Der Werkvertrag Flashcards

1
Q

Werkvertrag
Begriff

Definition

Wo geregelt?

A

Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung und Ablieferung eines Werks und die Bestellerin zur Leistung einer Vergütung.

363 - 379 OR

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2
Q

Werkvertrag
Begriff

Charakteristik

A
  • vollkommen zweiseitiger Vertrag
  • Unternehmer schuldet Erfolg, nicht sorgfältiges Tätigwerden
  • Erfolg = körp. oder unkörp. Werk abredegmäss herstellen und abliefern
  • Nicht nur neue Sache erschaffen, auch vorhandene verändern.
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3
Q

Werkvertrag
Begriff

Körperlichkeit?

A

Unkörperliche Werke können Gegenstand des Werkvertrag sein, sofern ihre Herstellung im Sinne eines Erfolgs geschuldet ist.

Wenn nicht alle Faktoren durch Unternehmer gesteuert werden können:
kein Werkvertrag (zB Lehr- Heil- und Prozesserfolg)

Minimale Körperlichkeit? Auf Papier, Datenträger
Sonst: Geist-Werkvertrag als Innominatkontrakt

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4
Q

Werkvertrag
Begriff

Unentgeldlichkeit?

Dauervertrag?

A

Gemäss Legaldefinition kein unentgeldlicher Werkvertrag!

Innominatkontrakt
Werk und Schenkungsrecht

Dauer-Werkvertrag auch Innominat!
zB Wartungsvertrag

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5
Q

Werkvertrag
Begriff

Werklieferungsvertrag

A

Unternehmer beschafft Stoff zur Herstellung selbst 365 I

Auch Werkvertrag!

Nur Rechtsgewährleistung bezüglich des Stoffs
richtet sich nach Kaufrecht 192 ff.

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6
Q

Werkvertrag
Abgrenzungen

zum Kaufvertrag

A

Existiert Gegenstand bei Vertragsschluss bereits: Kauf!

Kriterium: Wertverhältnis zwischen Arbeit und Warenlieferung

Kauf einer künftigen Sache
Individuell: Werkvertrag
Serienproduktion: Kauf über künftige Sache

Kauf mit Montagepflicht
wenn Nebenpflicht: Kauf (wenig Arbeit)
Arbeit im Zentrum: Werklieferungsvertrag (viel Arbeit)
Gleichwertig: gemischter Vertrag (Spaltung der Rechtsfolgen)

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7
Q

Werkvertrag
Abgrenzungen

zum Auftrag

A

Bestimmter Erfolg vs. Sorgfältiges Tätigwerden

Erfolg, wenn objektive Kriterien für die Beurteilung des Ergebnisses vorhanden sind. Fehlen diese, kann Richtigkeit nicht versprochen werden.

Kein taugliches Kriterium: Weisungsrecht

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8
Q

Werkvertrag
Abgrenzungen

zum Arbeitsvertrag

A

Subordinationsverhältnis
im Betrib eingegliedert
Dauerschuldverhältnis

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9
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Hauptpflicht

A

Herstellung und Ablieferung des Werks 363

Ablieferung = in Absicht der Vertragserfüllung vorgenommene Übergabe des vollendeten Werks and die Bestellerin.

Mängelfreiheit ist keine Voraussetzung
für Vollendung, Abliefuerung und Abnahme!

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10
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Nebenpflichten

Nenne Nebenpflichten!

A
  • Pflicht zur persönlichen Ausführung 364 II
  • Sorgfaltspflicht 364 I
  • Pflichten im Umgang mit dem vom Besteller gelieferten Stoff 365 II & III
  • Treuepflicht
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11
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Nebenpflichten: Persönliche Ausführung

A

Abweichung von Grundregel in 68

Wenn nicht derart Individuell, dass KEIN anderer Leisten kann,
genügt Herstellung “unter der persönlichen Leitung”.

Wenn es auf seine Person nicht ankommt:
Befreiung von pers. Pflicht nach 364 II

Verletzung, wenn Pflicht:
>Unmöglichkeit 379 I
>Pflichtverletzung: Rücktritt nach 107 ff.

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12
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Nebenpflichten: Sorgfaltspflicht

A

364 I: Wie ein Arbeitnehmer!

Tragweite? umstritten!
Keine Anwendung auf Hauptleistungspflicht! (>Mängelhaftung greift).
Sorgfalt im Rahmen der pos. Vertragsverletzung (Nebenpflicht).
Haftung: 97 I ivm 364 I, vor und nach Ablieferung.

Aber: Sorfaltspflicht heranziehen bei der Beurteilung des Verschuldens
für die Mängelhaftung nach 367 ff.

Ablieferung zu spät: Verzug nach 366 und 102 ff.
Nichterfüllung: 97 I, NICHT 364 I

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13
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Nebenpflichten: Umgang mit Stoff

A

365 II
-Stoff sorgfältig behandeln: Umfassende Obhutspflicht. Sorfalt nacht 364 I.
-Rechenschaft
-Rückgabe des Rests
Haftung: 97 I mit Exkulpation (“mit aller Sorgfalt”)

365 III
-Orientierungspflicht, wenn Stoff mangelhaft. (Anzeigepflicht)
-Nachteilige Folgen wenn keine Anzeige: Haftungsbeschränkung 369,
Anspruch Preiserhöhung 373 II, Vergütungsanspruch 376 III, Schandenersatz

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14
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Nebenpflichten: Treuepflicht

A

Im Regelfall keine besondere Treuepflicht.
i.S.v. umfassender Interessenwahrungspflicht

Aber: Treu und Glauben im Geschäftsverkehr 2 I ZGB

Keine Verbreitung vertraulicher Informationen!

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15
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Verzug des Unternehmers

A

Sonderregelung 366 I erlaubt es der Bestellerin, vor Eintritt des Ablieferungstermins gegen den Unternehmer vorzugehen.

Unternehmer objektiv Pflichtwidrig im Rückstand:
Unternehmer beginnt nicht rechtzeitig (vgl. 75):
wenn Fertig-Termin vereinbart: kann beginnen wann er will
wenn nichts abgemacht: sofort

366 Rücktritt vom Vertrag
nach den Regeln von 102 ff.
insb. 102/108 bezüglich Mahnung/Nachfrist

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16
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Ersatzvornahme

A

366 II
Kann Bestellerin voraussehen, dass Werk vertragswidrig erstellt wird (antizipierter Vertragsbruch), kann sie noch während der Ausführung des Werles eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Alle Verletzungung, ausser Verspätete Erfüllung > 366 I
=keine Verzugsbestimmung, sondern lex specialis zu 98 I

Alternativ: Rücktritt nach 366 I (nach 102ff.)

Verschulden des Unternehmers?
kausal = Nur kein Selbstverschulden des Bestellers 369

17
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Übersicht

A

Unabhängig vom Verschulden für Werkmängel einstehen.

Anpassung in den Schranken von 100 möglich. (Freizeichnung).
Für arglistig verschwiegene Mängel unzulässig! 199 analog

Untergang des Werks führt nicht zum Verlust der Ansprüche.
Beschränktes Wahlrecht: keine Nachbesserung

Gewährleistung ausgeschlossen
-durch Besteller-Stoff/Baugrund verursacht 365 III
(+Unterhnehmer ist der Anzeigepflicht nachgekommen)

-Durch Besteller oder Hilfsperson verschuldet 369
(Ganz durch Besteller; Teilweise: 99 III ivm 44 I)

-Durch Genehmigung durch Besteller 370

18
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Voraussetzungen

A
  • Werk bei Ablieferung mangelhaft
  • fristgerechte Mängelrüge
  • kein Ausschlussgrund
  • keine Verjährung
19
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Voraussetzungen: Mangel

A

Werkmangel = Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Werks. ZP: Ablieferung

Keine Abreden: Gebrauchstaiglichkeit und Verkehrsanschauung

Lieferung des Aliud ist kein Mangel > Nichterfüllung > 97 ff.

20
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Voraussetzungen: Rüge

A

367
Bestellerin hat das Werk nach Ablieferung sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist zu überprüfen und die Mängel zu rügen.

Prüf-Zeit: Verkehrsübung, Art des Werks, Art des Mangels.

Rüge-Zeit: sofort, unverzüglich (7-10 Tage), substanziiert, aber keine Rechtsmittel-Wahl erforderdlich. An Unternehmer!

Versteckter Mangel = wenn bei Prüfung nicht erkennbar.

Entdeckung = zweifelsfreie Feststellung (Bedeutung und Tragweite)

keine Rüge = Genehmigung (nicht bei Arglist)

21
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Wandlung

A

Bestellerin darf Annahme verweigern, wenn dies wegen eines gravierenden Mangels nicht zuzumuten ist. 368 I
>Interessenabwägung; umfassende Würdigung aller Umstände

Keine Nachfrist nach 107 I

Vertrag wird Aufgehoben

368 III: Werk mit Boden verbunden und zu
grosser Aufwand für Entfernung = Keine Wandlung
Gilt nicht bei Unbrauchbarkeit und Gefahr,
dann Aufwand egal!

GrundEGT wird Eigentümer, kann also selbst abreissen
671 I ZGB

KEIN SchE nach 97 I, Mangelfolgeschaden nach 368 I

22
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Minderung

A

368 II
Wenn Mängel minder erheblich
(Wandlung rechtfertigt sich nicht) > Minderung
Relative Berechnungsmethode (Kauf analog)

Nachbesserungsanspruch entfällt.
Bestellerin muss Nachbesserung selbst tragen.
= Nachbesserung kein Mangelfolgeschaden

23
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Nachbesserung und neues Werk

A

368 II in fine

Bestellerin soll weder besser noch schlechter gestellt werden. Umstritten, ob “übermässige Kosten”-Schranke auch für zugesicherte Eigenschafen.

Wählt Besteller Nachbesserung: Nachfrist setzten 102 ff.!
Leistet Unternehmer die Nachbesserung nicht:

  • Verzugsrechte nach 107 II
  • Ersatzvornahme analog 366 II
  • andere Mängelrechte leben wieder auf 368

Neues Werk analog 206 I? NEIN!
Grundlagenirrtum auch nicht anwendbar!

24
Q

Werkvertrag
Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers

Gewährleistung für Werk: Schadenersatz

A

368 I & II

Kumulativ zu Wandlung, Minderung und Nachbesserung

Ersatz des Mangelfolgeschadens

25
Werkvertrag Pflichten und Rechtsstellung des Unternehmers Gewährleistung für Werk: Verjährung
371: 2/5 Jahre Ablieferung = Vollendung? Durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln, evtl. Verkehrsanschauung Bei absichtlichem Verschweigen: 10 Jahre 127 371 III ivm 210 VI 210 V sinngemäss: Sachgewährleistung einredeweise auch nach Verjährung, wenn Innerhalb Frist gerügt.
26
Werkvertrag Pflichten und Rechtsstellung des Besteller Hauptpflicht
Zahlung der Vergütung, sog. Werklohn 372 Anspruch entsteht mit Abschluss des Vertrages Wird mit Ablieferung fällig. 372 I Ablieferung eines mangelhaften Werks? Trotzdem Vergütungsanspruch, wenn angenommen! Bei Nachbesserung: 82 bis zur Erfüllung Bei Wandlung: Forderung enfällt. Zahlungsverzug: 102 ff. keine Analogie 214!
27
Werkvertrag Pflichten und Rechtsstellung des Besteller Höhe der Vergütung (vertraglich fest vereinbart)
373 Unternehmer trägt Risiko der Mehrkosten, profitiert aber auch von Einsparungen. Mehraufwand durch "ausserordentliche Umstände": Gericht kann Preiserhöhung oder Auflösung anordnen Anwendungsfall *clausula rebus sic santibus* Geht als lex specialis der Irrtumsanfechtung vor!
28
Werkvertrag Pflichten und Rechtsstellung des Besteller Höhe der Vergütung bei fehlender Preisvereinbarung
Fehlt im Vertrag ein fester Preis und fehlt auch eine Berechnungsgrundlage. oder Preisvereinbarung zu unbestimmt (Circa-Preis) regelt 374 die Preisberechnung: Wert der Arbeit + Aufwendungen Dazu gehört angemessener Unternehmer-Gewinn =Bestellering trägt das Preisrisiko
29
Werkvertrag Pflichten und Rechtsstellung des Besteller Höhe der Vergütung: Überschreitung des Kostenansatzes
375 Überschreitet der Unternehmer den ungefähren Kostenansatz (Kostenvoranschlag) wesentlich\*, so hat die Bestellerin auch nach Ausführung des Werkes noch das Recht, vom Vertrag ex tunc zurückzutreten. \*mehr als 10 % Verhältnis 374 u. 375...
30
Werkvertrag Pflichten und Rechtsstellung des Besteller Werklohnforderung
Bewegliche Sachen: Dingliches Retentionsrecht 895 Grundstück: Bauhandwerkerpfandrecht: 837 I 3 & 839 ff.
31
Werkvertrag Gefahrtragung Grundsatz & Ausnahmen
Vor Übergage: Unternehmer (Preisgefahr) nicht, wenn Bestellerin im Annahmeverzug. Wenn noch möglich auch Leistungsgefahr! Gefahr geht mit Übergabe über. Besteller trägt Preisgefahr, wenn Werk 100% vertragskonform. Sonst Ansprüche aus Gewährleistung! Ausnahmen 376 III -Annahmeverzug -Untergang durch Stoff / Baugrund Wenn Bestellerin Fachkundiger: Anzeigepflicht entfällt. -Weitere Verhalten der Bestellerin Bei Verschulden der Bestellerin: Schadenersatz auf pos. Interesse
32
Werkvertrag Gefahrtragung Abweichende Vereinbarungen und Abgrenzung
376 ist dispositiv. Abrede "Nach Aufwand": Preisgefahr Bestellerin Abgrenzung: zu 378 378 betrifft nicht Untergang, sondern Unmöglichkeit
33
Werkvertrag Beendigung Übersicht Rechtsbehelfe Unternehmer
* Rücktritt bei Zahlungsverzug der Bestellerin 107 II Allenfalls auch bezüglich Verzug bei Mitwirkungspflichten * Vertragsauflösung durch Gericht bei erheblich höheren Kosten 373 II * Vertragsauflösung ex nunc bei objektiver Unmöglichkeit durch Besteller 378 * Vertragsauflösung ex nunc bei objektiver Unmöglichkeit durch Unternehmer 379
34
Werkvertrag Beendigung Übersicht Rechtsbehelfe Besteller
* Rücktritt bei Leistungsverzug des Unternehmers 366 I * Wandlung bei erheblicher Mangelhaftigkeit des Werks 368 I * Vertragsauflösung durch Gericht bei erheblich tieferen Herstellungskosten 373 II analog * Rücktritt ex tunc oder Vertragsauflösung ex nunc bei Überschreitung Kostenvoranschlag 375 * Recht auf Auflösung nach 377
35
Werkvertrag Beendigung Rücktrittsrecht nach 377
jederzeitig (vs. pacta sunt servanda) ex nunc = Kündigungsrecht nicht möglich wenn: alles fertig oder 375-Rücktritt umfassende Schadloshaltung positives Interesse auch ohne Verschulden
36
Werkvertrag Beendigung Vertragsbeendigung infolge Unmöglichkeit
378 regelt objektive Unmöglichkeit in **Besteller-Spähre**. Verdrängt 119! Zufall bei Bestellerin: U Anspruch auf Arbeit und Auslagen 378 I Verschulden bei Bestellerin: positives Interesse 379 regelt objektive Unmöglichkeit in **Unternehmer-Sphäre** ohne Verschulden 379 mit Verschulden 97 auf positives Interesse Achtung anspruch 379 II! Wenn Zufall ausserhalb beider Sphären 119 mit 379 II Anspruch