§ 446 BGB - Gefahr- und Lastenübergang Flashcards

1
Q

§ 326 BGB Entfall der Gegenleistung

A

I. Gegenseitiger Vertrag
II. Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB
III. Ausschluss des Entfalls der Gegenleistung
1. § 326 II Alt.1 -> Verschulden des Gläubigers
2. § 326 II Alt. 2 -> Annahmeverzug
3. § 446 BGB -> Gefahr und Lastenübergang

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Q

§ 446 BGB - Beispiel

A

A hat einen riesigen Drachen, den B seiner Tochter kaufen will. Sie einigen sich auf einen Preis von 500€ und dass der B dem A das Geld am nächsten Tag geben soll. Der A gibt dem B die Leine des Drachen. Plötzlich und ohne Fremdeinwirkung löst sich der Drache von der Leine und wird vom Wind hinfort getragen. Schließlich landet er in einer Baumkrone, von welcher er völlig zerstört wieder auf den Boden prallt.

Muss der B den Kaufpreis von 500€ an den A entrichten?

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Q

Prüfungsschema Fallbeispiel

A

Muss B den Kaufpreis von 500€ an den A entrichten?

A könnte gem. § 433 II BGB einen Anspruch auf die Zahlung von 500€ für den Drachen von B haben.

I. Anspruch entstanden:
- KV (+)

II. Anspruch erloschen:

  1. Erfüllung, § 362 I BG (-)
  2. Befreiung von der Gegenleistung, § 326 BGB
    a) Gegenseitiger Vertrag (+)
    b) Unmöglichkeit der Leistung, § 275 I BGB (+)

c) Kein Ausschluss des Entfalls der Gegenleistung
aa) Gefahr und Lastenübergang, § 446 S.1 BGB
(1) Übergabe des Drachen (+)
(2) Zufälliger Untergang des Drachen (+)
bb) Zwischenergebnis; § 446 S.1 BGB (+)

III. Anspruch durchsetzbar (+)
IV. Ergebnis: Anspruch aus § 433 II BGB (+)

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4
Q

Schema § 446 S.1 BGB

A

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs z.B. der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

1) Übergabe der Sache
2) Zufälliger Untergang

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