Vorläufige Festnahmen Definitionen Flashcards
Dringender Tatverdacht
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund von Tatsachen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Person eine bestimmt Straftat begangen hat und somit Täter oder Teilnehmer ist.
Beschuldigter
Beschuldigter ist jede Person, gegen die aufgrund von zureichend tatsächlicher Anhaltspunkte strafrechtlich ermittelt wird (mit dem Ziel der Anzeigeerstattung).
Fluchtgefahr
Fluchtgefahr liegt vor, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren durch eine Flucht entziehen wird.
Verdunkelungsgefahr
Verdunkelungsgefahr besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Tatverdacht begründet, dass durch aktives Handeln auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt werden wird, um die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren.
Verhältnismäßigkeit der Haft
Der Eingriff in die Lebenssphäre des Beschuldigten darf nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Strafsache und Strafandrohung stehen.