§ 28 Kauf VII: Pflichten Flashcards
Hauptpflichten der Verkäuferin
Überblick
Übergabe Kaufgegenstand
Eigentumsverschaffung
Kaufgegenstand
Bestimmtheit und Bestimmbarkeit
meistens bestimmt,
es genügt aber wenn den Umständen nach bestimmbar 184 III
Richtschnur: Verwechslungsgefahr
Bestimmbar im Erfüllungs ZP, nicht bei Vertragsschluss.
Dann aber Vorschrift/Anleitung, wie zu bestimmen ist!
Gegenstand überhaupt nicht bestimm(bar)t: kein Vertrag
Kaufgegenstand
Sache
bewegliche 713 und unbeweglich 655
187 ff und 216 ff
Auch Sachen, die Verkäuferin nicht gehören oder
noch gar nicht existieren: Kauf von künftigen Sachen
Kauf einer erhofften Sache emptio rei speratae
Suspensivbedingung, die mit Entstehung eintritt.
Kauf einer Hoffnung emptio spei
unbedingter Kauf einer Gewinnaussicht.
Kaufgegenstand
Sachgesamtheiten
= wenn mehrere selbständige Sachen aufgrund ihrer gemeinsamen Zweckbestimmung eine wirtschaftliche Einheit bilden und unter sich im Verhältnis und Koordination stehen
Obligatorisch nur ein Kaufvertrag nötig, wegen sachenrechtlichem Spezialitätsprinzip:
alle Verfügungsgeschäfte einzeln!
Kaufgegenstand
Rechte
absolute und relative
erga omnes und inter partes
Kauf von rel. Rechten = Forderungskauf
Kaufgegenstand
Rechtsgesamtheiten
=wirtschaftliche Einheit von Sachen, Rechten
und weiteren Gütern des Rechtsverkehrs:
Vermögen, Erbschaften, Unternehmen*
*Kauf bildet das Unternehmen als Rechtsgesamtheit
asset deal > Achtung Spezialität!
=Innominatkontrakt nach BGer
Indirekter Kauf über Anteile share deal
Übergabe des Kaufgegenstands
Efüllt mit der Übertragung des Besitzes nach 922 ZGB.
Wenn so abgemacht, reichen auch Übergabesurrogate.
- *Besitzeskonstitut**: Sache bleibt im Besitz Verkäuferin 924 I
- *Besitzanweisung**: Sache bleibt im Besitz Dritten 924 I
- *brevi manu traditio**: Sache ist schon im Besitz Käufer
- *longa manu traditio**: Übertragung bei offener Besitzlage 922 II
Erfüllungsort beachten! 74
Eigentumsverschaffung an Fahrnis
Durch Besitzübergabe oder Surrogat
der “dingliche Vertrag” bez. des Eigentums wird bereits vom Verpflichtungsgeschäft erfasst!
Kauf mit Eigentumsvorbehalt
Bis Registereintrag geht Eigentum trotzdem über!
Eigentumsverschaffung an Grundstücken
Eintragung ins Grundbuch
656 I ivm 958 1 und 972
Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag 963 I
=Verfügungsgeschäft
doppelter Ausweis 965 I: Verfügungsrecht und Rechtsgrund
ohne Rechtsgrund ungerechtfertigt 974 II
Erzwingen des Eintrages 665
Urteil erstezt Antrag 963 II
Verschaffung von unbeschwertem Eigentum
unbeschwert = nicht mit bdR belastet
wenn belastet: Rechtsmängelgewährleistung
Hauptpflichten des Käufers
Überblick
Bezahlung des Kaufpreises
Annahme?
Entgegen Wortlauf 211 I nur ausnahmsweise Pflicht
lediglich Obliegenheit
Kaufpreis
Begriff
Nur Geldschuld nach 84 ff.
Keine Abrede: in bar, aber Unterhalt eines Kontos gilt als implizite Ermächtigung zur Erfüllung in Buchgeld!
Währung? kann immer in CHF leisten 84 II,
ausser Effektivklausel
Kaufpreis
Bestimmtheit und Bestimmbarkeit
184 III: genügend wenn aus Umständen bestimmbar.
Notwendig:
Abrede über die Bestimmung (ohne erneute Einigung)!
Tagespreise / Berechnungstabelle
Existiert Marktpreis, so genügt dieser 212
(im ZP der Erfüllung)
Kaufpreis
Fälligkeit und Erfüllung
Keine Abrede oder Übung:
gleichzeitig mit der Übergabe (Zug um Zug) 184 II 213 I
Erfüllung: Kaufpreis dort Zahlen, wo Verkäuferin im ZP der Erfüllung ihren Wohnsitz hat 74 II 1
Buchgeld: Erfüllt mit Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
Erfüllungssurrogate:
Sache oder Service statt Kaufpreis: an Erfüllungs statt
Sache zur verwertung: erfüllungshalber
Annahme der Kaufsache
nur Pflicht, wenn Verkäufer ein erkennbares, besonderes Interesse daran hat, dass die Sache entsprechend den vereinbarten Rahmenbedingungen angenommen wird.
Meist “nur” Obliegenheit.
Nebenpflichten der Verkäuferin
Quellen?
Vertrag selbst, Gesetz oder Treu und Glauben.
Im Kaufrecht:
Kosten für Ausscheidung, Messen, Wägen 188
Kosten der Übergabe: Verpackung 188
Transportkosten bei Bringschuld 189
Nebenpflichten des Käufers
Obliegenheiten?
Beurkundsungs und Abnahmekosten 188
Transportkosten bei Versendungskauf 189 I
Obliegenheiten:
Untersuchung und Anzeige 201
Abrufs und Bestimmungsrecht > Gläubigerverzug 91 ff.
Annahme (oft einher mit Zahlungsverweigerung)
oder konkludente Zahlungsverweigerung
=Schuldnerverzug