9. GASP Flashcards
Einführung
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist eines von mehreren für die EU-Außenbeziehungen relevanten Politikfeldern
- Außenbeziehungen
- Außenhandel
- Entwicklungspolitik
- Menschenrechte und Demokratieförderung
- Erweiterungspolitik
- Europäische Nachbarschaftspolitik
- Transatlantische Beziehungen bzw. Beziehungen über die Nachbarschaft hinaus
trotz Handlungsfelder und Aktivitäten fehlt der EU ein von allen Mitgliedstaaten akzeptiertes Narrativ, wofür die EU als globaler Akteur steht (Münkler 2018)
Entstehung der GASP
Entwürfe zur Koordination der Außenpolitiken der Mitlgiedstaaten gab es bereits in den 1950er- Jahren in den (gescheiterten) Projekten zu einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) wie auch Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
besonders wichtig, EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit):
- Art „zusammengesetzter Außenpolitik“
- phasenweise deckungsgleiche aber auch unterschiedliche Interessenlagen unter den Mitgliedstaaten gab
heutige GASP — Ergebnisse eines etappenweise erfolgte und nicht abgeschlossenen Reformprozesses (der die EPZ als Ausgangspunkt hatte)
Entstehung — EPZ
EPZ zielt darauf ab dass:
-Mitgliedstaaten bei außen- und sicherheitspolitischen Themen zusammenarbeiten
Grundlagen:
-Betreiben Frankreichs und der Niederlande auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs 12.1969 in Den Haag
Kommuniqué von Den Haag:
-aus der zu erwartenden erstarkten wirtschaftlichen Rolle der EWG eine Verpflichtung zur Übernahme von Verantwortung im internationalen System erwachse
Luxemburger Bericht von 1970:
-konkret, Mitgliedstaaten in der Außenpolitik zusammenarbeiten sollen und deren Außenminister alle 6 Monate zusammenkommen sollen
Pariser Erklärung der Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten 1972 + Erklärung des Europäischen Rates von Den Haag 1976 — konkretisierte Überlegungen
- Uneinigkeit darüber, wie die gemeinsame Außenpolitik konkret ausgestaltet werden soll
- Frankreich und GB betonten die Rolle souveräner Staaten in der internationalen Politik
- EPZ betonte eine begrenzte Möglichkeit, auf Krisen in den 70er und 80er zu reagieren (z.B. beim Umgang mit den Ländern des Warschauer Paktes, dem Konflikt im Nahen Osten oder dem britisch-argentinischen Konflikt um die Falklandinseln)
EPZ erhielt durch Titel 3 der EEA 1987 erstmals eine vertragliche Verankerung
- führte dazu dass die Akteure und Beteiligte benannt wurden
- es zu einer Beteiligung der Kommission kam
- Pflicht, dass das Europäische Parlament über die EPZ-Aktivitäten informiert werden sollten
weitere wichtige Neuerung:
- Ziel formuliert wurde, dass die Mitgliedstaaten bei internationalen Verhandlungen/Organisationen sowie politischen Dialogen mit Drittstaaten einheitlich auftreten
- Auftreten der EG bspw. bei Iran-Irak-Konflikt
- nächster Reformschritt durch den Vertrag von Maastricht
Merkmale der GASP
allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der EU sind in Titel V des Vertrags der EU festgelegt:
—
„Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zur stärkerer Geltung verhelfen will:
-Demokratie
-Rechtsstaatlichkeit
-Menschenrechte
-Grundfreiheiten
-Achtung der Menschenwürde
-Grundsatz der Gleichheit
-Grundsatz der Solidarität
-Achtung der Grundsätze der Charte der UN und des Völkerrechts“
ist auf Konfliktlösung und internationalen Konsens ausgelegt:
- stütz sich auf Mittel der Diplomatie und Achtung der internationalen Regeln
- Handeln, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit spielen ebenfalls eine wichtige Rolle
Ziele der EU-Außen- und Sicherheitspolitik:
- Friedenserhaltung
- Stärkung der internationalen Sicherheit
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit
- Entwicklung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
militärisch:
- besitzt kein Heer
- greift auf Ad-hoc-Streitkräfte zurück, die von den EU-Ländern bereitgestellt werden
- kann weltweit Friedensmissionen in verschiedene Krisengebiete senden, um die Einhaltung von Recht und Ordnung zu überwachen und sicherzustellen, an friedenserhaltenden Maßnahmen teilzunehmen oder humanitäre Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen zu leisten
Europäischer Rat legt die strategischen Interessen und Ziele der EU fest und faßt einstimmig Beschlüsse auf Empfehlung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten
Hohe Vertreter und Kommission können dem Rat gemeinsame Vorschläge vorlegen
-Hohe Vertreter ist für die GASP zuständig
-Kommission für die anderen Bereiche des auswärtigen Handelns (bspw. Außenhandel)
—hat sich ergeben dass der Europäische Rat sich um die fortlaufende Verbesserung der außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Strukturen und Instrumente + deren längerfristige strategische Orientierung kümmert
—und Rat für Auswärtige Angelegenheiten mit dem außen- und sicherheitspolitischen Krisenmanagement befasst
Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
gehören die Außenminister aller EU-Mitgliedstaaten an
je nach Tagesordnung:
-nehmen auch die Verteidigungsminister (GASP
-Entwicklungsminister (Entwicklungszusammenarbeit)
-Handelsminister (gemeinsame Handelspolitik)
teil
Vorsitz: Hohe Vertreter (wird durch den Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt)
tagt monatlich
kann:
- zivile wie militärische Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU einleiten, um die Ziele der Union zu erreichen
- Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik ergreifen, was auch das Verhängen von Sanktionen mit einschließt
gemeinsame Handelspolitik:
- liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU
- berät der Rat über die Handelspolitik, wird die Tagung von der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft geleitet
- Maßnahmen werden vom Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament erlassen
- Kommission ist für die Aushandlung und Verwaltung von Handelsabkommen zuständig
- Rat ermächtigt die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen und gibt ihr Verhandlungsrichtlinien vor
Europäischer Diplomatischer Dienst
2011 gegründet
Aufgabe:
-Außenpolitik kohärenter und wirksamer zu machen und dadurch Europas internationalen Einfluss zu stärken
—
-Unterstützung des Hohen Vertreters
-Pflege diplomatische Beziehungen
-strategische Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern
-Kooperation mit den diplomatischen Diensten der EU-Länder und der UN
setzt sich aus Experten vom Rat der EU, von der Kommission und von den diplomatischen Diensten der EU-Länder + weltweite EU-Botschaften bzw. EU-Delegationen zusammen
-zur Gründung, meisten Bediensteten fast ausschließlich von der Kommission
Europäisches Parlament
verfügt nur über eine eingeschränkte Mitgestaltungsmacht
besondere Relevanz:
-regelmäßige Anhörung durch den Hohen Vertreter (unterrichtet es auch über die Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik)
kann Anfragen und Empfehlungen an den Rat und Hohen Vertreter richten
entscheidet durch seine Haushaltskompetenz über den Haushalt der GASP
abgeschlossene internationale Abkommen bedürfen seiner Zustimmung
—eingeschränkte Kompetenzen lassen darauf zurückführen, dass die Mitgliedstaaten hier keine (weitere) Kompetenzübertragung wünschen
Ausgestaltung der Zusammenarbeit
Art. 4 (3)EUV:
-Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
Art. 24 (3) EUV:
-wird er um das Prinzip der gegenseitigen Solidarität erweitert
—Loyalität ist ein „unionales Verfassungsverbundsprinzip“
daneben, GASP ist kohärent — Rat sowie der Hohe Vertreter hierfür entsprechende Vorgaben machen
- Rat — Gestaltungsfunktion
- Durchführung der GASP beim Hohen Vertreter und Mitgliedstaaten
durch die Schaffung des Hohen Vertreters verfällt die attraktive Möglichkeit für Mitgliedstaaten durch die rotierende Präsidentschaft im Rat die Außenpolitik zu beeinflussen:
-Ratspräsidentschaft kann jedoch weiterhin Themen hervorheben/inhaltliche Ausrichtung
-kleine Mitgliedstaaten können so ihre Interessen in der internationalen Politik wahren
-für größerer Staaten um sich zu behaupten
-wichtiger Entwicklungsschritt für die Kontinuität der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, die Koordination der jeweiligen Akteure und die Einhaltung der verfahrensgerechten Beschlussumsetzung
-Doppelfunktion als Hoher Vertreter und Vizepräsident der Kommission
—trotzdem bei vergangenen Krisen uneinheitlich reagiert
Präsident des ER kann auch ein eigenes außenpolitisches Profil entwickeln, indem er „auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der GASP“ wahrnimmt (Art. 15 (3) EUV)
insgesamt:
- recht viele Akteure
- Gerichtshof der EU weitgehend ausgeschlossen ist
Beschlussfassung
werden einstimmig vom ER und vom Rat gefasst
1 Mitglied des Rats kann sich der Stimme enthalten und hierzu eine förmliche Erklärung abgeben
- dadurch, Durchführung des Beschlusses nicht verpflichtet
- gleichzeitig, EU nicht daran gehindert dem Beschluss vorzugehen (konstruktive Enthaltung)
Enthaltung von 1/3 der Mitgliedstaaten (die 1/3 der Unionsbürger).
-wird der Beschluss nicht gefasst
bestimmte Fälle (Art. 31 (2) EUV) kann der Rat mit QM entscheiden
ER kann einstimmig weitere Fälle beschließen, in denen mit QM zu entscheiden ist (Art. 31 (3) EUV; Passarelle-Klausel)
Passarelle-Klausel = „Brückenklausel“
- vereinfachtes Verfahren zur Änderung der europ. Verträge
- um Entscheidungen die mit Einstimmigkeit getroffen werden in die Mehrheitsentscheidung zu überführen
Neuere Entwicklungen
EU-Verteidigungsinitiative für die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit PESCO (Permanent Structured Cooperation) (2017 gegründet)
- basiert auf den Art. 42 (6) und 46 des EUV
- stellt eine entscheidende Entwicklung im Hinblick auf eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik dar
- enthält konkrete Verpflichtungen (bspw. die Teilnahme an Rüstungskooperationsprogrammen oder die regelmäßige Erhöhung des Verteidigungshaushaltes)
- 25 von 27 EU-Mitgliedstaaten nehmen an PESCO teil (Dänemark und Malta)
- Teil der Europäischen Verteidigungsunion, gemeinsam mit Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD)
Fazit
GASP bezeichnet den Handlungsrahmen der EU, in welchen die Mitgliedstaaten zu außen-, sicherheits-, und verteidigungspolitischen Themen zusammenarbeiten
mit Vertrag von Maastricht als Nachfolgerin der EPZ eingeführt
-Vertrag von Lissabon grundlegend reformiert
weitgehend intergouvernmentalistisch geprägt
Entscheidungen werden oft einstimmig getroffen
Strukturen doppeln sich auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten
-Mitgliedstaaten halten weiterhin eigenständige außenpolitische Beziehungen zu Drittländern
international einmalige Ambition einer einheitlichen Außenpolitik von Mitgliedstaaten zu organisieren
-Austritt GB verliert die GASP jedoch einen wichtigen außenpolitischen Akteur