§ 31: Miete II Flashcards

1
Q

Hauptpflichten des Mieters

A

Bezahlung des Mietzinses 253 257
Zeitpunkt: 257c

Rückgabe der Mietsache bei Beendigung 267
Zustand: nach vertragsgemässem Gebrauch 267 I

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2
Q

Nebenpflichten des Mieters

Übersicht

A

257a-257h

  • Nebenkosten 257a-257d
  • Sicherheiten 257e
  • Sorgfalt und Rücksichtnahme 257f
  • Duldung 257h
  • Kleiner Unterhalt 259
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3
Q

Nebenkosten

A

Entgelt für Leistungen der Vermieterin,
die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen 257a I
Massnahmen zum Erhalt der Sache (Repe, Ersatz) sind keine Nebenkosten!

Spezielle Vereinbarung notwendig 257a II
formlos ok 11 I
wenn Mietvertrag schriftlich, dann auch NK-Vertrag 16 I
Posten müssen im Vertrag detailliert aufgeführt sein (also nicht in AGB)

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4
Q

Sicherheiten durch den Mieter

A

257e MIETDEPOT

257e II: Mietzins + Nebenkosten

Mieter leistet nicht:
noch nicht drin: Betreibung, Verweigerung Übergabe 81, Rücktritt 107 II
schon drin: ordentliche Kündigung 266a
evtl. ausserordentlich, umstr ob 257f III oder 266g I

257d nicht Anwendbar, nur auf den Mietzins

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5
Q

Sorgfalt und Rücksichtnahme

A

Sorgfältiger Gebrauch = Vertragsmässiger Gebrauch
NICHT: Zeckentfremndung, Überbelegung…

Unterhalt nach 259, wenn Rückgängigmachbar: auch grosse Arbeiten ok

Verschulden nicht nötig, ausser 257f IV
Auch für Hilfspersonen 101 I (Mitgebraucher)

Rücksichtnahme auf Hausgenossen
Massstab: Nachbarrecht

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6
Q

Duldung

A

257h

inklusive einfache Mitwirkungshandlungen

Mieter muss nur notwendige Arbeiten dulden

Duldet der Mieter nicht:
Haftung nach 97
ausserordentliche Kündigung 257f III
Verlust von Anspruch auf Herabsetzung und SchE 257h III

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7
Q

kleiner Unterhalt

A

maximal 100-1500

keine speziellen Geräte oder besondere Kenntnisse

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8
Q

Erneuerung und Änderung an der Mietsache

durch den Vermieter

A

260

nur, wenn für Mieter zumutbar.

Auch während den Arbeiten muss Sache in Vertragszustand sein,
sonst:Herabsetzung und SchE, nicht aber
Beseitigung (inkl. ausserordentliches Kündigungsrecht) und Hinterlegung

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9
Q

Erneuerung und Änderung an der Mietsache

durch den Mieter

A

260a

Nur mit Zustimmung
macht trotzdem: ausserord. Kündigung 257f III oder IV
nicht III wenn arbeiten abgeschlossen und nicht gemahnt.

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10
Q

Wechsel des Eigentümers

A

261-261b

Mietvertrag geht über 261 I, unabhängig von Kenntnis
aber erleichterte Kündigung nach 261 II

dringender Eigenbedarf = ernsthafter, aktueller und ausgewiesener Bedarf des Erwerbers am Mietobjekt für sich oder nahe Verwandte.

nichtgegeben: Kündigung nichtig

261 III: Haftung des alten Vermieters
261b: Vormerkung im GB: keine Eigenbedarfskündigung möglich.

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11
Q

Untermiete

A

262
Mieter zur Untermiete berechtigt,
wenn er in absehbarer Zeit die Sache wieder zu gebrauchen gedenkt.

Mit Zustimmung Vermieterin, diese kann nur nach 262 II verweigern.

Ungerechtfertigte Verweigerung bleibt wirkungslos
Untermiete trotz Verweigerung: ausserord.K. 257f III, 423 I

Haftung des Mieters nach 262 III, nach Regeln von 101

Hauptvertrag erlischt, Mieter untervermietet weiter: 423 I auf Gewinn

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12
Q

Vorzeitige Rückgabe der Sache

A

wenn zahlungsfähiger und zumutbarer Nachmieter vorgeschlagen

264

Achtung: Einsparungen werden Vermieter angerechnet

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13
Q

Verrechnung

A

265

Verrechnung kann nicht im Voraus abgemacht werden!

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14
Q

Retentionsrecht

A

An Geschäftsräumen

268-268b

Setzt keinen Besitz voraus!

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15
Q

Ordentliche Kündigung

Allgemein

1 beim befristeten

A

keine wichtigen Gründe erforderlich
Schranke: Treu und Glauben

1 Keine Kündigung notwendig 266

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16
Q

Ordentliche Kündigung

beim unbefristeten Mietverhältnis

A

266a-266f

Kündigung auf Termine mit Fristen. (abgemachte > gesetziliche) 266a I
Frist nicht eingehalten: gilt als Kündigung auf nächsten Termin 266a II
Kündigung ist auf verlangen zu begründen. 271 II

17
Q

Charakteristik Kündigung

A

empfangsbedürftige und rechtsaufhebende Willenserklärung.
Wirkung mit Eintreffen im Machtbereich des Empfängers.

Übergabe oder Briefkasten Zugangsprinzip

wenn eingeschrieben: absolute Empfangstheorie:
Wirkung, sobald Empfänger auf Post abholen kann.

relative Empfangstheorie bei Mietzinserhöhung 269d
Zahlungsaufforderung 257d I

18
Q

Ausserordentliche Kündigung

Allgemeines

A

Abgrenzung von der ord. Kündigung:
auf einen früheren Termin als vertraglich/gesetzlich

dafür wichtiger Grund erforderlich =
ausserordentliche Umstände, die bei Vertragsschluss weder bekannt, noch voraussehbar waren und auch nicht auf ein Verschulden der kündigenden Partei zurückzuführen sind.

Grund macht Weiterführen des Vertrag objektiv unzumutbar.

266g ist subsidiär zu 257d, 257f, 258 II ivm 259b a

19
Q

Ausserord. Kündigung wegen Zahlungsrückstand

A

257d II
Rückstand mit Mietzins und Nebenkosten
nicht: Betreibungskosten, Sicherheiten, SchE-Ansprüche

Mietdepot steht dem Rückstand nicht im Weg!

für Aufforderung nach Abs I
gilt die relative Empfangstheorie

20
Q

Ausserord. Kündigung bei mangelnder Sorgfalt/Rücksicht

A

257f III und IV

Verletzungen des Mietvertrags, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen!
also nicht: Meldepflicht 257g, Duldung 257h, 260a, 262

Mahnung soll Vorwurf konkret nennen!
Auf Mahnung kann nach 108 I verzichtet werden.

Kündigung ohne Voraussetzungen: keine Konversion!

21
Q

Form der Kündigung

A

266L-266o

schriftlich 266L I
eventuell Formular 266L II
Spezielle Regeln für Familienwohnung 266m+n

Formmangel: nichtigkeit 266o

22
Q

Rückgabe der Mietsache

A

267-267a

Mieter haftet für Schäden aus vertragswidrigem Gebrauch
haftet nicht für Zufall und höhere Gewalt

Will Vermieter SchE: Prüfung und Anzeige 267a

23
Q

Missbrauchsschutz bei Wohn- und Geschäftsmiete

Anwendungsbereich

A

269-270e

Anwendung: vgl. 253b

24
Q

Anfechtbarkeit Mietzins

A

270-270d

270 für Anfangsmietzins

a) nicht wenn selbst verschuldet
b) BGer: mehr als 10 %