2.3 Duale Zielsetzung (Verhaltensanforderungen) Flashcards
Zielsetzungen
ökonomische und individuelle Ziele
ökonomische Ziele
Arbeitsproduktivität:
Arbeitsoutput : Arbeitsinput
Anknüpfungspunkt (ökonomische Ziele)
Gewinnstreben, Wachstumsziele des Unternehmens
Unterziele (ökonomische Ziele)
Planung eines kostenminimalen Personaleinsatzes, Übertragung verantwortungsvoller, abwechslungsreicher Aufgaben, Pflege und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, Feedback zur Arbeitsleistung
individuelle Ziele
beziehen sich auf Erwartungen, Bedürfnisse, Interessen der Mitarbeiter
individuelle Ziele (Beispiele)
Leistungsgerechte Bezahlung, Sicherheit des Arbeitsplatzes und der Altersversorgung, Menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Umfeldes, Sozialer Kontakt, Gute Entwicklungsmöglichkeiten, Kooperation in Teams, Selbständigkeit bei der Arbeit
Dimensionen und Indikatoren des Führungserfolgs
ökonomische Wirksamkeit und mitarbeiterbezogene Wirksamkeit
ökonomische Wirksamkeit
Verwirklichung der Sach- /Aufgabenziele des Unternehmens
Erfolgsindikatoren (ökonomische Wirksamkeit)
Ausschuss, Verbesserungsvorschläge, Kundenbeschwerden, Lieferzeit, Kostenersparnis, Umsatz, Gewinn, Rentabilität, Liquidität, Marktanteil, Produktinnovationen, Börsenwert, Kundenbindung, Unternehmensimage
mitarbeiterbezogene Wirksamkeit
Erfüllung von Bedürfnissen, Erwartungen der Geführten
Erfolgsindikatoren (mitarbeiterbezogene Wirksamkeit)
Zufriedenheit der Geführten, Qualifizierung der Mitarbeiter, Leistungsbereitschaft der Geführten, Kohäsion (Zusammenhalt) der Arbeitsgruppe, Popularität des Führenden, Mitarbeiterbeurteilung, Mitarbeiterbindung, Absentismus, Fluktuation, Unfallhäufigkeit, Personalimage
Interdependenzen zwischen Zielbündeln
Einzelpersonen verfolgen wirtschaftliche und individuelle Ziele, Gruppen möglicherweise haben andere Schwerpunkte - vielfältige Verflechtungen
Faktoren, die zu beachten sind in Bezug auf Ziele
Zielkomplementarität, Zielindifferenz, Zielkonkurrenz, Zielverkettung
Zielkomplementarität
Die Annäherung an ein wirtschaftliches Ziel bedeutet gleichzeitig die Annäherung an Mitarbeiterinteressen
Beispiel Zielkomplementarität
Ein Vorgesetzter informiert die Mitarbeiter seiner Abteilung frühzeitig über ihre neuen Aufgaben nach der bevorstehenden Fusion mit einem anderen Unternehmen. Mit dieser Aktivität fördert er die rasche Umstellung und vermindert die Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter. Zugleich erfüllt er die Wünsche der Mitarbeiter nach Arbeitsplatzsicherheit und Umweltkontrolle.
Zielverkettung
Die Förderung eines wirtschaftliches Ziels ist Voraussetzung zur Annäherung an Mitarbeiterinteressen.
Beispiel Zielverkettung
Ein Meister weist einen Facharbeiter in die Programmierung einer Werkzeugmaschine ein. Die Einweisung dient zunächst einmal der raschen Anpassung der Fertigung an veränderte Produktspezifikationen. Zum anderen ermöglicht die Qualifizierung des Mitarbeiters dessen Aufstieg in eine höhere Gehaltsgruppe bzw. die zukünftige Zuweisung ganzheitlicher Aufgaben.
Zielindifferenz
Die Annäherung an ein wirtschaftliches Ziel hat keine Auswirkung auf die Mitarbeiterinteressen. Diese Unabhängigkeit tritt in der Unternehmenspraxis sehr selten auf.
Beispiel Zielindifferenz
Der Leiter der Filiale eines Lebensmitteldiscounters hat bislang den Personaleinsatz in seiner Filiale per Stecktafel geplant. Nun erarbeitet er den Personaleinsatz mittels eines computerunterstützten Personalplanungsprogramms. Die Verminderung des Zeitaufwands für die Durchführung der Einsatzplanung lässt die Erfüllung der Mitarbeitererwartungen an eine familiengerechte Arbeitszeitgestaltung unbeeinflusst.
Zielkonkurrenz /-konflikt
Die Annäherung an ein wirtschaftliches Ziel bewirkt zugleich die Vernachlässigung von Mitarbeiterinteressen. Diese Form der Interdependenz ist in der Unternehmenspraxis am häufigsten anzutreffen.
Beispiel Zielkonkurrenz / -konflikt
Um einen Großauftrag termingerecht abwickeln zu können, ordnet der Produktionsleiter Überstunden an. Diese Anordnung sichert weitere Aufträge und vermeidet das Risiko von Konventionalstrafen. Dem steht ein Mindestanspruch der Mitarbeiter auf Erholung und Freizeit entgegen.