1. Teil Lernen (OLAT) Flashcards

1
Q

Erläutern Sie das Herkunftsgebiet der Germanen und die Herkunft dieser Bezeichnung selbst.

Beziehung zu den Römern und charakteristisches Gesellschaftselement?

A

Ursprung in Nordeuropa (Südskandinavien, Dänemark, Schleswig)

• Begrifflichkeit (wie auch frühe Beschreibungen) aus der antiken Literatur

• stark archaische Gesellschaft

• Lange Zeit relative Balance zwischen

– römischem Schutzbestrebungen/imperialer Ausbreitung

– Defensive und begrenzter Integration von Germanen

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2
Q

Welche Herrschaftsstrukturen wiesen die Germanenstämme auf und durch welche Elemente waren sie geprägt?

A

Heeres- und wohl auch Sakralkönigtum

• Egalitäre Elemente

– Wahlakklamation

– Thing

– freilich nur auf adeliger Ebene

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3
Q

Welche politischen Zielvorstellungen wurden in der Geschichtsschreibung auf die Germanen projiziert?

A

bisweilen behauptet:

– „germanische Freiheit“,

– „demokratische Vorstufen“

– Dies aber eher Projektionen eigener politischer Zielvorstellungen in die Geschichte im Interesse der Traditionsbildung

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4
Q

Was war die Völkerwanderung?

A

Völkerwanderung (375/568):

– Auslöser: Kriegerischer Konflikt

– sog.„Hunnensturm“ aus dem Osten

– Wanderbewegungen der bedrängten Völker durch Europa

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5
Q

Was waren die Folgen der Völkerwanderung?

A

– Beseitigung Westroms und Neugestaltung der Herrschaftsordnungen in Europa

– Zurückdrängen der römischen Rechtskultur

– Entstehung von Stammesherrschaften

– Basis für Normbildungen

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6
Q

Beschreiben Sie die Entwicklung politischer Herrschaftsstrukturen unmittelbar nach der Völkerwanderung auf dem Gebiet des ehemaligen weströmischen Imperiums.

A

Herrschaftsbildungen unter verschiedenen Königen im Gebiet des weströmischen Imperium mit kontinuierlichen kriegerischen Auseinandersetzung

Zwischenzeitliche teilweise Restauration römischer Herrschaft unter dem oströmischen Kaiser Justinian I. (526-565)

• Aber: Etablierung neuer Reiche mit expansiver Tendenz, insbesondere durch

– Franken

– Westgoten

– Burgunder

– Langobarden

  • dadurch eine „formative period“ zw. römischem und neuem Recht
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7
Q

Nennen Sie charakteristische Neuerungen der politischen Herrschaftsordnung in der Zeit Karls des Grossen.

A

Karl der Grosse (768 – 814) errichtet fränkisches Grossreich

• Neuerungen

– Grafen als Repräsentanten königlich-kaiserlicher Herrschaft

– Zusätzlich: Einsetzung von missi (Königsboten)

– Gerichtsorganisation auf neue Grundlagen gestellt

– Karolingische Bildungsreform (einschliesslich einer neuen Schrift)

– In diesem Zusammenhang auch Entstehung eines kaiserlichen Hofes (mit Hofkapelle als kirchlicher Zentralinstitution)

• Aber: Einheit des Reiches letztlich nur durch überragende Persönlichkeit des Herrschers aufrecht zu erhalten

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8
Q

Wie entwickelte sich das karolingische Reich nach dem Tod von Karl dem Grossen weiter?

A

In der Folgezeit: Aufspaltung in Teilreiche und Ausformung selbständiger Herrschaften

• Seit dieser Zeit Spaltung v.a. in

– Westfranken

– Ostfranken

– Burgund

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9
Q
  1. Definieren Sie den Begriff Stammesrechte.
  2. Zeigen Sie auf, wie die Stammesrechte entstanden sind.
A

• Häufig herrscherlich veranlasste

• Schriftliche Aufzeichnung

• Eines Komplexes von Regelungen

• Für eine bestimmte ethnische Gruppe (einen Stamm)

• als lex gekennzeichnet (in der älteren Literatur: leges barbarorum – Germanen als „Barbaren“)

• Stammesrechte entstehen in der Zeit von Völkerwanderung und karolingischer Herrschaft

– Entstehung zunächst regelmäßig im Zusammenhang mit neu gebildeten Reichen

– Nach ihrer Selbstbeschreibung (und bisweilen auch erzählenden Quellen)

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10
Q

Stammesrechte wurden niedergeschrieben. Welches waren die Zwecksetzungen solcher Verschriftlichungen?

A

Beachte: Verschriftlichtes Recht benutzt als

– als Ausdruck königlicher politischer Herrschaft (König als Gesetzgeber)

– Als Instrument der kollektiven Identitätsbildung/Identitätsbeschreibung

– Häufig Betonung der Rechtsverbesserung im Interesse der Streitschlichtung

• Hier also: Elementarfunktionen von Rechtsetzung und Rechtsnovellierung für ethnische Gruppen erkennbar

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11
Q

Welche zwei Kategorien von Leges können unterschieden werden?

A

• Leges Romanae:

– Aufzeichnungen römischen Rechts für die ehemals römischen Einwohner eroberter Gebiete

– Beispiele: lex Romana Burgundionum, lex Romana Visigothorum

– hier Funktion vergleichbar einem Einführungsgesetz

• Übrige Leges

– Verschriftlichung von bestehenden Gebräuchen (wie bereits gesehen)

– Versuch zur Gestaltung der sozialen Wirklichkeit (Fehdewesen, Handel) durch neue Normen

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12
Q

Welche Inhalte wiesen die Stammesrechte in erster Linie auf?

A

• Normen zum Ausgleich von Unrecht

– kennzeichnend für archaische Welt: Recht wird als Schutzinstrument gegen Bedrohung von Leib, Leben und anderen Rechtsgütern gedacht.

– Etablierung von Verfahrensnormen

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13
Q

Wie nennt man das Prinzip, nach dem sich der Adressatenkreis der Stammesrechte richtete?

A

• Geltung von Leges: Grundsätzlich Personalitätsprinzip, nicht territorial

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14
Q

Wie könnten Kapitularien beschrieben werden, ab wann lassen sie sich nachweisen?

A

• Zu deuten wohl als gesetzesähnliche Herrschaftsanordnungen

• Kapitularien erstmals belegt im 8. Jahrhundert

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15
Q

Wie unterscheiden sich Kapitularien und Leges?

A

• Unterschied zu den Leges

– Kapitulare grundsätzlich eindeutig als herrscherliche Erlasse erkennbar (nicht lediglich Aufzeichnungen)

– Regelungsbereich auch Verwaltung/Königsgericht

– Kapitulare damit Ausdruck von Verdichtung königlicher Herrschaft

• Kapitularien lösen Stammesrechte ab und bilden bis etwa Ende des 9. Jahrhunderts den wichtigsten Normtyp

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16
Q

Welche Rechtsmaterien regelten die Kapitularien?

A

• Kapitularien enthielten insbesondere:

– Regelungen zur Ahndung von Unrecht

– Erbrechtliche Normen

– Verwaltungsregelungen insbesondere über Strukturen der höfischen Verwaltung und die Gerichtsverfassung

– Regelungen über die Struktur der Kirche und deren Schutz

17
Q

Was war der Ausgangspunkt der Fehde, und worin liegt das Prinzip der Talion?

A

• Ausgangspunkt: Rache, archaisches Vergeltungsdenken ohne normative Begrenzungen

• Ursprünglich begrenzende Sanktion für Unrecht: Rache durch Zufügung (nur) des gleichen Unrechts

18
Q

Was bedeutet der Begriff Fehde und welche Ziele verfolgte sie?

A

• Fehde (faih-iþō = westgerm.: feindselig)

– Ausgleich von Unrecht durch öffentliche, rituell gebundene Vergeltung

• Ziele:

– (Wieder-)Herstellung der verletzten Ehre des Familienverbandes durch öffentlichen Akt der Gewalt

– Genugtuung durch Sühnehandeln in Form von erlaubter Selbsthilfe durch Gewalt gegen den Täter

19
Q

Erläutern Sie den Begriff Kompositionen. Gehen Sie dabei auf die Begrifflichkeit, die Entstehungszeit und das Ziel der Kompositionen ein.

A

• Kompositionen

– Begrifflichkeit: Compositio = Busse

– Entstehung im Rahmen der Stammesrechte im Interesse der Eindämmung von Gewalt durch Selbsthilfe seit etwa 5. Jh.

20
Q

Welche Pflichten waren mit der compositio verbunden?

Gibt es besondere Formen von bussähnlichen Zahlungsverpflichtungen?

A

• Pflichten

– Zahlungspflicht des Täters in je vorgeschriebener Form

– Verzicht des Opfers auf Selbsthilfe und Einigung mit dem Täter

• Sonderformen:

– Wergeld (Vir = Mann) – Ersatzzahlung an die Familie des Opfers für Tötung

– Fredus/Friedensgeld: Zusätzliche Zahlung an einen Hoheitsträger

21
Q

Welche Funktionen lassen sich der Busse zuschreiben?

A

• Funktionen (in unterschiedlicher Form verwirklicht):

– Ausgleichsfunktion: Beseitigung des materiell eingetretenen Schadens

– Genugtuungsfunktion: Herstellung der verletzten Ehre durch Anerkennung von Fehlverhalten in Form von Geldzahlung

– Befriedungsfunktion: Herstellung des sozialen Friedens durch Ausgleich zwischen den Parteien

22
Q

Was war das Thing?

A

• Gerichtsversammlung, auf der Urteile vermutlich durch alle Versammelten beschlossen wurden.

23
Q

Wodurch und wie veränderte sich das Thing seit etwa 770?

A

• Seit etwa 770:

– Fallweise eingesetzte Rachinburgen (vgl. Pactus legis Salica)
(Rachinburgen = Urteiler, nicht Richter)

– Dauerhaft (lebenslang) eingesetzte Scabini

– Vorsitz hat ein Richter (Graf oder Zentenar = Sendbote oder Vicarius oder thunginus) als Repräsentant der Gerichtsgewalt ohne eigenständige Entscheidung

24
Q

Welche Ausformung eines Miteinanders („Dualismus“) von zwei Seiten entwickelte sich?

A

• Ausformung eines Miteinanders („Dualismus“) von zwei Seiten

– Richter (als Träger der Gerichtsgewalt – Garantie für Verbindlichkeit und Vollstreckung der Urteile)

– Urteiler (als Repräsentanten der Gerichtsgemeinde)

25
Q

Wie war die Zuständigkeit der Gerichte vor und seit der Epoche Karls des Grossen ausgestaltet?

A

• Ausdifferenzierung von Zuständigkeiten

– Ursprünglich: Allkompetenz aller Gerichte (v. a. Königsgericht, Grafengerichte, Schöffengerichte)

– Seit Karl dem Grossen: Unterscheidung zwischen

• Causae maiores (Tötungen, Körperverletzungen) = Grafengericht

• Causae minores (Übrige Fälle) = Zentenar oder niederer Adel

– Etwa seit dem 12. Jh.: Unterscheidung zwischen Hoch-(Blut-) und Niedergerichtsbarkeit