Repressive Maßnahmen Flashcards
Beschlagnahme
§94 (1, 2) i.V.m §98 (1) StPO
Straftatverdacht
Es müsste ein Straftatverdacht vorliegen.
Beweismittel
Sache müsste ein Beweismittel sein.
Sicherstellungspflicht
Somit besteht eine Sicherstellungspflicht gem. §94 (1) StPO.
Gewahrsam
Sache müsste sich in Gewahrsam des Person X befinden.
Keine freiwillige Herausgabe
Person X dürfte die Sache nicht freiwillig herausgegeben haben.
Anordnungsbefugnis
Gem. §98 (1) StPO bedarf es grundsätzlich der Anordnung durch den Richter.
Es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.
Würdigen Gefahr im Verzug
Dann darf auch der Ermittlungsbeamte der StA die Anordnung treffen.
Würdigen Ermittlungsbeamte der StA
Sicherstellung
§94 (1) StPO
Straftatverdacht
Es müsste ein Straftatverdacht vorliegen.
Beweismittel
Sache müsste als Beweismittel in Betracht kommen.
Sicherstellungspflicht
Somit besteht eine Sicherstellungspflicht gem. §94 (1) StPO.
Gewahrsamslos
Sache müsste gewahrsamslos sein.
ODER
Freiwillige Herausgabe
Person X müsste die Sache freiwillig herausgeben.
Durschsuchung zum Auffinden von Beweismitteln
§102 i.V.m §105 (1) StPO
Straftatverdacht
Es müsste ein Straftatverdacht vorliegen.
Tatverdächtige
Person X müsste als Tatverdächtige(r) in Betracht kommen.
Durchsuchungsobjekt
Vorliegend ist das Durchsuchungsobjekt Person / Sache, wobei es sich um eine Person / Sache handelt.
Durchsuchungszweck einer Ermittlungsuntersuchung zum Auffinden von Beweismitteln
Es könnte der Durchsuchungszweck einer Ermittlungsuntersuchung zum Auffinden von Beweismitteln vorliegen.
Folglich müsste Sache ein Beweismittel sein.
Würdigen Beweismittel
Erfolgsvermutung
Es müsste eine Erfolgsvermutung zum Auffinden von Beweismitteln vorliegen.
Zwischenergebnis gem. 102
Anordnungsbefugnis
Gem. §105 (1) StPO bedarf es grundsätzlich der Anordnung durch den Richter.
Es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.
Würdigen Gefahr im Verzug
Dann darf auch der Ermittlungsbeamte der StA die Anordnung treffen.
Würdigen Ermittlungsbeamte der StA
IDF beim Verdächtigen
§163b (1) S. 1 StPO
- Straftatverdacht
- Tatverdächtiger
Festhalten zur IDF beim Verdächtigen
§163b (1) S. 2 StPO
- Straftatverdacht
- Tatverdächtiger
- Identität nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellbar
Durchsuchung zur IDF beim Verdächtigen
§163b (1) S. 3 StPO
- Straftatverdacht
- Tatverdächtiger
- Identität nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellbar
IDF beim Unverdächtigen
§163b (2) StPO
- Straftatverdacht
- Tatverdächtiger
- zur Aufklärung einer Straftat geboten
Vorläufige Festnahme
§127 (2) i.V.m §112 ff. StPO
- dringender Tatverdacht
- Beschuldigter
-
Haftgründe
-> Fluchtgefahr §112 (2) Nr. 2 StPO
-> Verdunkelungsgefahr §112 (2) Nr. 3 StPO - Verhältnismäßigkeit der Haft
- Gefahr im Verzug