Repressive IDF Definitionen Flashcards
Straftatverdacht
Ein Straftatverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte i.S.d §152 (2) StPO vorliegen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde.
Tatverdächtiger
Ist jeder, der aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt.
Identität nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellbar
Am SV feststellen.
Unverdächtiger
Ist jeder, gegen den sich ein Tatverdacht nicht richtet.
zur Aufklärung einer Straftat geboten
Die Identitätsfeststellung ist zur Aufklärung einer Straftat geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die unverdächtige Person als Zeuge oder Augenscheinsobjekt für das Strafverfahren benötigt wird.