1. Kirchliches Verfassungsrecht: Flashcards
Mitgliedschaft:
Jeder Verband muss Regeln festsetzen über „wer gehört zu uns und wer nicht“, über was das bedeutet wenn man Mitglied ist & die verschiedenen Formen von Mitgliedschaften => Fragen mit denen sich die Kirche seit 2000 jähren auseinandersetzt.
- ) Grundsatz: „wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit“ (can. 208): => alle kirchlichen Mitglieder sind prinzipiell gleich ABER sie haben eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit. ALSO: sind nicht wirklich gleich !! Es gibt verschiedene Tätigkeitsfelder und innerhalb dieser Felder sind sie gleich! Zwischen den Feldern gibt es aber Unterschiede!
- ) Das sehen wir in Canon 207 § 1: Differenzierung zwischen:
- Klerikern: ministri sacri – geistliche Diener
- Laien: ceteri – die Übrigen
= Differenzierung die wir schon Im Clemensbrief hatten!!
Entscheidendes Merkmal der RK-Kirche => die Zweiteilung der Mitgliedschaft in 2 grossen Gruppen zwischen dem Klerus & den Laien.
3.) Unterscheidung nicht quantitativ, sondern qualitativ: Kleriker handeln:
- als Repräsentanten Christi (insbesondere: Sakramente)
- im Namen des Gottesvolkes
Diese Unterscheidung ist nicht verhandelbar weil es ist Kraft göttlicher Weisung vorgenommen worden = es ist Ius Divinum!!!
= typischer Fall wo der Codex Iuris Canonici, also eigentlich mere ecclesiasticum (rein kirchliches Recht) gleichsam deklaratorisch göttliches Recht wiederholt (finden wir immer wieder).
4.) Unterscheidung Kleriker/Laien auch wesentlich bei Zuordnung von kirchlichen Gewalten.
Potestates und munera:
1.) Das sind die Befugnisse (Potestates) und die Munera (Ämter, Aufgaben der Kirche).
2.) Geht zurück auf die Anweisungen von JC an Petrus: „du bist der Stein auf dem ich meine Kirche bauen werde“ & „geht hinaus in die Welt und verkündet meine Lehre“ =Aufgaben, Ämter, Munera.
Um diese Ämter zu erfüllen, haben die Mitglieder gewisse Befugnisse, Kompetenzen, Potestas.
- ) Ursprünglich (seit 12. Jh.) Differenzierung zwischen: 2 verschiedenen Potestates:
- Weihegewalt: Weihe = die Übernahme eines Menschen in den Klerikalen Stand. Also die Weihe die aus einem Leien einen Kleriker macht, verleiht dieser Person offensichtlich etwas Besonderes.
- Leitungsgewalt: Davon unterschieden, hat die Kirche im 12. Jh Herrschaftsbefugniss innerhalb der Kirche. - ) Von Vaticanum II. zusammengefügt in sacra potestas, im CIC wiederum differenziert: Vaticanum II hat gesagt, diese Unterscheidung ist nicht gut, führt zu einer Hierarchisierung die mit ihrem Kernaufgaben nichts mehr zu tun hat. Haben deshalb den Begriff Sacra Potestas generiert. Problem: man muss trotzdem die Ämter irgendwie organisieren.
Der CIC hat deswegen stillschweigend wieder zwischen Leitungsgewalt und Weihegewalt differenziert und es mit den Aufgaben der Kirchen, mit den munera zusammengefügt.
- ) Verbindung mit den drei Dienstämtern (munera): die Kirche hat 3 spezifische Aufgaben:
- Leitung (= CIC I 8): den Menschen zu leiten auf dem Weg zum Heil. Aber auch: innerhalb Leitung => Organisation, Kompetenzanordnung.
- Lehre (= CIC III): Message von Christus: “geht hinaus und verbreitet meine Lehre” = Lehramt.
- Heiligung (= CIC IV): die Vorstellung, Konzeption, dass die RK-Kirche dazu aufgerufen ist, die Menschen zur Comunio, zur Gemeinschaft mit Christus zusammenzuführen. Funktioniert mit Sakramenten, z.B. Taufe. - ) Ausübung der Gewalten und Ämter verbindet sich mit Differenzierung zwischen Klerikern und Laien
- ) Interessant: das Leitungsamt ist auch den Laien offen! Die anderen nur für Kleriker.
Ordo und officium:
- ) Besondere Bedeutung der Weihe:
- Can. 1008: Weihe als Sakrament ausgestaltet
- Weiheempfang nur für Männer, can. 1024: Egalitär weil jeder Kleriker werden kann ABER nur für Männer!
- 3 verschiedene Weihestufen:
=> Bischof
=> Priester (presbyter)
=> Diakon - Differenzierung insbesondere nach Maßgabe von can. 835: die verschiedenen Weihestufen haben verschiedene Anteile an den Munera! Bischof steht über dem Priester etc.
Interessant: es gibt keine papstweihe. Warum? Weil er nichts anderes ist als ein Bischof => der Bischof von Rom.
2.) Unterscheidung zwischen:
- Ordo = Stand = herausgehobene Gruppe kirchlicher Mitglieder – begründet durch Weihe
- Officium = kirchliches Amt = Einzelfunktion – übertragen durch missio canonica
Was wir sehen ist, dass die RK-Kirche jetzt diesen Klerikern dann Einzel Aufgaben in Form eines Offizium, eines konkreten Einzelamtes zuordnet.
- ) Wie das funktioniert:
- “Oberer” (Bischof, Papst) erfüllt die 3 Munera und setzt aufgrund seiner Leitungsgewalt Kleriker in ihr Amt ein (Missio canonica)
- Ordo: Kleriker (Bischof, Priester, Diakon): Der Laie wird durch Weihe ein Kleriker. Der Empfang des Weihesakraments ist die Grundlage für den Empfang der 3 Munera.
- Offizium = konkretes Amt! z.B.: Pfarrei St. Johann im Bistum Chur.
Der krlriker erfüllt in dieser Position die 3 Ämter (munera) und kann aufgrund der ihm übertragenen Leitungsgewalt die Mission canonica für weitere Kleriker/Laien aussprechen (die ihm untergeordnet sind).
Missio Canonica:
- ) Woher kommt die Missio Canonica?
- Art kirchlicher Verwaltungsakt, Übertragung einer Aufgabe.
- ABER wenn wir es näher anschauen => Theologische Wurzel => Christus hat seine Apostel beauftragt: “geht hinaus und prädigt meine Lehre” = aller erste Form der Missio Canonica
2. ) Warum die Bischöfe? Weil sie nach RK-Vorstellung, unmittelbar die Nachfolger der Apostel sind! = apostolische Sukzession
Die Bischöfe müssen also den Job der Apostel weiterführen (Hinausgehen, Kirche organisieren, die Menschen anleiten usw)
Um diesen Job zu erfüllen, greift der Bischof auf die Priester zu, die er nun seinerseits, mit Hilfe der Missio Canonica im engeren Sinne beauftragt und der Priester ist dann derjenige der sich des Diakons bewirkt und der Diakon wird mit Hilfe der Missio Canonica losgeschickt.
Er greift aber auch, in einzelnen Fällen, auf Laien zu indem er Laien z.B. heranzieht für die Verwaltung der episkopalen Finanzen. Auch das geschieht in Form der Missio Canonica.
Die Missio Canonica ist also die Beauftragung für die Kirche, räumlich, zeitlich zu einem bestimmten Punkt, mitwirkend für die Kirche zu Handeln.