Sachbeschädigung Definitionen Flashcards
Fremd
Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
Sache
Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand gem. §90BGB.
Beschädigen
Beschädigen ist die Einwirkung, die zu einer nicht unerheblichen Substanzverletzung oder Funktionsbeeinträchtigung führt.
Zerstören
Zerstören ist die völlige Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit einer Sache.
Unbefugt
Unbefugt ist eine Veränderung, wenn keine Erlaubnis oder Beauftragung durch einen Berechtigten bzw. einer berechtigten Stelle vorliegt.
Veränderung des Erscheinungsbild
Das Erscheinungsbild umfasst dass äußerliche Aussehen einer Sache und schützt somit den Gestaltungswillen des Inahbers.
Verändert ist das Erscheinungsbild, wenn es anders aussieht als vorher.
Nicht nur unerheblich und nicht nur vorrübergehend
Nicht nur unerheblich ist eine Veränderung, bei der unmittelbar auf die Substanz eingewirkt wurde.
Nicht nur vorrübergehend ist eine Veränderung, wenn sie nicht ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten wieder behebbar ist.
Gegenstand des öffentlich Nutzens
Ein öffentlicher Nutzen liegt vor, wenn der Gegenstand in Rahmen seiner Zweckbestimmung, der Allgemeinheit unmittelbar zugute kommt.
Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion
Die öffentliche Funktion ist beeinträchtigt, wenn der Zweck der Nutzung für die Allgemeinheit unterlaufen wird.