1. Kommission Flashcards
Kommission in Kürze
schlägt neue Rechtsvorschriften vor
Exekutivorgan
Hüterin der Verträge
Vertritt die EU auf internationaler Ebene
Geschichte
1952: Höhe Behörde der EGKS (Erster Präsident: Jean Monnet)
1957/1958: Kommission für EWG und Euratom
1967: Fusionsvertrag zwischen den drei getrennten Kommissionen und Gründung der heute bezeichneten Europäischen Kommission (Erster Präsident: Walter Hallstein)
Aufgaben nach Artikel 17 EUV (EU-Vertrag)
Gegengewicht zum Rat: fördert allgemeine Interessen der Union
Exekutivfunktion: sorgt für Anwendung der Verträge und von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen
Hüterin der Verträge: überwacht Anwendung des Unionsrecht unter der Kontrolle des EuGH
Koordinierungsfunktion: führt den Haushaltsplan aus und verwaltet Programme
Zusammenfassung der Funktionen: übt nach Maßgaben der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv-, und Verwaltungsfunktionen aus
Diplomatie/Verhandlungsleitung: Vertretung der Union nach außen (außer GASP — Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
Verwaltungs- und Überwachungsfunktionen: leitet die jährlichen und die mehrjährigen Programmplanung der Union, für interinstitutionelle Vereinbarungen
Aufgaben
Initiativrecht
Initiativmonopol (Art. 17 (2) EUV) macht die Kommission zum „Motor der Integration“
„indirekte“ Initiativrechte des Parlaments und des Rates (Art. 225 AEUV; Art. 241 AEUV) und der Bürger durch Bürgerinitiativen (Art. 11 (4) EUV) die eine Gesetzesvorschlag verlangen
letzte Entscheidung bei der Kommission
kann eingebrachte Gesetzesvorschläge wieder zurückziehen
Gesetzgebungsverfahren in der EU
Gesetzesvorschlag in der EU-Kommission
- Lesung im EU-Parlament folgt mit eventuellen Änderungsvorschlägen
- Lesung im Rat akzeptiert oder ein Änderungsvorschlag folgt
bei Änderungsvorschlag seitens des Rates:
- jeweils drei Monate Entscheidungsfrist
- Lesung im EU-Parlament: Änderung des Rates wird entweder akzeptiert, abgelehnt oder erneut verändert
- Lesung im Rat bei Änderungsvorschlägen seitens des Parlaments: entweder akzeptiert oder Änderungen werden nicht akzeptiert
bei nicht angenommen Änderungen in der 2.Lesung des Rats:
- jeweils 6 Wochen Entscheidungsfrist
- Vermittlungsausschuss (Mitgliedsvertreter von Rat und Parlament): lehnt ab oder akzeptiert
- 3.Lesung in Parlament und Rat entscheidet ob es verabschiedet wird oder nicht
Aufgaben
Rechtsakten
Wahrnehmung
ist eingebunden in der Verabschiedung von Rechtsakten
nimmt an Ausschüssen des Parlament und des Rates teil
Trilog-Verfahren: Institutionendreieck (Kommission — Rat — Parlament), informelle Verhandlungskommunikation
—nahm in den letzen Jahren an Einfluss zu
im Zeitverlauf weniger veröffentlichte Gesetzesentwürfe dafür mehr unverbindliche Veröffentlichungen wie Mitteilungen und Bericht
Verrtragsverletzungverfahren:
- 1980-2014: Zahl der ersten Mahnschreiben (letter of formal notice) und Gründe mit Stellungnahme (reasoned opinion) hat sich versechsfacht
- Zahl der Klagen vor dem EuGH sind rückläufig
Aufgaben
Abhängigkeit
Kommission ist abhängig von anderen Institutionen:
- finanzieller Hinsicht: EU-Haushalt wird von den nationalen Regierungen und Parlamenten entschieden
- Arrangieren mit dem Europäischen Rat für die politische Agenda
- Rat und Parlament beschließen die Gesetzesentwürfe der Kommission
- in der Umsetzung europäischer Entscheidungen teilt sie sich mit nationalen Akteuren die Kompetenzen
Aufgaben
Betrachtungsweisen
können aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden:
- Föderalismus: „Regierung“ der EU
- Intergouvernementalismus: „Agentin“ der Mitgliedstaaten (die „Prinzipale“)
- Neofunktionalismus: Supranationale Bürokratie
- Mehrebenen-Governance: Mitgestalterin bei der Politikgestaltung
Benennung und Zusammensetzung
Präsident der Kommission:
- mitgliedstaatliche Regierungen und das Parlament bestimmt ihn
- 5 Jahre tätig (angepasst an die Legislaturperiode des Parlaments)
- Enthebung eines Kommissars durch die Kommission oder des Rates über den EuGH, wenn „die Vorraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat“ (Art. 247 AEUV)
- Parlament können mit 2/3 Mehrheit das Misstrauen gegenüber der Kommission äußer, kompletter Rücktritt der Kommission (Misstrauensvotum)
- Ernennung heikle Angelegenheit
Kommissare:
- „Agenten“ nationaler Regierungs-„Prinzipale“
- Parteipolitik, Überschneidung mit den Interessen der Regierungs-Prinzipale (Parteizugehörigkeit bei der Benennung und Auswahl relevant)
Benennung und Zusammensetzung
Verfahren
Europäisches Parlament:
-Parteipolitische Vorschläge für Spitzenkandidaten
Europäischer Rat:
- Konsultation mit dem Europäischen Parlament
- Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten
Europäisches Parlament:
-Wahl des Kommissionspräsidenten mit der Mehrheit der Mitglieder
Rat der Europäischen Union:
-Nominierung nationaler Kandidaten für das Kommissionskollegium (QMV)
Europäisches Parlament (1) und Europäischer Rat (2):
- (1) Anhörung
- (1) Zustimmungsvotum mit Mehrheit der Mitglieder
- (2)Ernennung oder Ablehnung mit QMV
Ernennung der Kommission als Kollegium für fünf Jahre
Gerichtshof der Europäischen Union:
-Amtseid des Kommissionskollegiums
Benennung und Zusammensetzung
Aktuelles
seit 2014 stellt das Parlament Spitzenkandidaten auf:
- Effekt bei der Wähler-Mobilisierung überschaubar
- Juncker hat einen guten Draht zum Parlament („Parlamentskommission“)
Ursula von der Leyen:
- keine Spitzenkandidatin
- spielte keine Rolle im „Wahlkampf“
- 383 von 747 Abgeordneten des Parlaments stimmten für sie
- lediglich neun mehr notwendig
- Zugang zum Parlament wird für sie womöglich schwerer als für Juncker
- Kandidatin der Staats- und Regierungschefs
Beschlussverfahren
Mehrheitsbeschluss im Kollegium er Kommission mit einfacher Mehrheit (de facto wird aber nach Einstimmigkeit gesucht)
älteste Prinzip ist das der Kollegialität mit dem Präsidenten als primus inter pares
Vertrag von Lissabon:
-Verschiebung hin zu einer politischen Führungsverantwortung zum Präsidenten
Ressortsverantwortung der einzelnen Kommissare in ihren Arbeitsbereichen
Aufbau und Arbeitsweise
die Kommission besitz kein unmittelbares pendant in nationalen Institutionen
—viel mehr institutionelle Innovation der europäischen Einigung
Juncker Binnenmarktreform:
-Hierachisierung: Präsident — Vize-Präsident —„einfache“ Kommissionsmitglieder — Kabinette der jeweiligen Kommissare
Generaldirektionen (=nationale Ressorts) und gemeinsame Dienste (z.B. Generalsekretariat oder das Statistische Amt) stehen zur Unterstützung
Kabinette:
-Kabinettschef wichtig für die interne Koordination und der Entscheidung über der Arbeitspunkte, bezüglich ob A-Punkt oder B-Punkt
Regelungsentwürfe:
- in der Generaldirektion erstellt
- über das Kabinett in das Kollegium weitergeleitet
rund 32.000 Mitarbeiter (Stand November 2020) + weitere Ressourcen aus den Mitgliedstaaten (z.B. entsandte Beamte)