 zunehmende Distanz zu den antiken Überlieferungen
- Neukonstruktion auf römisch-rechtlicher Grundlage
= “über das römische Recht hinaus” - Sympathie für Kodifikation des Privatrechts