1. Kommission Flashcards

1
Q

Kommission in Kürze

A

schlägt neue Rechtsvorschriften vor

Exekutivorgan

Hüterin der Verträge

Vertritt die EU auf internationaler Ebene

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2
Q

Geschichte

A

1952: Höhe Behörde der EGKS (Erster Präsident: Jean Monnet)

1957/1958: Kommission für EWG und Euratom

1967: Fusionsvertrag zwischen den drei getrennten Kommissionen und Gründung der heute bezeichneten Europäischen Kommission (Erster Präsident: Walter Hallstein)

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3
Q

Aufgaben nach Artikel 17 EUV (EU-Vertrag)

A

Gegengewicht zum Rat: fördert allgemeine Interessen der Union

Exekutivfunktion: sorgt für Anwendung der Verträge und von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen

Hüterin der Verträge: überwacht Anwendung des Unionsrecht unter der Kontrolle des EuGH

Koordinierungsfunktion: führt den Haushaltsplan aus und verwaltet Programme

Zusammenfassung der Funktionen: übt nach Maßgaben der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv-, und Verwaltungsfunktionen aus

Diplomatie/Verhandlungsleitung: Vertretung der Union nach außen (außer GASP — Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)

Verwaltungs- und Überwachungsfunktionen: leitet die jährlichen und die mehrjährigen Programmplanung der Union, für interinstitutionelle Vereinbarungen

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4
Q

Aufgaben

Initiativrecht

A

Initiativmonopol (Art. 17 (2) EUV) macht die Kommission zum „Motor der Integration“

„indirekte“ Initiativrechte des Parlaments und des Rates (Art. 225 AEUV; Art. 241 AEUV) und der Bürger durch Bürgerinitiativen (Art. 11 (4) EUV) die eine Gesetzesvorschlag verlangen

letzte Entscheidung bei der Kommission

kann eingebrachte Gesetzesvorschläge wieder zurückziehen

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5
Q

Gesetzgebungsverfahren in der EU

A

Gesetzesvorschlag in der EU-Kommission

  1. Lesung im EU-Parlament folgt mit eventuellen Änderungsvorschlägen
  2. Lesung im Rat akzeptiert oder ein Änderungsvorschlag folgt

bei Änderungsvorschlag seitens des Rates:

  • jeweils drei Monate Entscheidungsfrist
    1. Lesung im EU-Parlament: Änderung des Rates wird entweder akzeptiert, abgelehnt oder erneut verändert
    1. Lesung im Rat bei Änderungsvorschlägen seitens des Parlaments: entweder akzeptiert oder Änderungen werden nicht akzeptiert

bei nicht angenommen Änderungen in der 2.Lesung des Rats:

  • jeweils 6 Wochen Entscheidungsfrist
  • Vermittlungsausschuss (Mitgliedsvertreter von Rat und Parlament): lehnt ab oder akzeptiert
  • 3.Lesung in Parlament und Rat entscheidet ob es verabschiedet wird oder nicht
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6
Q

Aufgaben
Rechtsakten
Wahrnehmung

A

ist eingebunden in der Verabschiedung von Rechtsakten

nimmt an Ausschüssen des Parlament und des Rates teil

Trilog-Verfahren: Institutionendreieck (Kommission — Rat — Parlament), informelle Verhandlungskommunikation
—nahm in den letzen Jahren an Einfluss zu

im Zeitverlauf weniger veröffentlichte Gesetzesentwürfe dafür mehr unverbindliche Veröffentlichungen wie Mitteilungen und Bericht

Verrtragsverletzungverfahren:

  • 1980-2014: Zahl der ersten Mahnschreiben (letter of formal notice) und Gründe mit Stellungnahme (reasoned opinion) hat sich versechsfacht
  • Zahl der Klagen vor dem EuGH sind rückläufig
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7
Q

Aufgaben

Abhängigkeit

A

Kommission ist abhängig von anderen Institutionen:

  • finanzieller Hinsicht: EU-Haushalt wird von den nationalen Regierungen und Parlamenten entschieden
  • Arrangieren mit dem Europäischen Rat für die politische Agenda
  • Rat und Parlament beschließen die Gesetzesentwürfe der Kommission
  • in der Umsetzung europäischer Entscheidungen teilt sie sich mit nationalen Akteuren die Kompetenzen
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8
Q

Aufgaben

Betrachtungsweisen

A

können aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden:

  • Föderalismus: „Regierung“ der EU
  • Intergouvernementalismus: „Agentin“ der Mitgliedstaaten (die „Prinzipale“)
  • Neofunktionalismus: Supranationale Bürokratie
  • Mehrebenen-Governance: Mitgestalterin bei der Politikgestaltung
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9
Q

Benennung und Zusammensetzung

A

Präsident der Kommission:

  • mitgliedstaatliche Regierungen und das Parlament bestimmt ihn
  • 5 Jahre tätig (angepasst an die Legislaturperiode des Parlaments)
  • Enthebung eines Kommissars durch die Kommission oder des Rates über den EuGH, wenn „die Vorraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat“ (Art. 247 AEUV)
  • Parlament können mit 2/3 Mehrheit das Misstrauen gegenüber der Kommission äußer, kompletter Rücktritt der Kommission (Misstrauensvotum)
  • Ernennung heikle Angelegenheit

Kommissare:

  • „Agenten“ nationaler Regierungs-„Prinzipale“
  • Parteipolitik, Überschneidung mit den Interessen der Regierungs-Prinzipale (Parteizugehörigkeit bei der Benennung und Auswahl relevant)
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10
Q

Benennung und Zusammensetzung

Verfahren

A

Europäisches Parlament:
-Parteipolitische Vorschläge für Spitzenkandidaten

Europäischer Rat:

  • Konsultation mit dem Europäischen Parlament
  • Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten

Europäisches Parlament:
-Wahl des Kommissionspräsidenten mit der Mehrheit der Mitglieder

Rat der Europäischen Union:
-Nominierung nationaler Kandidaten für das Kommissionskollegium (QMV)

Europäisches Parlament (1) und Europäischer Rat (2):

  • (1) Anhörung
  • (1) Zustimmungsvotum mit Mehrheit der Mitglieder
  • (2)Ernennung oder Ablehnung mit QMV

Ernennung der Kommission als Kollegium für fünf Jahre

Gerichtshof der Europäischen Union:
-Amtseid des Kommissionskollegiums

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11
Q

Benennung und Zusammensetzung

Aktuelles

A

seit 2014 stellt das Parlament Spitzenkandidaten auf:

  • Effekt bei der Wähler-Mobilisierung überschaubar
  • Juncker hat einen guten Draht zum Parlament („Parlamentskommission“)

Ursula von der Leyen:

  • keine Spitzenkandidatin
  • spielte keine Rolle im „Wahlkampf“
  • 383 von 747 Abgeordneten des Parlaments stimmten für sie
  • lediglich neun mehr notwendig
  • Zugang zum Parlament wird für sie womöglich schwerer als für Juncker
  • Kandidatin der Staats- und Regierungschefs
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12
Q

Beschlussverfahren

A

Mehrheitsbeschluss im Kollegium er Kommission mit einfacher Mehrheit (de facto wird aber nach Einstimmigkeit gesucht)

älteste Prinzip ist das der Kollegialität mit dem Präsidenten als primus inter pares

Vertrag von Lissabon:
-Verschiebung hin zu einer politischen Führungsverantwortung zum Präsidenten

Ressortsverantwortung der einzelnen Kommissare in ihren Arbeitsbereichen

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13
Q

Aufbau und Arbeitsweise

A

die Kommission besitz kein unmittelbares pendant in nationalen Institutionen
—viel mehr institutionelle Innovation der europäischen Einigung

Juncker Binnenmarktreform:
-Hierachisierung: Präsident — Vize-Präsident —„einfache“ Kommissionsmitglieder — Kabinette der jeweiligen Kommissare

Generaldirektionen (=nationale Ressorts) und gemeinsame Dienste (z.B. Generalsekretariat oder das Statistische Amt) stehen zur Unterstützung

Kabinette:
-Kabinettschef wichtig für die interne Koordination und der Entscheidung über der Arbeitspunkte, bezüglich ob A-Punkt oder B-Punkt

Regelungsentwürfe:

  • in der Generaldirektion erstellt
  • über das Kabinett in das Kollegium weitergeleitet

rund 32.000 Mitarbeiter (Stand November 2020) + weitere Ressourcen aus den Mitgliedstaaten (z.B. entsandte Beamte)

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