§ 28 Kauf VIII: Leistungsstörungen Flashcards
Übersicht
- nachträglich zu vertretende Unmöglichkeit
- nachträglich nicht zu vertretende Unnmöglichkeit Gefahrtragung
- anfängliche Leistungsunmöglichkeit der Verkäuferin
- Schuldnerverzug
- positive Vertragsverletztung
- Verkaufsgegenstand weist einen Rechtsmangel auf Rechtsgewährleistung
- Verkaufsgegenstand weist einen Sachmangel auf Sachgewährleistung
Erfüllungsanspruch
Anspruch des Gläubigers auf Erfüllung bei Fälligkeit
specific performance
zB. Eigentumsübertragung
Durch Verkäufer vertretene Unmöglichkeit
Verkäufer hat Verschulden an nachträglicher Unmöglichkeit.
Oder muss er für Hilfsperson einstehen 101
Folge: 97 I (pos. Interesse)
Fall Doppelverkauf:
Anspruch auf Herausgabe des stellvertretenden commodum?
Ja, auch wenn mehr wert!
Durch Käufer vertretene Unmöglichkeit
Verkäufer wird von Leistungspflicht befreit und
behält ihren Anspruch auf Kaufpreis
(Ersparnisse aus Befreiung sind abzuziehen!)
Geld kann nicht untergehen = Unmöglichkeit unmöglich
> immer Schuldnerverzug
Gefahrtragung beim Stückkauf
Grundsatz:
Nutzen und Gefahr gehen mit
Abschluss des Kaufvertrages über.
sofern nicht
besondere Verhältnisse oder Verabredungen
eine Ausnhame begründen
Besondere Verhältnisse beim Stückkauf
Verkauf einer Sache, welche sich im ZP des Abschlusses
nicht im Besitz der Verkäuferin befindet.
Verkauf mit Wahlrecht der Verkäuferin
(Diese muss noch mögliche Leistung wählen)
Doppelverkauf
gegenüber keinem der beiden Anspruch auf Kaufpreis
gemischte Verträge (Autokauf mit Eintausch)
Verabredungen beim Stückkauf
explizite Vereinbarung abweichender Gefahrtragung
Vereinbarung eines Erfüllungsortes
Übergang, wenn Sache bereit am Erfüllungsort
mit Kenntnis des Käufers
Fernkauf (Bringschuld): Übergabe = Übergang
Vereinbarung eines Versendungskaufs
Übergang bei Übergabe zur Versendung
Anwendung 185 II auf Stückschuld
Vereinbarung von Incoterms
Gefahrtragung beim Gattungskauf
Holschuld (Platzkauf): mit Ausscheiden der Sache
Kenntnis des Käufers nicht nötig!
Bringschuld (Fernkauf): Wenn Sache am Erfüllungsort zur Verfügung gestellt und Käufer hat Kenntnis
Schickschuld (Versendungskauf): mit Übergabe zur Versendung
Gefahrtragung beim bedingten Kaufvertrag
Gefahrtragung bei Wandlung
Gefahrtragung beim Grundstückskauf
185 III
frühstens mit Eintritt der Bedingung,
auch wenn Sache bereits ausgehändigt!
Bei Wandlung: Im Ergebnis der Verkäufer
weil Wandlungsanspruch weiterbesteht!
GS: Übernahme des GS 220
Verkäufer-Verzug im kaufmännischen Verkehr
Vermutung, dass nach Ablauf des Liefertermins:
Primäranspruch > Sekundäranspruch 190 I (pos. Intresse)
nur bei relativem Fixgeschäft nach 108 3
Will Käufer andere Wahlrechte: unverzüglich mitteilen 190 II
Schadensberechnung beim Käufer
191
I: allg. Schadensersatzpflicht 97 I und 107 II auf pos. Interesse
II: konkrete Schadensberechnung (Deckungskauf)
III: abstrakte Schadensbemessung
alle auch für Nichtkaufmännischen Verkehr!!!
Käufer Verzug
Überblick
213 ff. als lex specialis zu 102ff und 107 ff.
215 auch im nichtkaufmännischen
Voraussetzungen 102
Fälligkeit 75
und
Mahnung oder Verfalltagsgeschäft
bleiben!
Verzugszinsen
5% ab Verzug
213 II ivm 104 I
Unabhängig vom Verschulden
Durch Abrede oder unter Kaufläuten kann
Zins auch höher sein 104 II III
Rücktrittsrecht der Verkäuferin 214 I
Wenn Sache
gegen Vorauszahlung des Preises (Pränummerandokauf)
oder Zug um Zug (Barkauf) zu übergeben ist.
ohne weiteres = Verzicht auf Nachfrist nach 107
Aber: Mahnung und sofortige Anzeige 214 II
Verschlafen: Normale Verzugsregeln immer noch da!
Rücktrittsrecht der Verkäuferin 214 III
Betrifft vereinbarten Kreditkauf
wenn Verkäufer das Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten
Eigentumsvorbehalt = ausdrückliches Vorbehalten
Schadensberechnung beim Verkäufer
215 I: konkrete Schadensberechnung (Deckungsverkauf)
215 II: abstrakte Schadensberechnung
auch für nichtkaufmännischen Verkehr!
Bei Rücktritt: neg. Interesse!
Positive Vertragsverletzung
Gewährleistung vs Schlechterfüllung
Erfüllungstheorie: Mangelhafte Sache erfüllt schon gar nicht.
Gewährleistungstheorie: Für Mängelfreiheit wird extra Gewähr geleistet!
Mehr zu den Konkurrenzen später mehr!