Der Werkvertrag Flashcards
Werkvertrag
Begriff
Definition
Wo geregelt?
Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung und Ablieferung eines Werks und die Bestellerin zur Leistung einer Vergütung.
363 - 379 OR
Werkvertrag
Begriff
Charakteristik
- vollkommen zweiseitiger Vertrag
- Unternehmer schuldet Erfolg, nicht sorgfältiges Tätigwerden
- Erfolg = körp. oder unkörp. Werk abredegmäss herstellen und abliefern
- Nicht nur neue Sache erschaffen, auch vorhandene verändern.
Werkvertrag
Begriff
Körperlichkeit?
Unkörperliche Werke können Gegenstand des Werkvertrag sein, sofern ihre Herstellung im Sinne eines Erfolgs geschuldet ist.
Wenn nicht alle Faktoren durch Unternehmer gesteuert werden können: kein Werkvertrag (zB Lehr- Heil- und Prozesserfolg)
Minimale Körperlichkeit? Auf Papier, Datenträger
Sonst: Geist-Werkvertrag als Innominatkontrakt
Werkvertrag
Begriff
Unentgeldlichkeit?
Dauervertrag?
Gemäss Legaldefinition kein unentgeldlicher Werkvertrag!
Innominatkontrakt
Werk und Schenkungsrecht
Dauer-Werkvertrag auch Innominat!
zB Wartungsvertrag
Werkvertrag
Begriff
Werklieferungsvertrag
Unternehmer beschafft Stoff zur Herstellung selbst 365 I
Auch Werkvertrag!
Nur Rechtsgewährleistung bezüglich des Stoffs
richtet sich nach Kaufrecht 192 ff.
Werkvertrag
Abgrenzungen
zum Kaufvertrag
Existiert Gegenstand bei Vertragsschluss bereits: Kauf!
Kriterium: Wertverhältnis zwischen Arbeit und Warenlieferung
Kauf einer künftigen Sache
Individuell: Werkvertrag
Serienproduktion: Kauf über künftige Sache
Kauf mit Montagepflicht
wenn Nebenpflicht: Kauf (wenig Arbeit)
Arbeit im Zentrum: Werklieferungsvertrag (viel Arbeit)
Gleichwertig: gemischter Vertrag (Spaltung der Rechtsfolgen)
Werkvertrag
Abgrenzungen
zum Auftrag
Bestimmter Erfolg vs. Sorgfältiges Tätigwerden
Erfolg, wenn objektive Kriterien für die Beurteilung des Ergebnisses vorhanden sind. Fehlen diese, kann Richtigkeit nicht versprochen werden.
Kein taugliches Kriterium: Weisungsrecht
Werkvertrag
Abgrenzungen
zum Arbeitsvertrag
Subordinationsverhältnis
im Betrib eingegliedert
Dauerschuldverhältnis
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Hauptpflicht
Herstellung und Ablieferung des Werks 363
Ablieferung = in Absicht der Vertragserfüllung vorgenommene Übergabe des vollendeten Werks and die Bestellerin.
Mängelfreiheit ist keine Voraussetzung
für Vollendung, Abliefuerung und Abnahme!
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Nebenpflichten
Nenne Nebenpflichten!
- Pflicht zur persönlichen Ausführung 364 II
- Sorgfaltspflicht 364 I
- Pflichten im Umgang mit dem vom Besteller gelieferten Stoff 365 II & III
- Treuepflicht
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Nebenpflichten: Persönliche Ausführung
Abweichung von Grundregel in 68
Wenn nicht derart Individuell, dass KEIN anderer Leisten kann,
genügt Herstellung “unter der persönlichen Leitung”.
Wenn es auf seine Person nicht ankommt:
Befreiung von pers. Pflicht nach 364 II
Verletzung, wenn Pflicht:
>Unmöglichkeit 379 I
>Pflichtverletzung: Rücktritt nach 107 ff.
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Nebenpflichten: Sorgfaltspflicht
364 I: Wie ein Arbeitnehmer!
Tragweite? umstritten!
Keine Anwendung auf Hauptleistungspflicht! (>Mängelhaftung greift).
Sorgfalt im Rahmen der pos. Vertragsverletzung (Nebenpflicht).
Haftung: 97 I ivm 364 I, vor und nach Ablieferung.
Aber: Sorfaltspflicht heranziehen bei der Beurteilung des Verschuldens
für die Mängelhaftung nach 367 ff.
Ablieferung zu spät: Verzug nach 366 und 102 ff.
Nichterfüllung: 97 I, NICHT 364 I
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Nebenpflichten: Umgang mit Stoff
365 II
-Stoff sorgfältig behandeln: Umfassende Obhutspflicht. Sorfalt nacht 364 I.
-Rechenschaft
-Rückgabe des Rests
Haftung: 97 I mit Exkulpation (“mit aller Sorgfalt”)
365 III
-Orientierungspflicht, wenn Stoff mangelhaft. (Anzeigepflicht)
-Nachteilige Folgen wenn keine Anzeige: Haftungsbeschränkung 369,
Anspruch Preiserhöhung 373 II, Vergütungsanspruch 376 III, Schandenersatz
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Nebenpflichten: Treuepflicht
Im Regelfall keine besondere Treuepflicht.
i.S.v. umfassender Interessenwahrungspflicht
Aber: Treu und Glauben im Geschäftsverkehr 2 I ZGB
Keine Verbreitung vertraulicher Informationen!
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Verzug des Unternehmers
Sonderregelung 366 I erlaubt es der Bestellerin, vor Eintritt des Ablieferungstermins gegen den Unternehmer vorzugehen.
Unternehmer objektiv Pflichtwidrig im Rückstand:
Unternehmer beginnt nicht rechtzeitig (vgl. 75):
wenn Fertig-Termin vereinbart: kann beginnen wann er will
wenn nichts abgemacht: sofort
366 Rücktritt vom Vertrag
nach den Regeln von 102 ff.
insb. 102/108 bezüglich Mahnung/Nachfrist
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Ersatzvornahme
366 II
Kann Bestellerin voraussehen, dass Werk vertragswidrig erstellt wird (antizipierter Vertragsbruch), kann sie noch während der Ausführung des Werles eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.
Alle Verletzungung, ausser Verspätete Erfüllung > 366 I
=keine Verzugsbestimmung, sondern lex specialis zu 98 I
Alternativ: Rücktritt nach 366 I (nach 102ff.)
Verschulden des Unternehmers?
kausal = Nur kein Selbstverschulden des Bestellers 369
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Übersicht
Unabhängig vom Verschulden für Werkmängel einstehen.
Anpassung in den Schranken von 100 möglich. (Freizeichnung).
Für arglistig verschwiegene Mängel unzulässig! 199 analog
Untergang des Werks führt nicht zum Verlust der Ansprüche.
Beschränktes Wahlrecht: keine Nachbesserung
Gewährleistung ausgeschlossen
-durch Besteller-Stoff/Baugrund verursacht 365 III
(+Unterhnehmer ist der Anzeigepflicht nachgekommen)
-Durch Besteller oder Hilfsperson verschuldet 369
(Ganz durch Besteller; Teilweise: 99 III ivm 44 I)
-Durch Genehmigung durch Besteller 370
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Voraussetzungen
- Werk bei Ablieferung mangelhaft
- fristgerechte Mängelrüge
- kein Ausschlussgrund
- keine Verjährung
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Voraussetzungen: Mangel
Werkmangel = Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Werks. ZP: Ablieferung
Keine Abreden: Gebrauchstaiglichkeit und Verkehrsanschauung
Lieferung des Aliud ist kein Mangel > Nichterfüllung > 97 ff.
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Voraussetzungen: Rüge
367
Bestellerin hat das Werk nach Ablieferung sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist zu überprüfen und die Mängel zu rügen.
Prüf-Zeit: Verkehrsübung, Art des Werks, Art des Mangels.
Rüge-Zeit: sofort, unverzüglich (7-10 Tage), substanziiert, aber keine Rechtsmittel-Wahl erforderdlich. An Unternehmer!
Versteckter Mangel = wenn bei Prüfung nicht erkennbar.
Entdeckung = zweifelsfreie Feststellung (Bedeutung und Tragweite)
keine Rüge = Genehmigung (nicht bei Arglist)
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Wandlung
Bestellerin darf Annahme verweigern, wenn dies wegen eines gravierenden Mangels nicht zuzumuten ist. 368 I
>Interessenabwägung; umfassende Würdigung aller Umstände
Keine Nachfrist nach 107 I
Vertrag wird Aufgehoben
368 III: Werk mit Boden verbunden und zu
grosser Aufwand für Entfernung = Keine Wandlung
Gilt nicht bei Unbrauchbarkeit und Gefahr,
dann Aufwand egal!
GrundEGT wird Eigentümer, kann also selbst abreissen
671 I ZGB
KEIN SchE nach 97 I, Mangelfolgeschaden nach 368 I
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Minderung
368 II
Wenn Mängel minder erheblich
(Wandlung rechtfertigt sich nicht) > Minderung
Relative Berechnungsmethode (Kauf analog)
Nachbesserungsanspruch entfällt.
Bestellerin muss Nachbesserung selbst tragen.
= Nachbesserung kein Mangelfolgeschaden
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Nachbesserung und neues Werk
368 II in fine
Bestellerin soll weder besser noch schlechter gestellt werden. Umstritten, ob “übermässige Kosten”-Schranke auch für zugesicherte Eigenschafen.
Wählt Besteller Nachbesserung: Nachfrist setzten 102 ff.!
Leistet Unternehmer die Nachbesserung nicht:
- Verzugsrechte nach 107 II
- Ersatzvornahme analog 366 II
- andere Mängelrechte leben wieder auf 368
Neues Werk analog 206 I? NEIN!
Grundlagenirrtum auch nicht anwendbar!
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Schadenersatz
368 I & II
Kumulativ zu Wandlung, Minderung und Nachbesserung
Ersatz des Mangelfolgeschadens
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers
Gewährleistung für Werk: Verjährung
371: 2/5 Jahre
Ablieferung = Vollendung?
Durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln,
evtl. Verkehrsanschauung
Bei absichtlichem Verschweigen: 10 Jahre 127
371 III ivm 210 VI
210 V sinngemäss: Sachgewährleistung einredeweise auch nach Verjährung, wenn Innerhalb Frist gerügt.
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Besteller
Hauptpflicht
Zahlung der Vergütung, sog. Werklohn 372
Anspruch entsteht mit Abschluss des Vertrages
Wird mit Ablieferung fällig. 372 I
Ablieferung eines mangelhaften Werks?
Trotzdem Vergütungsanspruch, wenn angenommen!
Bei Nachbesserung: 82 bis zur Erfüllung
Bei Wandlung: Forderung enfällt.
Zahlungsverzug: 102 ff.
keine Analogie 214!
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Besteller
Höhe der Vergütung (vertraglich fest vereinbart)
373
Unternehmer trägt Risiko der Mehrkosten,
profitiert aber auch von Einsparungen.
Mehraufwand durch “ausserordentliche Umstände”:
Gericht kann Preiserhöhung oder Auflösung anordnen
Anwendungsfall clausula rebus sic santibus
Geht als lex specialis der Irrtumsanfechtung vor!
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Besteller
Höhe der Vergütung bei fehlender Preisvereinbarung
Fehlt im Vertrag ein fester Preis und fehlt auch eine Berechnungsgrundlage.
oder
Preisvereinbarung zu unbestimmt (Circa-Preis)
regelt 374 die Preisberechnung:
Wert der Arbeit + Aufwendungen
Dazu gehört angemessener Unternehmer-Gewinn
=Bestellering trägt das Preisrisiko
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Besteller
Höhe der Vergütung: Überschreitung des Kostenansatzes
375
Überschreitet der Unternehmer den ungefähren Kostenansatz (Kostenvoranschlag) wesentlich*, so hat die Bestellerin auch nach Ausführung des Werkes noch das Recht, vom Vertrag ex tunc zurückzutreten.
*mehr als 10 %
Verhältnis 374 u. 375…
Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Besteller
Werklohnforderung
Bewegliche Sachen: Dingliches Retentionsrecht 895
Grundstück: Bauhandwerkerpfandrecht: 837 I 3 & 839 ff.
Werkvertrag
Gefahrtragung
Grundsatz & Ausnahmen
Vor Übergage: Unternehmer (Preisgefahr)
nicht, wenn Bestellerin im Annahmeverzug.
Wenn noch möglich auch Leistungsgefahr!
Gefahr geht mit Übergabe über.
Besteller trägt Preisgefahr, wenn Werk 100% vertragskonform.
Sonst Ansprüche aus Gewährleistung!
Ausnahmen 376 III
-Annahmeverzug
-Untergang durch Stoff / Baugrund
Wenn Bestellerin Fachkundiger: Anzeigepflicht entfällt.
-Weitere Verhalten der Bestellerin
Bei Verschulden der Bestellerin:
Schadenersatz auf pos. Interesse
Werkvertrag
Gefahrtragung
Abweichende Vereinbarungen und Abgrenzung
376 ist dispositiv.
Abrede “Nach Aufwand”: Preisgefahr Bestellerin
Abgrenzung: zu 378
378 betrifft nicht Untergang, sondern Unmöglichkeit
Werkvertrag
Beendigung
Übersicht Rechtsbehelfe Unternehmer
- Rücktritt bei Zahlungsverzug der Bestellerin 107 II
Allenfalls auch bezüglich Verzug bei Mitwirkungspflichten - Vertragsauflösung durch Gericht bei erheblich höheren Kosten 373 II
- Vertragsauflösung ex nunc bei objektiver Unmöglichkeit durch Besteller 378
- Vertragsauflösung ex nunc bei objektiver Unmöglichkeit durch Unternehmer 379
Werkvertrag
Beendigung
Übersicht Rechtsbehelfe Besteller
- Rücktritt bei Leistungsverzug des Unternehmers 366 I
- Wandlung bei erheblicher Mangelhaftigkeit des Werks 368 I
- Vertragsauflösung durch Gericht bei erheblich tieferen Herstellungskosten 373 II analog
- Rücktritt ex tunc oder Vertragsauflösung ex nunc bei Überschreitung Kostenvoranschlag 375
- Recht auf Auflösung nach 377
Werkvertrag
Beendigung
Rücktrittsrecht nach 377
jederzeitig (vs. pacta sunt servanda)
ex nunc = Kündigungsrecht
nicht möglich wenn: alles fertig oder 375-Rücktritt
umfassende Schadloshaltung
positives Interesse auch ohne Verschulden
Werkvertrag
Beendigung
Vertragsbeendigung infolge Unmöglichkeit
378 regelt objektive Unmöglichkeit in Besteller-Spähre. Verdrängt 119!
Zufall bei Bestellerin: U Anspruch auf Arbeit und Auslagen 378 I
Verschulden bei Bestellerin: positives Interesse
379 regelt objektive Unmöglichkeit in Unternehmer-Sphäre
ohne Verschulden 379
mit Verschulden 97 auf positives Interesse
Achtung anspruch 379 II!
Wenn Zufall ausserhalb beider Sphären 119
mit 379 II Anspruch