11. Europäische Bürgerinitiative Flashcards

1
Q

Einführung

A

Legitimität zielt auf das Verhältnis zwischen den politischen Institutionen und den Bürgern
-politische Ordnung dann legitimiert, wenn die Regierten das Handeln der Regierenden nicht in Frage stellen (politische System nicht jede einzelne Handlung)
-Demokratie neu Legitimierung durch Wahlen
—EU 2 Quellen: 1) Bürgerschaft; 2) Mitgliedstaaten (durch Anwendung und das Befolgen von EU-Recht zum Ausdruck bringen)

Scharpf 2009, EU gekennzeichnet durch eine zweistufige Herrschaftsbeziehung — zweistufige Legitimationsbeziehung:
-Mitgliedstaaten fungieren als „Herren der Verträge“(ER)
-andere Dimension „Regierung der Bürger“
—beide Dimensionen frühzeitig im Integrationsprozess thematisiert/problematisiert
——fehlende Legitimierung der EU-Institutionen durch die Bürgerschaft 70ern aufgegriffen und 1979 in den ersten direkten Wahlen zum EP gemündet

Bericht vom Ministerpräsidenten Belgiens Tindemans (Pariser Gipfel der Staats- und Regierungschefs 1974):
-Vorschlag zur Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer „Europäischen Union“
-neuen Institutionen der EU + dänische Referendum zum EUV trat eine intensive Auseinandersetzung mit dem „Demokratiedefizit“
—seitdem, Reihe von Bestrebungen

Maßnahmen, Vertrag von Lissabon zielt auf Dimensionen:
-Stärkung der parlamentarischen Legitimation durch die Stärkung der Rechte des EP
-Stärkung von zivilgesellschaftlicher Partizipation
—im Mittelpunkt, Konzepte der repräsentativen sowie der partizipative Demokratie
+Beteiligung der Bürgerschaft über Wahlen (Repräsentation)
+Beratenden Beteiligungsformen (Partizipation)

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2
Q

Legitimation

A

wird zwischen Input- und Output-Legitimation unterscheidet (Arbeit von Fritz Scharpf; 1970; 2009)

Input-Legitimation:
-Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft, damit ihre Interessen Eingang in den politischen Prozess finden; hierfür sind verschiedenartige Partizipationsmöglichkeiten notwendig

Output-Legitimation:
-Problemlösungsfähigkeit von Politik; Legitimation ist hier spezifische Unterstützung als Resultat effektiver und effizienter Problemlösungen

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3
Q

Input-Legitimation

A
  1. Dimension: Wahlen und Beteiligungsrechte für das EP wie auch Mitwirkungsmöglichkeiten für die nationalen Parlamente

Wahlen zum EP — Wahlen 2. bzw. nachrangiger Ordnung
-Abels (2020), Kontrollrechte des EP gegenüber dem Rat immer noch rudimentär sind und das es kein formelles Gesetzesinitiativerecht besitzt
-Subsidaritätskontrollmechanismus wirkt einer „Entparlamentarisierung“ entgegen
—Euro-Krise starker Trend zum Intergouvernementalismus
-wird angewendet in Bereichen die EU die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten teilt
-wenn nationale Parlamente der Auffassung sind, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsaktes nicht mit dem Subsidariätsprinzip vereinbar ist, könn sie der Kommission innerhalb von 8 Wochen einen mit Gründne versehene Stellungnahme zukommen lassen, die die Kommission berücksichtigen muss

2 Verfahren: „gelbe“ und „orangene“ Karte:

Gelbe Karte:

  • Anzahl begründeter Stellungnahmen min. 1/3 der Gesamtzahl der Stimmen der nationalen Parlamenten, muss die Kommission ihren Vorschlag überarbeitet
  • Schwelle 1/4 niedriger für Entwürfe von Rechtsakten in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit
  • Kommission kann in beiden Fällen entscheiden, ob sie ihren Vorschlag aufrechterhalten, zurückziehen oder ändern möchte, und muss ihren Beschluss begründen

Orangene Karte:
-Anzahl begründeter Stellungnahmen die Mehrheit der Stimmen und fällt der Entwurf eines Rechtsaktes unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen und entscheiden, ihn aufrechtzuerhalten, zu ändern oder zurückziehen
-aufrechterhalten: muss sie vor dem EP und dem Rat begründen, weshalb der Vorschlag mit dem Grundsatz der Subsidarität vereinbar ist
—einfache Mehrheit der Mitglieder des EP oder 55% der Mitglieder des Rates der Auffassung, dass der Vorschlag den Grundsatz der Subsidarität verletzt, so wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt

2. Dimension — Beteiligungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure
Instrumente:
-Europäische Bürgerinitiative
-Petition an das EP richten
-Bürgerdialoge
-Beschwerden

Abels (2020):

  • in allen Formen der zivilgesellschaftlichen Beteiligung Probleme der Legitimität, die sich auf die Offenheit für Akteure, Transparenz von Prozessen sowie der Ausgestaltung der Rechenschaftsbeziehungen beziehen
  • Instrumente noch Schwächen, dennoch werden ständig weiterentwickelt
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4
Q

Europäische Bürgerinitiative

A

Schritte:
1.)organisieren — ob Vorschlag einer EU-Rechtsvorschirft zielführend; Organisationsgruppe min. 7 Unionsbürgern aus 7 verschiedenen EU-Ländern
2.)Initiative registrieren lassen — Organisatoren-Konto einrichten (Initative verwalten und Kontakt mit Kommission); Kommission nicht verpflichtet Initiative zu registrieren (müssen bestimmte Bedinungen erfüllen; Antwort innerhalb von 2 Mon.
3.)Unterschriften sammeln — min. 1Mio. und Schwellenwert in min. 7 Ländern (besondere Formulare von Unterstützungsbekundungen); innerhalb von 12 Mon.; Unterzeichner muss EU-Bürger und alt genug für Europawahl
4.) Unterschriften prüfen lassen — Unterschriften vorher nach Staatsangehörigkeit sortieren und den zuständigen Behörden übermitteln in den einzelnen EU-Ländern
5.) Initiative einreichen — innerhab von 3Mon. bei der Kommission einreichen nach der Überprüfung + Angaben zu Quellen, Unterstützung und Finanzierung
6.) Antwort erhalten — innerhalb 1 Monats (treffen Vertreter der Kommission, um die Inhalte ausführlich zu erörtern)
—innerhalb von 3 Monaten (Möglichkeit im EP vorzustellen, nimmt ggf. in einer Plenarsitzung auf)
—innerhalb von 6 Monaten (Kommission legt dar, welche Folgemaßnahmen ggf. ergreifen wird)

jüngste Form von politischen Partizipation, mit Vertrag von Lissabon geschaffen.
-Greenwood (2019), vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen
-ohne starken Partner, kaum Erfolg da es anspruchsvoll ist eine transnationale Mobilisierung herbeizuführen
-bislang 76 Initiativen (seit 2012), lediglich 6 (End the Cage Age, jüngster Erfolg) die notwendige Unterstützung erhalten haben
—besonders gut Right2Water mobilisieren und Stop Glyphosate

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5
Q

Petitionsrecht

A

jeder EU-Bürger und jede natürliche und juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat kann allein oder zusammen mit Dritten eine Petition an das EP richten
-kann nur zugelassen werden, wenn sie Angelegenheiten berührt, die in die Tätigkeitsbereich der EU fallen, und wenn sie den Petenten unmittelbar betrifft
—EP zuständig, dass die EU den in diesen Petitionen vorgebrachten Anliegen Rechnung trägt

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6
Q

Konsultationen, Bürgerdialoge und Beschwerden

A

Konsultation:
-dient dazu, Einstellung der Bevölkerung und anderer Gruppen zu Regelungsvorhaben zu erfahren

Bürgerdialoge:
-finden in Städten statt, in denen die Bürgerschaft mit Vertretern des EP, der Kommission und anderen EU-Einrichtungen diskutieren kann

Beschwerden:

  • Kommission: wenn ein bestimmtes EU-Land das EU-Recht nicht ordnungsgemäß anwendet
  • Europäischer Bürgerbeauftragter: wenn eine EU-Institution nach Meinung der Bürger rechtswidrig gehandelt oder einen Verwaltungsfehler begangen hat
  • Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF): Betrug in Bezug auf EU-Mittel oder betrügerische Handlungen von EU-Bediensteten melden
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7
Q

Legitimation-Output

A

EU leistungsfähig ist, was die Produktion von Gesetzgebung

EU-Politik dazu geführt hat, dass es vielen Menschen (in Europa) besser geht als zuvor

Scharpf(2009), Problemlösungskompetenz der EU nicht stark genug ausgeprägt

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8
Q

Legitimation — Throughput

A

neben Input und Output gibt es noch Throughput, welch sich Treffen von verbindlichen Entscheidungen und deren Umsetznug und Überprüfung befasst

  • handelt sich um die „Übersetzungsleistungen“ in einem System
  • vor allem politische Parteien und (gering) Interessengruppen leisten (Kneip/Merkel: 2017)
  • Vienne Schmidt (2013), als prekär in der EU, weil die Verfahren oft nicht transparent (vgl. Triloge)
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9
Q

Legitimationsquellen

A

eine, Wahlen — entsprechen dem Prinzip der territorial organisierten Repräsentation
-zudem existiert funktional ausgestaltete Repräsentation, für die sektorale Akteure (bspw. Interessenverbände; Partizipation von Interessenverbänden an europäischer Politikgestaltung diese legitimiert)
-Anzahl an Interessenverbänden in Brüssel tätig stark zugenommen
—Kommissionsmitglieder, ihre Kabinettsmitglieder sowie Generaldirektoren veröffentlichen im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Transparenz Information über Zusammenkünfte mit Organisationen oder Selbstständigen

—Treffen mit Bezug auf die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik können nur stattfinden, wenn die Interessenvertreter im EU-Transparenz-Register eingetragen sind
-Transparenz-Register, führt Organisationen auf, die Einfluss auf die Rechtsetzung und Politikgestaltung der EU-Institutionen nehmen möchten
—Enthält Angaben darüber, welche Interessen von wem und mit welchem finanziellen Aufwand verfolgt werden

Abels (2020), Unterscheidung zwischen:

  • einer formalen Perspektive auf institutionell-konstitutionelle Strukturprobleme
  • und einer Perspektive auf sozio-kulturelle Probleme, die auf substanzielle Legitimationserfodernisse verweist

Institutionell-konstitutionelle Legitimation befasst sich ausschließlich mit politischen Institutionen

sozio-kulturelle Perspektive, mit der Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern
-etwa niedrige Beteiligung an Wahlen zum EP

Demoi-cracy: Völkerherrschaft („demoi“ für „Völker“), so dass sich die EU sowohl über die Mitgliedstaaten sowie der Bürger legitimieren lassen (Nicolaïdis 2013)

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10
Q

Fazit

A

Legitimität ist zentral, um politische Herrschaft zu sichern

im Mehrebenensystem der EU kann demokratische Legitimation nur über verschiedene Kanäle erzeugt werden und aus verschiedenen Quellen resultieren :
-EU bezieht sie aus, Rechte der Parlamente und der Zivilgesellschaft
-beide Dimensionen wurden in den letzen Jahren von der EU adressiert um „Demokratiedefizit“ zu reduzieren
-„Demokratisierung der EU“ in den letzen Jahren auch von Staats- und Regierungschefs gefordert (bspw. im Rahmen der vielbeachteten Sorbonne-Rede von Frankreichs Präsident Macron „Initiative für Europa“)
—trifft genau den Kern der Legitimationsproblematik der EU: wer soll was bzw. welche Aspekte der EU legitimieren?

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