C.I.C./ Vorvertragliche Schuldverhältnisse Flashcards
1
Q
Culpa in contrahendo
A
- c.i.c., Verschulden bei Vertragshandlungen = vorvertragliche Schuldverhältnisse
- § 311 II, III BGB
- > § 311 I BGB: grds. Vertrag notwendig, außer Gesetz sagt was anderes
2
Q
§ 311 II BGB
A
Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 II BGB entsteht bei:
Nr.1: Aufnahme von Vertragshandlungen
-> 2 Unternehmer verhandeln über den Verkauf von Kraftfahrzeugen, schließen aber keinen Vertrag ab
=> Verhandlungen begründen Schuldverhältnis
Nr. 2: Anbahnung eines Vertrages
- > Betreten eines Supermarktes WENN man etwas kaufen möchte, NICHT wenn man nichts kaufen möchte
- > Ausrutschen auf Salatblatt: Schadensersatzanspruch, wenn man etwas kaufen wollte
Nr.3 Ähnliche geschäftliche Kontakte (Auffangtatbestand)
3
Q
Wann prüfen?
A
I. Schuldverhältnis
- verneinen
- darauf eingehen, dass evtl. vorvertragliches Schuldverhältnis vorliegt
4
Q
§ 311 III BGB
A
- Vorvertragliches Schuldverhältnis kann auch zu Dritten entstehen
- > wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragshandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst
- Sachwalterhaftung
- > wenn Gutachter den Wert eines Hauses komplett falsch einschätzt (hoher Verlust)
- Dritter hat eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Vertragsschluss
-> Ehegatte führt das Geschäft seiner Frau weiter -> er hat selbst starkes Interesse daran, dass das Geschäft gut läuft
=> Vorvertragliches Verhältnis entsteht auch zum Ehegatten