9. National- und staatskirchenrechtliche Entwicklungstendenzen der Frühen Neuzeit Flashcards

1
Q

Landesherrliches Kirchenregiment: Tendenzieller Staatsbezug der Reformatoren

A
  • Luther: er lehnt die Institution Kirche ab => die Leute brauchen keine Kirche als Mittler zwischen den Gläubigen und deren Weg zum Heil. Die Gemeinschaft der Gläubigen die friedlich zusammen leben reicht. ABER, Luther weiss, dass das nicht funktioniert, weil es doch Grausamkeiten auf der Welt gibt.

Deshalb etabliert er die Zwei-Reich oder Zwei-Regimenter Lehre:
1.) Ein Reich zu rechten Gottes: = die geistliche Kirche (Sphäre). Also die Kirche nicht als Institution, sondern als Gemeinschaft der Gläubigen. Dort sind sie so organisiert in ihrer christlichen Liebe & Beziehung zu Gott, dass sie erkennen können wie man sich verhält um ein friedliches Miteinander zu haben.
Es gibt hier keine Unterschied zwischen Kleriker & Leien, keine Hierarchie & das einzige gebotene Amt für Luther ist das des Predigers, der als Aufgabe die öffentliche Wortverkündung hat und die Sakramentsverwaltung.

2.) Ein Reich zu linken Gottes: = weltliche Sphäre wo das Böse weiter lebt. Es gibt Sündige und deshalb muss es eine Obrigkeit mit einem Art Richtschwert geben, die gegen diese Sünder vorgeht und für öffentliche Ordnung schafft.

Er stellt sich hier eine Art Kooperation zwischen diesen 2 Sphären vor => die weltliche Welt die die Gläubigen schützt.

  • Zwingli/Calvin: gehen in die selbe Richtung (Durchsetzung des göttlichen Wortes in der Gesellschaft durch den Staat), ABER der Kontext ist hier anders => es ist ein städtischer. Hier wird der Stadtrat administrativ tätig . Wir haben eine starke Position der Obrigkeit mit einer priesterlichen Mitwirkung, Hier auch gibt es eine starke Kooperation zwischen Geistlichkeit und Staatlichkeit.

Kein wunder, dass die staatliche Obrigkeit auf Kirchengut zurückgreift und die protestantische Kirchenorganisation übernimmt.

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2
Q

Landesherrliches Kirchenregiment: Verstaatlichender Zugriff auf die Kirche in den protestantischen Territorien durch landesherrliches Kirchenregiment:

A

In Mitteleuropa verdichtet sich das dann zu dem so genannten Landesherrlichen Kirchenregiment und das hat verschiede Ausformungen.

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3
Q

Landesherrliches Kirchenregiment: Ausformungen:

A
  • Leitung der Landeskirche normativ durch Kirchenordnungen: das sind im Ausgangspunkt Kirchenrechtssätze, Mandate, Abstrakt generelle Regelungen der weltlichen Obrigkeit die aber hier Kirche organisiert (Angestellte, Verhältnisse, Bestellung der Pfarrer usw)
  • Leitung der Landeskirche administrativ insbesondere durch Konsistorien als Teil der allgemeinen Landesverwaltung: Diese Konsistorien werden zum Leitungsorgan dieser Kirche. Sie sind zu Hälfte Juristen & zu Hälfte Kirchenangehörige.
  • Fiskalische Zuständigkeit des Landesherrn/städtischer Obrigkeit (Zürich!) - Übergang des Kirchenvermögens auf den Landesherrn: Katholisches Kirchengut wird sich unter den Nagel gerissen => das regeln jetzt die Landesherrn (in ZH der Stadtrat) => wird in ein Sondervermögen der Stadt genommen und es werden verschiedene Sachen finanziert: Armenfürsorge, Kirche, Kirchenangestellte usw.
  • In reformierten Territorien etwas stärkere Position der Gemeinden gegenüber Pfarrer - aber auch hier starker obrigkeitlicher Einfluss: in den reformierten Territorien (anders als in den Lutherischen), die Stellung der Gemeinde stärker war => konnten den Pfarrer wählen. Aber, auch hier bleibt der Einfluss der Obrigkeit.
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4
Q

Landesherrliches Kirchenregiment: Rechtswissenschaften fragt sich, wie man das Verhältnis von Staat und Kirche deuten? 3 Strömungen sind zu entscheiden:

A
  • Episkopalismus (ursprünglich): Landesherr als eine Art “Notbischoff” => erhält durch Übertragung, die bischöfliche Funktion. Mit der Verdrängung der RK-Kirche in den Gebieten, ist auch die Bischoffsverfassung weggefallen und der Landesherr tritt dann einfach in seine Position.
    Es ist die Strömung die Luther eingeht, weil wenn man dieses institutionnelle nicht möchte, dann setzt man halt einfach erstmal den Landesherrn ein.
  • Territorialismus (herrschende Sicht, ab 17-18. Jh gewinnt immer mehr an Boden): seine landesherrliche Leitungsbefugniss ist eine Ausprägung seiner allgemeinen Landeshoheit => die Kirche ist so zu sagen nur eine Dimension der Landesherrschaft seinerBereiche die der Landesherr verwaltet (=sehr wenig Autonomie der Kirche). Deshalb kommt gleichzeitig die Strömung des Kollegialismus auf.
  • Kollegialismus (entstanden im 18. Jh): hier sagt man, Kirche & Kirchlichkeit sollen mehr Autonomie bekommen. Wir sehen die Kirche jetzt eher als eigenständige Körperschaft => Korpus mit eigenen Rechten. ABER, die Rechte gehen auf den Landesherrn über; er verwaltet die Kirche. Also, Kirche damit = virtuell autonome Körperschaft.
    Wir sehen, dass aus diesem Überlegungen der Begriff “Religionsgemeinschaft” kommt den wir heute auch in der BV finden.
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5
Q

Papsttum und Nationalkirche: Neubeginn der katholischen Kirche:

A

Neubeginn der katholischen Kirche 1545-1563 im Konzil von Trient:

  • Die Kirche stellt sich neu auf und sie tut das in einem Riesen Konzil das über Jahre geht!
  • Dieses Reformkonzil ist darauf ausgerichtet, die Kirche neu zu positionieren und ihr zu zeigen, wie sie mit dieser Situation umgehen soll (mit der neuen Glaubenslehre der Protestanten).
  • Zuerst: wollten mit diesen protestantischen Strömungen schauen, ob es doch funktioniert => eine protestantische Delegation war beim Konzil dabei.
    Bei der 2. Sitzungsperiode waren sie kurz anwesend aber haben dann versucht ihre Lehre dort durchzubringen und wollten eine Schwächung des Papstes haben (Unterordnung unter dem Konzil).
    Zur letzten Sitzungsperiode sind die Protestanten dann gar nicht mehr angereist.

Es ist wichtig, weil es die rein RK-Kirche & Protestanten noch nicht explizit gibt => man versucht tatsächlich noch diese Spaltungen hin zu kriegen.

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6
Q

Papsttum und Nationalkirche: Abgrenzung zum Protestantismus durch dogmatische Repositionierung:

A

Der Versuch, es mit den Protestanten hinzukriegen, damit es funktioniert. klapp nicht. Deshalb, haben wir eine Neupositionierung der katholischen Kirche.

Das findet erstens dogmatisch statt (Dogma = verbindliche, normative Glaubensaussage) => es wird eine Bekräftigung der wahren katholischen Lehre ausgerufen & von reformatorischen Irrtümern gesprochen.

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7
Q

Papsttum und Nationalkirche: Stärkung des Papsttums:

A

Was auf dem Konzil schon in Konstanz, basel war, funktioniert nicht. Man versucht in der katholischen Kirche das Konzil zu stärken aber auch das funktioniert nicht.

Sondern, es findet eine Stärkung des Papsttums statt!

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8
Q

Papsttum und Nationalkirche: Stärkung der Bischöfe:

A

Es findet auch eine Stärkung der Bischöfe statt!

  • Delegatio a iure von päpstlichen Befugnissen: sie bekommen päpstliche Befugnisse auch gerade in der Rechtsprechung
  • Episkopate Zuständigkeit für die Klerikerausbildung: hat damit zu tun, dass es in den Territorien die reformistischen Strömungen hat => deshalb gibt man den Bischöfen mehr Macht dort tatsächlich an erster Front für die katholische Kirche einzustehen.
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9
Q

Papsttum und Nationalkirche: Papsttum unter Sixtus V.:

A

Vor allem unter Sixtus V. (1585-1590) gehen dann die Reformen noch weiter: eine entscheidende Zentralisierung findet statt und administrative Reformen.

Insbesondere: Errichtung von insgesamt 15 Kardinalskongregationen (vereinheitlicht 1588).

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10
Q

Papsttum und Nationalkirche: die Errichtung von den 15 Kardinalskongregationen (vereinheitlicht 1588):

A
  • Kollegialische Behörden: Sixtus V. errichtet 15 Kardinalskongregationen => dort sitzen die Kardinäle kollegial und sind zuständig für gewisse Bereiche (existieren heute noch).
  • Besondere Bedeutung:
    1. ) Sanctum Officium: = die Index Kongregation. Sie ist dafür zuständig, bestimmte Werke, Publikationen auf eine Art Index zu setzen, damit sie nicht verbreitet werden = weltliche Bücher die nicht mit der katholischen Dogmatik übereinstimmen. Die katholische Kirche meint sogar, es wäre verboten sie zu produzieren.

Im 19. Jh wird das zu einer real-Satire in dem auch naturwissenschaftliche Werke auf den Index gesetzt werden (z.B.: Darwins Lehre über die Entstehung der Menschheit).

2.) Konzilkongregation: dafür zuständig, dass die Beschlüsse von Trient richtig umgesetzt werden (auch in den Territorien).

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11
Q

Papsttum und Nationalkirche: Entstehung des päpstlichen Staatssekretariats:

A

Entstehung des päpstlichen Staatssekretariats (seit dem 17. Jh so bezeichnet) zur Koordination der Aussenbeziehungen des Vatikan.

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12
Q

Papsttum und Nationalkirche: Organisationsstrukturen der Kurie im 16. Jh:

A

Es gibt auch Reformen in der kurialen Ordnungsstruktur im 16 Jh:

  • Der Papst: ist immer noch da
  • Die Kardinäle: sind immer noch da
  • Die päpstliche Kammer (Finanzverwaltung des Papstes): immer noch da
  • Kanzlei: Büro des Papstes wo die täglichen Angelegenheiten geregelt werden
  • Gerichtshof (Rota Romana): etabliert sich im 14. Jh. Name: weil die in einem Gebäude getagt haben, wo es kreisrunde Mosaik am Boden gab.
    Es sind rechtsgelehrte die da drin sitzen (= Auditoren). Es gibt geistliche Gerichte in den Territorien und wenn jemand Berufung/Appellation einlegt, dann geht das an die Rota Romana.
    Für bischöfliche Streitigkeiten (also auf einer höheren kirchlichen Ebene) dann ist die Rota Romana die Erstinstanz.
  • Apostolische Signatur: = auch ein Gericht, die höchste Instanz. Hier kommen als Appellationsinstanz die Sachen von den Bischöfen hin.
  • Kardinalnepot: = ein neues Amt!! Nepos = Neffe! => es geht hier um familiäre Strukturen.
    Der Papst wird neu gewählt und hat Familie die er mit nach Rom nehmen muss. Als neuer Papst, kann er Kardinäle einsetzen und Leute aus seiner Familie einsetzen, ABER er kann nicht alle Kardinäle entlassen oder versetzen (nicht ratsam weil kennen die Kurie).

Aber ein Papst möchte sicher sein, dass er alles unter Kontrolle hat und da ist es positiv für ihn eine Position zu erschaffen, die ermittelnd ist aber auch eine Auge darauf hat, was in der Kurie abgeht und wo Intrigen gegen den neuen Papst entstehen könnten.
Der Kardinalnepot ist also für den Papst wichtig, weil er ein gesteigertes Vertrauensverhältnis mit ihm hat.

  • Secretarius Secretus: geheimer Sekretär der Kardinalnepot
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