Begriflichkeiten Flashcards
1
Q
Qualifikationen
A
Erweitern den Grundtatbestand, um strafschärfende Merkmale und diese TBM sind abschließend. Ein Richter hat kein Ermessen eine Qualifikation abzulehnen.
Bsp. §§244, 244a StGB
2
Q
Strafzumessungsregel
A
Haben keine abschließende Tatbestände, sondern beispielhafte Aufzählungen die strafschärfend- oder mildernd wirken können und dem Richter Ermessen Einräumen. Sind erkennbar durch; „in der Regel“, „ein besonders schwerer Fall“.
Bsp. §243 StGB