Diebstahl Definitionen Flashcards
Dienst- oder Geschäftsraum
Dienst- oder Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die für den Dienst- bzw. Geschäftsbetrieb bestimmt sind.
Anderer umschlossener Raum
Hierunter versteht man jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr unbefugten Eindringens umgeben ist.
Einbrechen
Einbrechen ist die Aufhebung einer Umschließung durch gewaltsame Beseitigung eines dem Diebstahl entgegenstehende Hindernisses unter Aufwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft oder Verletzung (Beschädigung) der Umschließung.
Einsteigen
Einsteigen ist jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine nicht zum ordnungsgemäßen Eintritt bestimmte Öffnung.
Eindringen
Der Täter verschafft sich gegen den Willen des Berechtigten, durch in Bewegung setzen des Schließmechanismus Zutritt zu dem umschlossenen Raum.
Falscher Schlüssel
Ein Schlüssel ist falsch, wenn er nach dem Willen desjenigen, dem die Verfügungsgewalt über den Raum zusteht, nicht zum Öffnen gewidmet ist.
nicht nur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug
Hierunter versteht man jedes Werkzeug, das den Schließmechanismus gegen die Bestimmung des Berechtigten in Bewegung setzt.
Sich im Raum verboten aufhalten
Hierunter versteht man das vorherige Verstecken zum Zwecke der späteren Diebstahlshandlung.
Ein verschlossenes Behältnis
Ein verschlossenes Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und dieses umschließende Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit einer in Funktion gesetzten Schutzvorrichtung versehen ist.
eine andere Schutzvorrichtung
Schutzvorrichtungen anderer Art sind technische Mittel, die geeignet sind, die Wegnahme zu verhindern.
Gewerbsmäßiger Diebstahl
Gewerbsmäßig stiehlt, wer aus wiederholter Tatbegehung sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschafft.
Hilflosigkeit
Hilflosigkeit liegt vor, wenn das Opfer aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sich gegen die seiner Sachherrschaft drohender Gefahr zu schützen.
Wegnahme
Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.
Gewahrsam
Gewahrsam ist die vom Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft über die Sache.
Gewahrsamsbruch
Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft ohne die Zustimmung des bisherigen Inhabers.