Zweckfortfall/Zweckerreichung/Zweckstörung Flashcards
1
Q
Grundbeipiel
A
A parkt dem B mit seinem Auto zu. Der B ruft den Abschleppdienst des C an, der das Auto des A abschleppen soll, damit der B wieder frei kommt.
2
Q
Zweckfortfall
A
Auto des A und des B werden durch einen Blitzeinschlag komplett zerstört.
- > Fall des § 275 I BGB -> Leistungssubstrat fällt weg
- > Schuldner kann die Leistung nicht mehr erbringen
3
Q
Zweckerreichung
A
A erscheint vor dem Abschleppdienst des C und fährt den Wagen weg.
- > Fall des § 275 I BGB
- > Der C kann die Leistung nicht mehr erbringen
4
Q
Zweckstörung
A
Abschleppdienst des C erscheint pünktlich, jedoch hat der B kein Interesse mehr das Auto des A abschleppen zu lassen, da er gemerkt hat, dass das Auto einem Bekannten gehört.
- > Gläubiger (B) hat kein Interesse mehr an der Leistung
- > Leistungserfolg kann aber grds. noch erbracht werden
- > Regelmäßig KEINE Unmöglichkeit
- > Wird über § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) gelöst
5
Q
§ 275 BGB
A
Geprüft wird Entfall der Leistungspflicht