Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben Flashcards

1
Q

Der Begriff der baulichen Anlage nach § 29I BauGB

A

Eine bauliche Anlage Im Sinne von § 29I BauGB ist eine auf Dauer mit dem Erdboden verbundene künstliche, d.h. aus Bauprodukten bestehende Anlagemit planungsrechtlicher Relevanz.

  • > Der Begriff der baulichen Anlage in § 29I BauGB ist eigenständiger Natur. -> Nicht auf Art.2I1BayBo zurückgreifen.
  • > Eine planungsrechtliche Relevanz einer baulicher Anlage ist anzunehmen, wenn das Vorhaben bei einer zu unterstellenden mehrfachen Ausführung- sich dergestalt auf die städtebaulichen Belange in §1VIBauGB auswirken kann, dass ein Bedürfnis nach einer regelnden Bauleitplanung hervorgerufen wird.
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Q

Die Bauplanungsrechtlich relevanten Vorgänge in §29I BauGB: Errichtung

A

Errichtung ist die erstmalige Herstellung einer baulichen Anlage.

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3
Q

Die Bauplanungsrechtlich relevanten Vorgänge in §29I BauGB: Änderung

A

Änderung ist der Eingriff in eine bereits vorhandene bauliche Anlage in Form von Umbau, Anbau oder Erweiterung ohne dass der baulichen Anlage eine andere Zweckbestimmung zukommt.

  • > Auch teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage fällt darunter.
  • > Zu beachten ist bei Änderungsvorhaben, dass Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Überprüfung nicht lediglich der geänderte Teil der baulichen Anlage ist, sondern die bauplanungsrechtliche Prüfung sich auf das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt erstreckt. -> Wird relevant bei Erweiterungen von baulichen Anlagen die bereits im aktuell vorhandenen Zustand nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen (Gesichtspunkte des Bestandsschutzes können hier ebenfalls keine Zulässigkeit der Erweiterung ermöglichen da die Fallgruppe des erweiternden aktiven Bestandsschutzes mittlerweile aufgegeben wurde.
  • > Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die einer bestimmten Nutzung innewohnende Variationsbreite überschritten wird und der Wechsel von der bisherigen zur neuen Nutzung die in §!VI BauGB genannten Belange berühren und damit bodenrechtlich relevant sein kann.
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