Exekutive Flashcards
Regieren im «halbsouveränen Staat»: die Exekutive des Bundes
- Bundesregierung
- 1 Amt und Person des Bundeskanzler
BRD
- doppelköpfige Exekutive
- Bundeskanzler als Regierungschef
- Bundespräsident als Staatsoberhaupt
bisherige Bundeskanzler: -Konrad Adenauer (49-63, CDU) -Ludwig Erhard (63-66, CDU/CSU) -Kurt Georg Kiesinger (66-69, CDU) -Willy Brandt (69-74, SPD) -Helmut Schmidt (74-82, SPD) -Helmut Kohl (82-98, CDU) -Gerhard Schröder (98-05, SPD) -Angela Merkel (05-21, CDU) —5 CDU-Kanzler mit Regierungszeit von 46 Jahren —3 SPD-Kanzler mit Regierungszeit von 20 Jahren ——(Stand 2015) ——geringe Zahl der Kanzler steht international hervor
1.1
Persönlichkeiten
Adenauer:
-Personifizierung der „Kanzlerdemokratie“ (Patriarch)
Erhard:
-schwacher Bundeskanzler (Wirtschaftspolitisch „Optimist“)
Kiesinger:
„Vermittler“ als „wandelnder Vermittlungsausschuss“
Brandt:
-„Politik der Inneren Reformen“; „Neuen Ostpolitik“ — „Visionär“ (passender Reformer) — „Mann der Deutung und Intepretation (…) und der allgemeinen, symbolisch orientierten Linienbestimmung“
Schmidt:
-Krisenmanager, „Planer, Stratege und Lenker“; „Weltökonom“
Kohl:
-Patriot und Europäer (deutsche Einheit und vereintes Europa)
Schröder:
-überraschende Schachzüge, guter Spieler
Angela Merkel:
- Vermittler zweier Großer Koalitionen
- Sigmar Gabriel stichelte, Merkel leite die Bundesregierung wie die „Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation“
- viele kühne Politikwechsel (Atomausstieg, Wehrpflicht, Israel, „Flüchtlingskrise“)
1.1
wie wird man Bundeskanzler
Wie wird man Bundeskanzler?
-notwendige Vorraussetzungen:
—auftreten in drei Arenen: parlamentarische (Stratege und Umarmungskünstler), politischen Exekutive (tatkräftiger Koordinator und Lenker), Öffentlichkeit (glaubwürdige, verantwortliche Führungskraft)
—extrem belastbare, führungsstarke Persönlichkeit
—in der Regel eine erfolgreiche Karriere in einer der großen Parteien und im Staat (häufig Amt eines Regierungschefs auf Länderebene)
Schröder: -Ministerpräsident in Niedersachsen Kohl: -Opposition im BT führte und Amt des rheinland-pfälzischen Regierungschefs Schmidt: -Hamburg, Bundesverteidigungsminister und Bundesfinanzminister Brandt: -regierender Bürgermeister von Berlin Kiesinger: -Ministerpräsident von BaWü Adenauer: -Kommunalpolitik Erhard: -Bundesregierung Merkel: -Bundesministerin
Wahl des Bundeskanzlers:
- Vorschlag des Bundespräsidenten
- BT Abstimmung geheim (ohne Aussprache)
- BT bestimmt Bundeskanzler autonom
- faktisch „plebiszitäre Komponente der Kanzlerdemokratie“ durch, die Vorentscheidung der Wahl des Bundeskanzlers durch der vorangegangen BT-Wahl
- Dauer einer vierjährigen Legislaturperiode
- gewählt durch die Kanzlermehrheit (Art. 63 II GG)
Fehlschlag des ersten Wahlgangs:
- binnen 14 Tagen einen neuen wählen
- Wahlvorschläge aus der Mitte des Parlaments
- Präsidialvorschlagsrecht (Art. 63 I GG) verbraucht
- nun mehrere Kandidaten möglich (Viertel der Mitglieder oder einer Fraktion)
- Kanzlermehrheit entscheidend
Dritter Wahlgang:
-unverzüglich neuer Wahlgang wenn nach der 14-Tage-Frist keiner zustande kam
-gewählt nun nach relativer Mehrheit
—dann muss der Bundespräsident binnen 7 Tagen eine erfolgreiche Entscheidung treffen
Verfassungswirklichkeit:
- Parteienwettbewerb, Bundestagswahlen und Koalitionsbildung weiterer zentrale Weichensteller
- verfassungsrechtliche Bestimmungen
- faktisch: Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien oder den Koalitionen
- gewählt wer eine handlungsfähige Mehrheit von Abgeordneten im BT hinter sich zu bringen
bislang alle Bundeskanzler im 1. Wahlgang gewählt:
-knappe Mehrheit: Adenauer (seine eigene Stimme vonnöten), Brandt, Schmidt, Schröder
1.2 eine „Kanzlerdemokratie“?
Auflösung und Richtlinienkompetenz
politische Exekutive ist zweiköpfig:
- starker Kanzler
- institutionell schwacher Bundespräsident
Bundeskanzler kann nur durch das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67 GG gestürzt werden:
-Wahl eines neuen Kanzlers mit der Kanzlermehrheit
—Regelung hat international viel Aufsehen erregt und übernommen (hält destruktive Demontage des Regierungschefs ab — stabilitätsorientierte Regierungswechsel)
Bundeskanzler hat das Kabinettbildungsrecht:
-weitgehend frei die Anzahl der Bundesministerien festzulegen sowie ihre Geschäftsbereich und Bezeichnung
—für Kabinettspostenverteilung wie für die Patronage insgesamt wichtig
— gibt dem Kanzler und der ihn stützende Parlamentsmehrheit die Chance Kabinett fachlich und personell auf die geplanten Vorhaben zuzuschneiden
——komplexe Problemlagen, die mehrere Politikfelder übergreifen, durch entsprechenden problemfeldübergreifenden Zuschnitt der Ministerien innerorganisatorisch besser abgebildet werden
(Zusammenlegung des Bundeswirtschaftsministeriums und zweier Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung)
Bundeskanzler formell auch zuständig für die Auswahl der Bundesminister_
- ernannt und entlassen auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten
- Parlament passiver Beobachter
ferner, Richtlinienkompetenz:
-garantierte Befugnis, grundsätzliche Ziele der Innen- und Außenpolitik seiner Regierung zu bestimmen
-nachziehende Pflicht: Bundeskanzler trägt die Verantwortung gegenüber dem Parlament
-erst innerhalb der Richtlinien kommen Ressortprinzip und Kabinetts- oder Kollegialprinzip
—wichtiger als Kabinettsprinzip sind Kanzler- und Ressortsprinzip sowie informellen Koalitionsgremien
starke Position des Bundeskanzlers in diesem Institutionsgeflecht:
- zeugt Befehls- und Kommandogewalt bei Verkündigung des Verteidigungsfalles
- Bundeskanzler + Bundesfinanzminister haben eine Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Parlaments (über- oder außerplanmäßige Ausgaben, Ausgaben des Bundeshaushaltsplan bestimmten Ausgaben erhöhen oder Einnahmen verringern)
fehlendes Recht der Parlamentsauflösung:
-bestimmt nicht den Termin der nächsten BT-Wahl
-nur mittelbar vorzeitige Auflösung und vorgezogenen Neuwahlen (abgelehnte Vertrauensfrage, kann er dem Bundespräsidenten eine Auflösung vorschlagen)
—3 Vertrauensfragen (72 Brandt, 82 Kohl, 05 Schröder)
Richtlinienkompetenz in der Verfassungswirklichkeit:
- bei Koalitionen mit starken Partner eine beträchtliche Spannung zwischen der Richtlinienkompetenz und dem Koalitionsvertrag
- Bundeskanzler könnten vieles in die Waagschale legen durch nutzen seiner Machtressourcen (Küchenkabinett [kleiner Kreis von einflussreichen Beratern und einer geschulten Ministerialbürokratie])
1.2
Bundeskanzleramt, Begrenzungen
Bundeskanzleramt:
- Zentrum der Organisationsmacht
- Leitzentrale des Regierungschefs
- Schaltzentrale des parlamentarischen Systems
- rund 500 Mitarbeiter
- Frühwarnfunktion
- Koordination der Ministerien und seiner Organisation der Beziehungen zwischen Kanzler, Ministerien und Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien
- wichtig ob es ein bedachter Kanzleramtschef ist(bspw. Steinmeier für Schröder (1999))
- Hans Globke für Adenauer eher weniger (umstritten) [Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen]
- Host Ehmke für Brandt, Problemerzeuger (wollte Ministerien an engen Zügeln führen)
Bundeskanzler und Bundesregierung insgesamt außerordentlich einflussreiche Akteure, trotz Begrenzungen:
-parteipolitische Schachzüge in die Quere kommen
-koalitionspolitische Konstellationen
-Berichterstattung der Medien
-außenpolitische Zwangslagen
-Wirtschaftskrisen
-leere Staatskassen
-oder alles gleichzeitig
-ferner Bundesrat bei der Gesetzgebung
-Beziehungsgeflecht mit der EU
—nicht selten Korrektur ihrer Entscheidung durch das BVerfG
relative Stärke des Bundeskanzlers gegenüber den Kabinettsmitgliedern und Regierungsparteien, insbesondere Bundestagsfraktionen:
- Draht zu den wichtigsten Führungspersonen in den Fraktionen und Parteien
- zudem Koalitionslage (politisch-ideologische Differenzen zwischen den Regierungsparteien erschweren das regieren)
- wenn jede Koalitionspartei organisatorisch und ideologisch kohäsiv ist + Politikdistanz =schrumpft der Handlungsspielraum jedes Bundeskanzlers
sowie, wie gut der Bundeskanzler in der eigenen Partei verankert ist und ob sie ihre Ressortverantwortlichkeit auszuspielen gedenken
Persönlichkeit prägt den Handlungsspielraum:
- größer für Macher (Adenauer, Schmidt, Kohl, Schröder)
- Merkel ebenfalls „trotz“ langem Abwarten
- Gegenpol (Erhard, Kiesinger)
- Brandt dazwischen (zunächst Reformer, später amtsmüder Regierungschef)
- Der Bundespräsident
Bundespräsidenten:
- Theodor Heuss (FDP)
- Heinrich Lübke (CDU, 59-69)
- Gustav Heinemann (SPD, 69-74)
- Walter Scheel (FDP, 74-79)
- Karl Carstens (CDU, 79-84)
- Richard von Weizsäcker (CDU, 84-94)
- Roman Herzog (CDU, 94-99)
- Johannes Rau (SPD, 99-04)
- Host Köhler (CDU, 04-10 [Rücktritt 31.5.10])
- Jens Böhrnsen (SPD, 10-6.2010)
- Christian Wulff (CDU, 10-12)
- Joachim Gauck (CDU,12-17)
- Frank-Walter Steinmeier (CDU, 17-aktuell)
oberster Repräsentant der BRD nach innen und außen:
-ferner Staatsnotar
-oberster Urkundsbeamter
-zuständig für die Unterzeichnung der Bundesgesetze und Verkündung im Bundesgesetzblatt
-Vetospieler bei strittigen Fällen
-Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der (auf Vorschlag des Bundeskanzlers) Bundesminister, Bundesrichter, höherer Bundesbeamte und höhere Offiziere
—übt für Bund das Recht der Begnadigung aus
funktionsreich aber einflussarm:
-nur unter besonderen Bedingungen als Krisenmanager, als „Reservegewalt“
—verfassungspolitische Krise (bspw. Gesetzgebungsnotstandes nach Art. 81 des GG oder Antrag des Bundeskanzlers auf Parlamentsauflösung
Amt repräsentativ:
- kann mit Worten Taten schaffen (Sprachmächtigkeit und Anerkennung vorausgesetzt)
- Prozedere seine Wahl zeugt ebenfalls von der institutionellen Nachrangigkeit des Bundespräsidenten
Wahl:
- nicht plebiszitär
- durch die Bundesversammlung (Vertreter von Bund und Ländern)
- GG bestimmt ferner dass der Kandidat auf 5 Jahre gewählt ist, der die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält
- wir die absolute Mehrheit in 2 Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt wer in einem abschließenden 3. Wahlgang die meisten Stimmen (relative Mehrheit) hat
- Partei- oder koalitionspolitische Mehrheiten bestimmten bisher die Wahl
Bundesversammlung:
-entspricht der föderalistischen Struktur der BRD (mit ihr sind Bund und Länder gleichberechtigt beteiligt)
-unterstreicht die repräsentativdemokratische Ausrichutng der Bundespolitik(von Vertretern des Volkes gewählt)
—soll mögliches Wiederaufleben der Präsidialdominanz mit eigenständiger, hervorgehobener Legitimationskette verhindern
Parteibuch des Präsidenten stimmt parteipolitisch meist mit der politische-ideologischen Färbung der Bundesregierung überein:
- Nichtübereinstimmungen zeigten nahende Regierungswechsel
- 69, Wahl von Heinemann
- 79, Wahl von Carsten
- 04, Wahl von Köhler
- Machtressourcen und Machtbegrenzungen der Bundesregierung
3. 1 Machtressourcen: Kompetenzen, Staatsfinanzen, Verwaltungsführung
institutionelle Schwäche des Bundespräsidenten vergrößert das Gestaltungspotenzial des Bundeskanzlers:
-gesteigert durch die strukturellen Machtressourcen
Gesetzgebungskompetenz: potenziell großer Spielraum des Bundes bzw. der Parlamentsmehrheit (nach Art. 71 und 73 GG) -ausschließliche Gesetzgebung: \+auswärtige Angelegenheiten, \+Verteidigungspolitik, \+Staatsangehörigkeit im Bunde, \+Währungs-, Geld- und Münzwesen, \+Postwesen und Telekommunikation, \+Zusammenarbeit mit den Ländern in der Kriminalpolizei und in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes in der konkurrierenden Gesetzgebung:
- normalerweise, Länder Vorfahrt
- Bund kann von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch machen
- Voraussetzung: bundesgesetzliche Regelung im gesamtstaatlichen Interesse zwingend erforderlich (um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen oder um die Rechts- und Wirtschaftseinheit zu wahren)
- bis zur 2006 „trojanische Pferd der Zentralisierung“ — Bund regierte weit in Politikfelder der Länder oder neue hinein (Umweltpolitik, Wirtschaftsrecht, Atomenergie, Arbeitsrecht, Wohnungswesen, sozialpolitische Arrangements)
- Kompensation bekamen die Länder gesicherte Mitwirkungsrechte an der Bundesgesetzgebung (Ministerpräsidenten wurden aufgewertet — von Regierungschefs regionaler Bedeutung zu Landesfürsten bundespolitische Bedeutung)
Mitwirkung an der Finanzierung von Angelegenheiten der Länder:
-intensiv von 69-06
-enge Verzahnung von Bund und Ländern bei Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen des Bundes
—Zugzwang für die Länder, bspw. Regulierung der Rechtsverhältnisse der Personen im Öffentlichen Dienst oder Regelung der allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens
Personalpolitik:
-Besetzung der Ministerien und der Spitzenpositionen im Parlament sowie Leitungspositionen in Behörden
-Großteil der Verwaltung Ländersache
-Bundesregierung kann bereichsweise auf eigene Vollzugsorgane zählen (Auswärtigen Dienst, Verwaltung der Bundeswehr, Bundesfinanzverwaltung)
—begehrte Spitzenpositionen in nachgeordneten Bundesoberbehörden (Bundeskriminalamt, Bundesanstalt für Flugsicherung, bspw.)
Wirken auf die Wahl der Hälfte de Mitglieder der BVerfG:
- andere Hälfte vom BR
- Wahl der Richter der obersten Richter
- personalpolitischen Entscheidungen, Benennung von Kandidaten für die EU-Kommission, Europäischer Gerichtshof, Deutschen Bundesbank und EZB
Verfügungsgewalt über begehrte Güter und Leistungen:
-Geld, Personal und Instrumente der Regulierung
-Koordination mit wichtigen Verbänden bzw. einzelnen Unternehmen
—Gestalt eines „paktierenden Staates“
privilegierter Zugang zum BVerG:
-autorisiert vor dem BVerfG zu klagen
-direkter Zugang über 4 Wege
+abstrakte Normenkontrolle,
+Streitschlichtung zwischen den Staatsorganen und Bund und Ländern,
+Antrag auf Einstufung einer politischen Partei als verfassungswidrig,
+Antrag auf Verwirkung von Grundrechten
finanzpolitische Instrumente und Manövriermassen:
- Gesetzgebung zur Steuerpolitik
- Gesetzgebung zu den Sozialabgaben
- Verfügungsgewalt über einen gewichtigsten Teil der öff. Ausgaben
- Chance einen Teil der Staatsaufgaben durch Verschuldung zu finanzieren
3.2 Machtbegrenzungen — warum Alleingänge für Bundesregierungen schwierig sind
wichtigsten Begrenzungen in der verfassungsstaatlichen Zügelung der Politik:
-Bundesregierung muss als Exekutive eines liberalen Verfassungsstaates den eng gezogenen Spielraum respektieren (gegeben durch die Verfassung, die Gesetze und richterliche Kontrolle der öff. Gewalten)
weitere Begrenzungen:
- Bundeskanzler hat nicht das Recht der Parlamentsauflösung
- schmälert der föderative Charakter Deutschlands die Patronagemacht des Bundeskanzlers
Bundesregierung regiert nicht allein:
-gilt koalitionspolitische in der Gesetzgebung, da die Bundesregierung sich fast ausschließlich aus Bündnissen min. zweier Parteien bildet (immer ein Vetospieler am Tisch)
-Gesetzgeberisch vielfältige Interdependenzen von Bund und Ländern
—bis zur Föderalismusreform 2006 war bei rund 60% der Gesetze die Zustimmung des BR erforderlich
-Verfassungsänderungen erfordern faktisch die Zustimmung der Opposition (2/3-Mehrheit)
International:
- Mitgliedschaft in der EU
- Massenmedien
finanzpolitisch beengter Spielraum:
-10% des Sozialproduktes die 2015 bewegt wurden durch den Bundeshaushalt international nicht viel
-ähnliches gilt für den Anteil der Ausgaben
-Bundesregierung in der Haushaltspolitik ein armer Vetter der verschuldet ist
-Steuerpolitik mit den Ländern eng verflochten
—viele Bundesfinanzminister greifen daher auf Kreditmarktmitteln zurück und wehrt sich gegen Defizitbegrenzung
engmaschig einnahmen- und ausgabenpolitische Veflechtung bei der Finanzverfassung:
- Kooperationszwang
- Zwang zur Einigung — verlangt Kompromisse — komplexere Entscheidungen werden häufig aufgeschoben oder ausgeklammert
- kleinste gemeinsame Nenner schließt vielfach Problemlösungen aus
Begrenzung der Macht der Bundesregierung ferner sichtbar durch die Verwaltung der öff. Angelegenheiten:
-2014 10,7% beim Bund
-50,7% bei den Ländern
-30,7% Gemeinden
-8% mittelbare Staatsverwaltung
—besitzt keinen eigenen Verwaltungsunterbau
„Semisouveränität“.
-massiv eingeschränkten Handlungskapazität der Exekutive
-insgesamt nur auf sehr eingeschränkte Handlungsspielräume bauen
-gilt in der Gesetzgebung und Steuerpolitik und den öff. Ausgaben
—wird deutlich da die BRD der Staat der besonders zahlreichen Vetospieler und Mitregenten ist
3.3 Der Staat der vielen Vetospieler und Mitregenten
in der BRD wirken viele Kräfte in der Politik mit:
- Parteien
- Verbände
- Massenmedien
- BVerfG
- EZB
internationaler Vergleich, BRD Staat mit einer der höchsten Vetospieler- und Mitregentendichte ist
Grund, ineinandergreifen von 12 Strukturmerkmalen:
- parlamentarisches Regierungssystem
- Koalitionsregierungen
- hohe Barrieren für Verfassungsänderungen
- richterliche Nachprüfbarkeit aller Akten der Staatsgewalten
- ausgebauter Minderheitenschutz
- weitreichende Delegationen öff. Aufgaben an Experteninstitutionen
- Delegationen öff. Funktionen an Verbänden der Gesellschaft
- Selbstverwaltung auf lokaler Ebene der Bildungs- und Wissenschaftswesen
- ausgeprägte vertikale Machtaufteilung mit starken Kooperationszwang
- starker Bikameralismus
- tendenzielle Dauerwahlkampfatmosphäre
- Souveränitätstransfers an internationalen und supranationalen Organisationen
zwei Hauptwirkungen:
- befestigt die eigentümliche Mischung aus Mehrheits- und Verhandlungsdemokratie
- verlangt von den Regierenden einen hohen Koordinations- und Kooperationsaufwand
- Bildung, Stabilität und Auflösung von Bundesregierungen
Markenzeichen der BRD — Stabilität, einschließlich geordneter Machtwechsel zwischen Regierung und Opposition:
- bezeugend durch die zügige Bildung von Regierungen im Bund und Ländern
- beträchtliche Lebensdauer
- Ausbleiben von langwieriger Verfassungskrisen
- geordnete Auflösung der Parlamente
- ferner amtierten die meisten Bundesregierungen bis zum Ende ihrer Legislaturperiode (viermal vorgezogen)
- Verweildauer der Bundesminister im Amte erheblich länger
- nur 2 konstruktive Misstrauensvoten
- 5 Vertrauensfragen
- 4 Missbilligungsanträge gegen Bundeskanzler
- 19 Missbilligungs- und Tadelsanträge gegen Bundesminister
- 15 Anträge auf Entlassung eines Bundesminister
- 2 Entlassungsanträge gegen Parlamentarische Staatssekretäre
- Bundesregierungen konnten lange auf einen beachtlichen Wählerstimmenmehrheit bauen (Tendenz schrumpfend von mehr als 50 auf knapp unter 50%)
- Die parteipolitische Zusammensetzung der Bundesregierungen seit 1949
Union und SPD wichtigsten Parteien gemessen am Stimmen- und Mandatsanteil und der Regierungsbeteiligung:
-CDU/CSU zudem einer der erfolgreichste Parteien der christdemokratischen Parteienfamilie
-SPD im Mittelfeld
-jedoch keine Partei bislang im Bund die absolute Mehrheit
—Minderheitsregierung werden vermieden, daher Koalitionen
bis 1998 an der Bundesregierung nur 3 Parteien beteiligt:
- CDU/CSU, SPD und FDP
- FDP mit insgesamt 45J.
- CDU/CSU mit 46J.
- SPD mit 29J.
- Bündnis 90/Die Grünen seit 1998, 7J.
parteipolitische Zusammensetzung unterscheidet sich beträchtlich von anderen Ländern:
-nur in wenigen Ländern sind die christdemokraten so stark an der Regierung beteiligt (in Belgien, Luxemburg und Niederlanden können mithalten)
-SPD im internationalen Vergleich im Mittelfeld
-Regierungsbeteiligung der FDP überdurchschnittlich hoch bis 2013
—gemessen an der Regierungsbeteiligung ökologischer Parteien sind grünen Parteien nirgends so erfolgreich wie in Deutschland
Vergleich der Kabinettssitzanteil:
-in Bezug auf CDU/CSU und SPD — Deutschland ein Staat in dem die beiden Parteien seit der Gründung der BRD bis 2015 knapp 80% kontrollierten