Diebstahl Definitionen Flashcards

1
Q

Dienst- oder Geschäftsraum

A

Dienst- oder Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die für den Dienst- bzw. Geschäftsbetrieb bestimmt sind.

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2
Q

Anderer umschlossener Raum

A

Hierunter versteht man jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr unbefugten Eindringens umgeben ist.

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3
Q

Einbrechen

A

Einbrechen ist die Aufhebung einer Umschließung durch gewaltsame Beseitigung eines dem Diebstahl entgegenstehende Hindernisses unter Aufwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft oder Verletzung (Beschädigung) der Umschließung.

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4
Q

Einsteigen

A

Einsteigen ist jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine nicht zum ordnungsgemäßen Eintritt bestimmte Öffnung.

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5
Q

Eindringen

A

Der Täter verschafft sich gegen den Willen des Berechtigten, durch in Bewegung setzen des Schließmechanismus Zutritt zu dem umschlossenen Raum.

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6
Q

Falscher Schlüssel

A

Ein Schlüssel ist falsch, wenn er nach dem Willen desjenigen, dem die Verfügungsgewalt über den Raum zusteht, nicht zum Öffnen gewidmet ist.

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7
Q

nicht nur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug

A

Hierunter versteht man jedes Werkzeug, das den Schließmechanismus gegen die Bestimmung des Berechtigten in Bewegung setzt.

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8
Q

Sich im Raum verboten aufhalten

A

Hierunter versteht man das vorherige Verstecken zum Zwecke der späteren Diebstahlshandlung.

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9
Q

Ein verschlossenes Behältnis

A

Ein verschlossenes Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und dieses umschließende Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und mit einer in Funktion gesetzten Schutzvorrichtung versehen ist.

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10
Q

eine andere Schutzvorrichtung

A

Schutzvorrichtungen anderer Art sind technische Mittel, die geeignet sind, die Wegnahme zu verhindern.

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11
Q

Gewerbsmäßiger Diebstahl

A

Gewerbsmäßig stiehlt, wer aus wiederholter Tatbegehung sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschafft.

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12
Q

Hilflosigkeit

A

Hilflosigkeit liegt vor, wenn das Opfer aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sich gegen die seiner Sachherrschaft drohender Gefahr zu schützen.

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13
Q

Wegnahme

A

Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.

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14
Q

Gewahrsam

A

Gewahrsam ist die vom Herrschaftswillen getragene Sachherrschaft über die Sache.

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15
Q

Gewahrsamsbruch

A

Gewahrsamsbruch ist die Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft ohne die Zustimmung des bisherigen Inhabers.

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16
Q

Neuer Gewahrsam

A

Neuer Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter oder Dritte die Sachherrschaft derart erlangt hat, dass er sie ungehindert ausüben kann.

17
Q

Zueignungsabsicht

A

Die Zueignungsabsicht setzt sich aus dem Enteignungswillen und der Aneignungsabsicht zusammen.

18
Q

Enteignungswillen

A

Einen Enteignungswillen hat der Täter, wenn er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Eigentümer auf Dauer von der Sache ausgeschlossen wird.

19
Q

Aneignungsabsicht

A

Bei der Aneignungsabsicht kommt es dem Täter darauf an, sich oder einen Dritten zumindest vorübergehend an die Position des Eigentümers zu setzen, um die Sache beliebig wirtschaftlich nutzen zu können.

20
Q

Rechtswidrig

A

Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn der Täter kein Rechtsanspruch nach dem BGB hat, keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt und keine Rechtfertigungsgründe gegeben sind.