2. Europäischer Rat Flashcards
Zwei intergouvernementale EU-Organe
„Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderliche Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest“ (Art. 15 (1) EUV)
„Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge“ (Art. 16 (1) EUV)
Merkmale des Europäischen Rates
- setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen („Club der Chefs“) + Präsident der Kommission + Präsident des Europäischen Rates
- Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten als sog. ständiger Gast teil (Art. 15 (2) EUV)
- keine nationalen Beamten im Sitzungssaal zugelassen; in den „Vorhallen“ jedoch bis zu 1000 Beamten die auf jede Nachfrage Unterlagen zusammenstellen
- wurde 1974 gegründet, aber ohne vertraglich verbindliche Aufgaben (erstmalig mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 erwähnt)
- Vertrag von Lissabon (2009) zu einem EU-Organ erhoben (Art. 13 (1) EUV)
- für die institutitonelle bzw konstitutionelle und strategische Ausrichtung der EU-Politik verantwortlich
- als „Führungsgremium zu bezeichnen (besonders im Krisenfall)
Aufgaben des Europäischen Rates
- seit seiner Gründung (1974) Ambiguität wie die Aufgaben aussehen
- übergeordnete Rolle, formuliert Impulse und politische Zielvorstellungen
- darf nicht direkt in das Gesetzgebungsverfahren der Kommission, Parlament und Ministerrat eingreifen
- „Herren der Verträge“ — Gestalter und Lenker der Vertragsänderungen
- legt Kriterien und Leitlinien für den Ein- und Austritt von Mitgliedstaaten fest
-Passerelle-Klausel (Art. 48 (7) EUV): Rat kann einstimmig einen Beschluss des Rat der Europäische Union zum Mehrheitsverfahren übergehen (Ausnahme: militärischer oder verteidigungspolitischer Bereich)
-Bereiche, für die besondere Gesetzgebungsverfahren gelten, kann der Rat mit einstimmigen Beschluss das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einführen
—beiden Fällen muss das Parlament dem Beschluss des Rates zustimmen
—nationale Parlamente können innerhalb von 6 Monaten Veto einlegen
- Rolle bei der Besetzung von Spitzenposten (Präsident der Kommission, Präsident und das Direktorium der EZB) Wahl des eigenen Präsidenten und Nominierung des Hohen Vertreters der GASP
- koordiniert nationale Wirtschaftspolitiken und ist verantwortlich für die Ausgestaltung der Auswärtigen Beziehungen sowie GASP
- strategische Leitlinien für dies gesetzgeberische und operative Programmplanung für den Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts
- Vermittler bei komplexen oder sensiblen Themen die auf der Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können
Rolle des Präsidenten
2,5 Jahre mit qualifizierter Mehrheit der Ratsmitglieder gewählt (kann nur einmal wiedergewählt werden)
Aufgaben:
- Vorsitz bei den Tagungen des Europäischen Rates und gibt dessen Arbeiten Impulse
- zusammen mit dem Kommissionspräsidenten auf der Grundlage der Arbeiten des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ für die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates
- Zusammenhalt und Konsens m Europäischen Rat gefördert werden
- legt dem Parlament im Anschluss jeder Tagung einen Bericht vor
- Außenvertretung bei: GASP mit dem Hohen Vertreter zusammen; internationalen Gipfeltreffen oft zusammen mit dem Kommissionspräsidenten
- Präsident des Euro-Gipfels
Aktivitäten des Europäischen Rates
- besonders wichtig, wichtige Funktion bei der inhaltlichen Vertiefung der EU als auch bei ihrer Erweiterung (Politikfelder)
- Impulse für die Erweiterung der EU kamen insbesondere von den britischen Regierungen
- Vertiefungsvorstöße kamen von verschiedenen Regierungen
Funktionen
Orientierungsfunktion:
-seit dem Vertrag von Lissabon — Agenda-Setzung
Leitlinienfunktion:
- Strategien und Methoden der gemeinsamen Problemverarbeitung (z.B. Offene Methode der Koordinierung)
- Erarbeitung und Verabschiedung von Doktrinen zur inhaltlichen Gestaltung weiterer Entscheidungen (Kopenhagener Kriterien, die bei Beitrittsgesuchen relevant sind)
- mehrjährige inhaltliche Strategienprogramme
Lenkungsfunktion:
- Schlussfolgerungen und umfasst die Vergabe von Aufträge bzw. Bitten und Anforderungen
- Adressaten sind EU-Organe und EU-Einrichtungen sowie die Mitlgiedstaaten
- zeigt dadurch Verständnis, dass es als oberste Führungsinstanz der anderen EU-Institutionen agiert
Öffentlichkeitswirkung des Europäischen Rates
- Treffen der Staats- und Regierungschefs erfahren viel Aufmerksamkeit in den Medien
- die Staats- und Regierungschefs berichten auf Pressekonferenzen von den Verhandlungen und den erzielten Ergebnissen
- soll Transparenz und damit Vertrauen in das Handeln „der EU“ geschaffen werden
Beschlussfassung
- kann per Einstimmigkeit oder qualifizierter Mehrheit(QM) erfolgen, Grundregel jedoch Konsenssuche
- verschiedene Techniken zur Konsenssuche
- größere Mitgliedstaaten sind einflussreicher bzw. werden so wahrgenommen (vgl. deutsch-französisches Tandem)