6. Integration und Desintegration Flashcards
Wichtige Integrationsschritte
bis 1980
1962: Einführung der Gemeinsamen Agrarpolitik
1963: EWG unterzeichnet ihr erstes internationales Übereinkommen (Vertrag zur Unterstützung von ehemaligen Kolonien in Afrika
1968: EWG-Staaten beseitigen Zölle auf Einfuhren aus den jeweils anderen Mitgliedstaaten und vereinheitlichen ihre Zölle auf dei Einfuhren aus Drittländern
1972: Einführung des Wechselkursmechanismus und des Verursacherprinzips
1973: Beitritt Dänemark, Irland, UK
1974: Gründung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
1979: Erste Wahl des EP
Wichtige Integrationsschritte
1980-2000
1981: Betritt Griechenlands
1984: Beitritt Spaniens und Portugals
1986: Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte
1987: Start des Erasmus-Programms für Studierende
1992: Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht)
1. 1.1993: Gemeinsamer Binnenmarkt mit vier Grundfreihheiten (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital)
1995: Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens
1995: Schengenübereinkommen tritt in Kraft(BeNeLux, DE, F, SP, PO(91), I(90), GR(92), Ö(95), DÄ, FI, S(96))
1997: Vertrag von Amsterdam (Reform der EU-Insitutionen)
1999: Einführung des Euro in 11 Staaten (Geldscheine und Münze 2002)
Wichtige Integrationsschritte
2000-2020
2001: Vertrag von Nizza (Reform der EU-Institutionen; Erklärung zur Zukunft der Union)
2004: Beitritt Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei, Zypern und Malta
2007: Vertrag von Lissabon
2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien
(2008: Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise bzw. Eurokrise)
2012: Einführung der Europäischen Bürgerinitiative
2012: Friedensnobelpreis für die EU
2013: Betritt Kroatien
2016: Brexit-Referendum
2020: Vollzug Brexit
Rückschritte im Integrationsprozess
1961/1967: Veto Charles de Gaulles gegen den Beitrittsantrags GB
1965/66: Blockade des Ministerrats durch F (Politik des leeren Stuhls)
1975: Erstes Brexit-Referendum
2006: Vertrag über eine Verfassung für Europa wurde vom Europäischen Konvent 2003 erarbeitet und 2004 unterzeichnet (Gegenreferenden in F und NL)
2016/2020: Zweites Brexit-Referendum
Herausforderungen der EU:
- 2015-heute: Geflüchtete/Einwanderer in Europa
- 2020: Corona
- Rückbau von rechtsstaatlichen Strukturen
Beitritt zur EU
Art. 49
Kopenhagener Kriterien
wird geregelt durch Art. 49 EUV
jeder europäische Staat der die Werte in Artikel 2 achtet und dessen Förderung einsetzt kann einen Antrag stellen
-wird vom Rat einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach der Zustimmung der Mehrheit im EP beschlossen
Kopenhagener Kriterien (1993): -Politische Kriterien: Instituionelle Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
- Wirtschaftliche Kriterien: Funktionierende Marktwirtschaft
- Rechtliche Kriterien: muss die geltenden Rechtsvorschriften und Verfahren der EU akzeptieren
Beitritt zur EU
- Europäischer Rat
- Beitrittskandiaten
erhalten Heranführungshilfen
Europäischer Rat:
- (informell), übernimmt die Finanzperspektive (zusätzliche Belastungen der Agrar- und Strukturpolitik)
- prüft die Beitrittskriterien (auf Grundlagen von Fortschrittsberichten der Kommission)
- entscheidet dann (de facto) über den Abschluss von den Beitrittsverhandlungen
- generell de facto eine große Rolle beim Erweiterungsprozess
auch die EU selbst müssen sich nach Art. 49 EUV einen Check unterziehen
Zusammenhang der internen Voraussetzungen des EU-Systems und dessen institutionelle Architektur (Aufnahmefähigkeit) bzw. die Finanzierbarkeit der Erweiterung
Vertrag von Amsterdam (1997):
-zielt darauf ab, die EU-Insitutionen für die Ost-Erweiterung vorzubereiten
—Einigung auf eine neue institutionelle Architektur erst mit dem Vertrag von Nizza (2001)
Gegenwärtige Beitrittskandidaten:
- Albanien (Verhandlungen beginnen)
- Montenegro (Verhandlungen laufen)
- Nordmazedonien (Veto durch Bulgarien)
- Serbien (Verhandlungen laufen)
- Türkei (schwierig)
- Bosnien Herzegowina (potentiell; schwierig)
- Kosovo (potentiell; schwierig)
Austritt aus der EU
- Art. 50
- Charles De Gaulle zu GB
- Tony Blair zu GB
Art. 50 EU-Vertrag:
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
„England ist eine Insel, eine Seenation. Die Natur, die Struktur, die Wirtschaftskonjunktur, die dem Land eigen sind, unterscheiden sich fundamental von den Nationen auf dem Kontinent. Aber vielleicht ändert sich ja England in ausreichendem Maße und passt dann eines Tages zur Europäischen Gemeinschaft.“ (Charles De Gaulle)
„Großbritanniens Problem mit Europa ist, dass wir es nicht erfunden haben und nicht von Anfang an dabei waren. Als Ergebnis haben wir Europa so empfunden, als sei es uns übergestülpt worden.“ (Tony Blair)
Integrationsformen
Gründe für unterschiedliche Formen
EU hat sich erweitert als auch vertieft, sowie differenziert — Literatur EU ist „aus der Form“ geraten (Holzinger und Schimmelfennig 2012)
- Europäische Zollunion
- Wirtschaftsraum
- Schengen-Raum
- Eurozone
- …
verschiedene Formen variierender Mitgliedschaft im und neben dem Vertragstext:
-Politiker warnten vor Risiken einer Blockade der Institutionen in den konsensorientierten Entscheidungsverfahren (durch Mitgliedstaaten die nicht bereit oder fähig waren, alle Regeln und Verpflichtungen zu übernehmen)
—Schäuble und Karl Lamers (1994): Kerneuropa
——Vorschläge eines Vorangehens einiger integrationswilliger Mitgliedstaaten sowohl innerhalb als auch notfalls außerhalb des Vertragsrahmens
Integrationsformen
Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit (Art. 20 EUV und Art. 326-334 AEUV) — im Amsterdamer Vertrag eingeführt
Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (§§ 42 (6) 46 EUV) in der GASV — Vertrag von Lissabon
Reihe von spezifischen ad-hoc Regeln, die für einzelne Mitgliedstaaten eine opt-out Regeln vorsehen
Bezogen auf die Mitgliedstaaten:
- Opting-out (Mitgliedstaat entscheidet sich dazu, einen Integrationsschritt nicht mitzugehen; z.B. Währungsunion)
- Forcing-Out (Mitgliedstaat würde den Integrationsschritt mitgehen, darf das aber nicht; z.B. Währungsunion)
Bezogen auf Drittstaaten:
- Opting-In (Drittstaat entscheidet sich dazu, bei einem Integrationsschritt mitzumachen; z.B. Schengen-Gebiet)
- Inducing-In (Drittstaat wird dazu angeregt, bei einem Integrationsschritt mitzumachen; z.B. Europäische Energiegemeinschaft)
Integrationsformen
Schaubild
x-Achse: Verkleinerung/Vorgehen in Teilgruppe — Erweiterung
y-Achse: Supranational/föderale Integration (Ausbau/Vertiefung) — Intergouvernmental Desintegration (Abbau/Auflösung) Souveränität + EUV+ —— EUV-
Feld 1: f(x) = x + 0 —— a) Funktionalistische Aufwärtsspirale
Feld 2 und 3: f(x) = -x² —— f) Abwärtsspirale (Teufelspirale)
Feld 4: 0 = x —— c) Verstärkte Zusammenarbeit
untere y-Achse: h) Europa á la carte obere y-Achse: d) Kerneuropa x-Achse: b) Lineare Erweiterungsstrategie Feld 3: g) Direktorium Feld 4: e) Variable Geometrie
a) Aufwärtsspirale: Enge Verbindung zwischen Vertiefung und Erweiterung
b) Lineare Eweiterungsstrategie: Erweiterung mit institutionellen Detailanpassungen ohne quasi-konstitutionellen Ausbau
c) Flexibilität durch Verstärkte Zusammenarbeit: Differenzierte Integration, opt-outs: Schrittweise vertiefen und teilweise erweitern
d) Kern-/Kleineuropa: Institutionelle Vertiefung im gemeinsamen Interesse einer Gruppe von integrationswilligen Staaten
e) Variable Geometrie: Parallele Gruppen von Mitgliedstaaten für sektorielle Integration
f) Abwärtsspirale: Erweiterung in Richtung Abbau
g) Direktorium: Integouvernmentale Kooperation zwischen wenigen Großen (EU-3, EU-5)
h) L‘Europe á la carte: Parallele Gruppen von Mitgliedstaaten und weiteren Staaten für begrenzte funktionale Kooperation interessierter Staaten (außerhalb des EUV)
Integrationsformen
Differenzierung
wie erklären:
-Differenzierte Integration nimmt mit einer Zunahme in der Heterogenität des Wohlstandsniveaus der EU zu (Liberaler Intergouvernmentalismus)
-Differenzierte Politiken generieren weitere Differenzierung (Neofunktionalismus)
Relevanz von Kultur und Identität (Postfunktionalismus):
- Differenzierung nimmt mit der Heterogenität der nationalen Identitäten zu
- Integrationen in den zentralen Kompetenzbereichen von Staaten erhöht die Wahrscheinlichkeit für Differenzierung
- Mitgliedstaaten mit starken EU-skeptischen Parteien erhalten viele Opt-Outs
- Mitgliedstaaten die Referenden zur Ratifizierung von EUV abhalten erhalten mehr Opt-Outs
Fazit
europäischer Integrationsprozess gekennzeichnet durch Phasen, die integrationsbestärkend waren, aber auch; keine weitere/stärkere Integration zuließen
- Integrationsprozess besteht aus der inhaltlichen Vertiefung und Erweiterung der EU um neue Mitgliedstaaten
- Erweiterung nach 1995 haben es nötig gemacht, Europa „neu“/„anders“ zu denken: Integrationsvision (differenzierte Integration), sowie hinsichtlich des institutionellen Designs
- Austritt GB Tiefpunkt, oder zeigt auch das die „externe Dimension“ der EU funktioniert (wie mit der Schweiz oder Norwegen)