F1x.2 Abhängigkeitssyndrom Flashcards
F1x.2 Abhängigkeitssyndrom
A. Mind. 3 Kriterien sollten (gleichzeitig/zusammen) mind. 1 Monat bestanden haben (wenn kürzer: innerhalb von 12 Monaten wiederholt)
1. starkes Verlangen (Craving) oder eine Art Zwang die Substanz zu konsumieren.
2. verminderte Kontrolle über Beginn, Beendigung oder Menge des Konsums (oft mehr oder über längeren Zeitraum konsumiert als geplant, oder an dem anhaltenden Wunsch, oder an erfolglosen Versuchen, den Substanzkonsum zu verringern)
3. körperliches Entzugssyndrom (siehe F1x.3 und F1x.4) wenn die Substanz reduziert oder abgesetzt wird, mt den für die Substanz typischen Entzugssymptomen oder auch Gebrauch der Substanz oder einer ähnlichen Substanz, um die Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
4. Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen der Substanz. Für Intoxikation oder den gewünschten Effekt müssen größere Mengen der Substanz konsumiert werden (Dosissteigerung) oder es treten bei fortgesetztem Konsum derselben Menge deutl. geringere Effekte auf.
5. Einengung auf den Substanzgebrauch, Aufgabe oder Vernachlässigung anderer wichtiger Vergnügungen oder Interessensbereiche wegen dem Substanzgebrauchs; oder es wird viel Zeit darauf verwendet die Substanz zu bekommen, zu konsumieren, oder sich davon zu erholen.
6. Anhaltender Substanzgebrauch trotz eindeutig schädlicher Folgen (s. F1x.1), fortgesetzter Gebrauch, obwohl der Betreffende sich über die Art und das Ausmaß des Schadens bewusst ist oder bewusst wird.
(Anm: 5.+6. Zeichen einer psychischen Abhängigkeit)
5. und 6. Stelle:
F1x.20 ggw. abstinent
F1x.200 frühe Remission
F1x.201 Teilremission
F1x.202 Vollremission
F1x.21 ggw. abstinenz, aber in beschützender Umgebung (Krankenhaus, Gefängnis, therapeutischer Gemeinschaft)
F1x.22 ggw. Teilnahme an einem ärztlich +berwachten Ersatzdrogenprogramm (kontrollierte Abhängigkeit, z.B. Methadon, Nikotinkaugummi, -pflaster)
F1x.23 ggw. abstinent, aber in Behandlung mit aversiven oder antagonistischen Medikamenten (Disulfiram oder Naltrexon)
F1x.24 ggw. Substanzgebrauch (aktive Abhängigkeit)
F1x.240 ohne körperliche Symptome
F1x.241 mit körperlichen Symptomen
Verlauf der Abhängigkeit:
F1x25 ständiger Substanzgebrauch
F1x.26 episodischer Substanzgebrauch (z.B. Dipsomanie)
ICD 11 Abhängigkeit
- Abhängigkeitserkrankungen werden weiter vom
schädlichen Gebrauch unterschieden - Neugruppierung der Symptome
- Bisherige 6 Kriterien werden zu 3 Paaren zusammengefasst
- Von diesen 3 neuen Kriterien müssen 2 erfüllt sein (4 von 6 statt 3 von 6 Kriterien)
- Toleranzentwicklung und Entzugssymptomatik
- Craving und Kontrollverlust
- Vernachlässigung anderer Interessen und Fortsetzen des Konsums trotz negativer Konsequenzen