Ausländerrecht Flashcards
§95 (1) Nr. 3 AufenthG
Unerlaubte Einreise
§95 (1) Nr. 2 AufenthG
Unerlaubter Aufenthalt
Art. 2 Nr. 1 SGK
Binnengrenze
Art. 2 Nr. 2 SGK
Außengrenze
Art. 2 Nr. 5 SGK
Personen mit Anspruch auf freien Personenverkehr
Art. 2 Nr. 6 SGK
Drittstaatsangehöriger
§2 (1) AufenthG
Ausländer
§3 (1) AufenthG
Passpflicht für Ausländer
§4 (1) AufenthG
Aufenthaltstitelpflicht
§13 (2) S.1 AufenthG
Unvollendete Einreise
§13 (2) S.3 AufenthG
Vollendete Einreise
§14 (1) Nr. 1 AufenthG
Ein Ausländer ist unerlaubt eingereist wenn er nicht den erforderlichen Pass oder Passersatz besitzt.
§14 (1) Nr. 2 AufenthG
Ein Ausländer ist unerlaubt eingereist wenn er nicht den erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt.
§15 AufenthG
Zurückweisung
§15 (4) AufenthG
Personen die ein Asylantrag stellen, dürfen nicht zurück gewiesen werden (solange sie berechtigt sind) - hier wird §60 AufenthG angewendet.
§50 AufenthG
Ausreisepflicht
§57 AufenthG
Zurückschiebung
§58 (2) Nr. 1 AufenthG
Abschiebung
§60a AufenthG
Duldung
§96 AufenthG
Einschleusen von Ausländern
Art. 3 (1) EUVisaV i.V.m Anhang I EUVisaV
Visumspflicht
Art. 4 (1) EUVisaV i.V.m Anhang II EUVisaV
Befreiung von der Visumspflicht
§1 (1) PassG
Passpflicht für Deutsche
§10 (3) PassG
Deutschen darf die Einreise nicht verweigert werden.
§7 PassV
Passersatz
Art. 19 (1) SDÜ
Einreise eines Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze mit gültigem Visum.
Art. 20 (1) SDÜ
Einreise eines Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze, der Visumsbefreit ist.
Art. 21 (1) SDÜ
Einreise eines Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze mit gültigem Aufenthaltstitel.
Kurzaufenthalt
Art. 6 (1) SGK oder die jeweilige Rechtsnorm aus dem SDÜ.
Art. 8 SGK
Kontrollstandards bei Einreise
Art. 6 (1) SGK
a) gültiges Reisedokument
b) gültiges Visum
c) Notwendige Mittel
d) nicht im SIS zur Einreiseverweigerung
e) keine Gefahr für die öS
Art. 34 Visakodex
Annulierung / Aufhebung eines Visums
§§18, 19, 20, 23, 24, 25, 27, 28 AufenthV
Befreiungen von gewissen Pflichten.
§§95 (1) Nr. 2 & 3 AufenthG
Würdigung
Gesamtobersatz
Nr. 3 Würdigen
- Drittstaatsangehöriger
- Art der Grenze & vollendete Einreise
- Müsste nach 14 die Pflicht gem. 4 nicht erfüllen
–> keine Befreiung nach EU Recht
–> Keine Befreiung nach AufenthV / Assoziationsabkommen EWG / Türkei
Nr. 2 Würdigen
- Drittstaatsangehöriger
- Vollendete Einreise (“an die vollendete Einreise schließt sich der Aufenthalt an”)
- Pflicht nach 4 nicht erfüllt
- Ausreisepflichtig nach 50 (1) weil kein Aufenthaltstitel & Ausreisepflichtig nach 58 (2) Nr. 1 weil unerlaubt eingereist
- Eine Gewährung oder Ablauf einer Ausreisefrist nicht ersichtlich
- Keine Gründe für Aussetzung der Abschiebung ersichtlich auch keine Duldung nach 60a erkennbar
Gesamtergebnis