Ausländerrecht Flashcards
§95 (1) Nr. 3 AufenthG
Unerlaubte Einreise
§95 (1) Nr. 2 AufenthG
Unerlaubter Aufenthalt
Art. 2 Nr. 1 SGK
Binnengrenze
Art. 2 Nr. 2 SGK
Außengrenze
Art. 2 Nr. 5 SGK
Personen mit Anspruch auf freien Personenverkehr
Art. 2 Nr. 6 SGK
Drittstaatsangehöriger
§2 (1) AufenthG
Ausländer
§3 (1) AufenthG
Passpflicht für Ausländer
§4 (1) AufenthG
Aufenthaltstitelpflicht
§13 (2) S.1 AufenthG
Unvollendete Einreise
§13 (2) S.3 AufenthG
Vollendete Einreise
§14 (1) Nr. 1 AufenthG
Ein Ausländer ist unerlaubt eingereist wenn er nicht den erforderlichen Pass oder Passersatz besitzt.
§14 (1) Nr. 2 AufenthG
Ein Ausländer ist unerlaubt eingereist wenn er nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt.
§15 AufenthG
Zurückweisung
§15 (4) AufenthG
Personen die ein Asylantrag stellen, dürfen nicht zurück gewiesen werden (solange sie berechtigt sind) - hier wird §60 AufenthG angewendet.