3. Parlament Flashcards
Merkmale
- EP ist das Repräsentationsorgan, welches aus den „Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“ (Art. 10 (2) EUV) besteht
- wird mit einer supranationalen bzw. föderalen Leitidee von Europa in Verbindung gebracht
- „Versammlung“ der EGKS
- bis 1979 wurden die Abgeordneten aus der MItte der nationalen Parlamente delegiert (Doppelmandat)
- bekam mit der Zeit mehr Kompetenz und Macht und Teil des institutionellen Dreiecks
Aufgaben
nach Art. 14 (1) EUV:
- gemeinsam mit dem Rat der EU ist das EP als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam die Haushaltsbefugnisse aus
- erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge
- wählt Kommissionspräsident
-geringe Rolle in:
+Verfahren ohne Beteiligung des EP (Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates, Erlass von Durchführungsrechtsakten auf der Grundlage von Basisrechtsakten)
+Unterrichtung des EP durch Kommission und Rat (Pflicht es zu informieren, Tagungen des Rates durch den Präsidenten)
+Anhörungsverfahren (muss nur im Verfahren angehört werden und kann eine Position formulieren zu dem Vorschlag der Kommission)
+Zustimmungsverfahren
+Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
- von dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) gab es ein Zusammenarbeitsverfahren, bei dem das EP ein suspensives Veto einlegen konnte; dieses Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschafft worden
- Zustimmungsverfahren: kann das EP als Vetospieler agieren; bezieht sich auf Beschlüsse zu Beitritt und Austritt (Art. 49 und 50 EUV), Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens (Art. 312 (2) AEUV) oder internationale Übereinkünfte (Art. 218 (6) AEUV)
Aufgaben 2
Haushalt
-ein stark ausgeweitetes Recht des EP — Haushaltsrecht
-Haushaltsausschussmitgliedschaft und besonders dessen Vorsitz als einer der einflussreichsten Postionen
-mehrjähriger Finanzrahmen: durch die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat, wird für sieben Jahre festgelegt, EP besitzt Vetorecht,
—zunehmend informelle Trilogverfahren
-Jahreshaushalte geben den Parlamentarier Mitwirkungsrecht analog zum Gesetzgebungsverfahren
- Festlegung der Höhe und Art der Eigenmittel (Zölle, Anteile aus dem Mehrwertsteueraufkommen, Beiträge); lediglich Anhörungsrecht
- darf keine Steuer erheben
- Beschlüsse über den Jahreshaushalt gebunden an die Vorgaben des mehrjährigen Finanzrahmens
Aufgaben 3
Kontrollrecht
- Kontrollrecht gegenüber der Kommission und Rat der EU
- Misstrauensvotum gegenüber der Kommission (Art. 234 AEUV)
- Kontrollfunktionen werden auch über die Aussprachen über Berichte des jeweiligen Präsidenten des Europäischen Rates, des Rates der EU und der EZB
- generell Kontrollmöglichkeiten schwach gegenüber der anderen Institutitonen und MItgliedstaaten
Aktivitäten
- EU-Abgeordneten haben mit Initiativberichten und Dringlichkeitsentschließungen thematische Schwerpunkte gesetzt
- Die Rolle des EP nahm im Bereich der wirtschaftlichen Außenbeziehungen zu (TTIP, CETA)
- Durchsetzung des Spitzenkandidaten-Prinzips zur Besetzung des Kommissionspräsidents gilt als Erfolg des EP; EU-Abgeordnete können auch gegen einzelne Kommissare Veto einlegen
- hat Einfluss bei der Ausgestaltung der institutionellen Architektur der EU, ist bei ein eher schwacher Akteur
- Forum einer europäischen Öffentlichkeit (Medieninteresse jedoch bei den Staats- und Regierungschefs)
-wenig Einfluss in: \+Wirtschafts-, \+Fiskal-, \+Beschäftigungs-, \+Sozialpolitik, \+sowie GASP
Benennung und Wahl
Europa-Wahl als „Nebenwahl“:
- niedrige Beteiligung
- Legitimation des EP zu anderen Wahlen wenig Gewicht
- große Parteien verlieren — kleine gewinnen
Zusammensetzung und Beschlussverfahren
Zusammensetzung:
- ID-Gruppe (Identität und Demokratie): rechtspopulistischen, nationalistischen und rechtsextremen Parteien (Vorgänger: Europa der Nationen und der Freiheit [ENF])
- Fraktionen wiesen eine große parteiinternen Zusammenhalt bei Abstimmungen auf, trotz Fraktionskohärenz und -disziplin weiterhin niedergerungen ausfällt als in nationalen Parlamenten
Beschlussverfahren:
- Regeln variieren und machen es notwendig, jeweils die allspezifischen Vertragsbestimmungen heranzuziehen
- im Regelfall mit der jeweiligen Mehrheit der anwesenden Abgeordnete
- empirisch: dominantes Muster von „großen Koalitionen“ bei Abstimmungen
Aufbau und Arbeitsweise
Präsident:
- 2,5 Jahre Amtszeit, Wiederwahl zulässig
- Vorsitz bei der Plenarsitzungen
- repräsentiert das EP in allen Außengelegenheiten
- erstattet den Staats- und Regierungschefs Bericht über die Standpunkte des EP, für die Gipfeltreffen des Europäischen Rates
- unterschreibt mit dem Vorsitzenden des Rates der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassene EU-Rechtsakten
- soll sich neutral verhalten bei Kontroversen
- arbeitet mit Präsidium und den Mitgliedern der Konferenz des Präsidenten zusammen
Fraktionen:
- wichtigsten Entscheidungsträger
- Fraktionsvorsitzenden innerhalb und außerhalb wichtige Rolle in: Orientierung, Leitung, Lenkung
- zentrale Aufgabe der Fraktionsvorsitzenden: Konsens suchen
- mindestens 25 Mitgliedern aus einem Viertel der Mitgliedstaaten für eine Fraktion
Delegationen:
- befassen sich mit EU-internen Entscheidungsprozessen (Vermittlungsausschuss oder Konvent)
- Zusammenarbeit mit Parlamenten von Drittstaaten
inhaltliche Arbeit findet in Ausschüssen statt
unterstützt durch ein Generalsekretariat
Tagt in Straßburg und Brüssel
Fazit
- Eu-Organ welches am meisten aufgewertet wurde
- nach Müller Gómez und Wessels können das EP und der Rat der EU als „legislatives Zweikammersystem nach parlamentarisch-föderalen Mustern angesehen werden
- Teil des institutionellen Dreiecks
- einflussreich bei der Gesetzgebung, schwach bei Systemgestaltung und Repräsentation
- Abstimmungsverhalten vielfältiger als in nationalen Parlamenten
- Tendenz zu Polarisierung, „große Koalition“ dominiert empirisch