Vom aufgeklärten Absolutismus zum Frühkonstitutionalismus (1740 – 1851) Flashcards
Aufgeklärter Absolutismus
- Herrschaftsform, bei der die Monarchen zwar die absolute Macht behielten, aber soziale und humanitäre Verbesserungen für ihr Volk durchführten
Frühkonstitutionalismus
- Erste Phase moderner Verfassungsgebung in Deutschland – beginnt nach der Auflösung des hl. Röm Reichs
Josephismus
- Josephinismus, abgeleitet von Kaiser Joseph II., bezeichnet die konsequente Unterordnung gesellschaftlicher Angelegenheiten unter die staatliche Verwaltung Österreichs nach den Prinzipien des aufgeklärten Absolutismus
Dezenalrezesse
- 10 Jährige Steuergarantie der Landtage für die Einhebung der indirekten Steuern; zuvor an die jährliche Genehmigung der Landstände gebunden als Gegenleistung wurden Länder von der Verpflichtung der Verköstigung der Truppen befreit
Reformen Maria Theresia
- Durch die Erbfolgekriege wurde deutlich, dass das Habsburgerreich reformiert werden muss
- Auch bekannt als „Theresianische Staatsreform“
o Staatsorganisation
Ziel: Aufbau einer modernen, leistungsfähigen Staatsbürokratie und das Monopol der Adeligen zu verringern und deren Privilegien abzuschaffen
Steuerreform: Betraf erstmals auch Adelige und Klerus - Grundbuch, Volkszählungen, Straßennummerierung
Beamtenschaft wurde mit bürgerlichen Akademikern besetzt, statt adligen Funktionsträgern
o Heer
Armee wurde verdoppelt und grundlegend reformiert
Erstmals Berufsheer Offiziersausbildung Theresianische Militärakademie
o Justiz
Ließ Rechtsvorschriften zusammenstellen und vereinheitlich
Codex Theresiana – Constitutio Criminalis Theresiana
o Bildung
Einführung der Schulpflicht für alle Kinder von sechs bis 12 - Einheitliche Lehrpläne
- Konsequenz: nur 3 % Analphabeten
Reformation des höheren Schulwesens: Jesuitenorden wurden aufgehoben und Universität Wien ging damit in den staatlichen Verantwortungsbereich
o Wirtschaft
Massenproduktion wurde iSd Merkantilismus gefördert
Zunftordnungen wurden abgeschafft
Einzelne Länder zu Zollgebieten zusammengelegt, um einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen
Straßen gebaut, Postwesen verbessert
Zuwanderung wurde verstärkt
o Religion
MT war streng katholisch vertrieb Juden aus Prag und warf Protestanten aus dem Land
Schuf eine Keuschheitskommission (kümmerte sich um Prostitution, außerehelichen Geschlechtsverkehr und Homosexualität)
Reformzeitalter
Beschreibt das Zeitalter der Reformen von MT und Joseph beginnend mit der Steuerreform
Reformen und Patente Joseph II 1765 – 1790
- Joseph war der Sohn MT und Mitregent (bis 1780)
(xx) Toleranzpatent 1781 - Die in den Erbländern zuvor diskriminierten Minderheiten (Protestanten und orthodoxe Christen) wurden wieder toleriert: freie Ausübung ihrer Religion wurde ermöglicht
o Religionsausübung durfte nicht öffentlich sein; Einrichtung von Bethäusern und Kirchen wurde gestattet, aber nicht auffällig
o Gründung religiöser Gemeinden war ab einer Mindestzahl von 100 Familien möglich - Im Vordergrund stand aber das Staatswohl und die wirtschaftliche Absicherung
- Juden waren nicht mitumfasst, aber wurden durch einzelne Erlässe bessergestellt
o Durften sich Gemeinden niederlassen, die ihnen zuvor verschlossen geblieben sind
o Gewerbe wurden für sie geöffnet
o Studium an einer Universität war erlaubt
Klosterauflösung 1782 - Bekanntester Eingriff in kirchliche Angelegenheiten
- Es gab über 2000 Klöster Joseph stellt den Nutzen in Frage
- Nur jene, die in der Krankenpflege, in der Seelsorge oder in der Ausbildung tätig waren blieben bestehen
- Ca 700-800 Klöster wurden aufgelöst, abgerissen oder in Spitäler umgewandelt
- Erlöse gingen in einen Religionsfonds ein
Ehepatent 1783
- Neue Ära der Ehegesetzgebung: Klare Trennung zwischen kirchlichem Sakrament und staatlichem Ehevertrag
- Protestanten und Juden erhielten das Recht auf Ehescheidung; katholische Ehe blieb unauflöslich
Erbfolgepatent 1786
- Hob die ständische Differenzierung im Erbrecht auf: stellte alle Kinder des Erblassers einander gleich in der gesetzlichen Erbfolge
(xx) Jakobinerverschwörung 1793/94
- Franz II (Sohn Leopolds, ein Sohn MT) war Gegner der Reformen seines Onkels und Vaters
- Dies begründete die Herausbildung einer radikalen Gruppe, der Jakobiner
o Diese waren ua. Beamten, die an den Reformen mitgearbeitet hatten
o Österreichischer Jakobiner: Riedel; Ungarischer Jakobiner: Martinovic - Diese trafen sich in heimischen Klubs und schmiedeten Komplotte
- Konzentrierten sich auf Verbreitung ihrer Ideen durch gesellschaftliche Schriften
Jakobinerprozesse 1794 - Schließlich schleuste man Spitzel in die Kreise der Jakobiner ein Riedel und ein weiteres Mitglied wurden Verhaftet
- Wiener Jakobiner wurden wegen Landesverrats oder Majestätsbeleidigung verurteilt
- Riedel erhielt die Höchststrafe und wurde zu 60 Jahren Festungsarrest verurteilt
Staatspolitische Folgen der Jakobinerverschwörung - Aufdeckung der Verschwörung trug dazu bei Kaiser Franz II endgültig auf seine reaktionäre Linie einzuschwören es begann eine Hetzjagd auf alle, die seine Meinung nicht teilten
- Jakobinerprozesse markierten eine Bruchstelle in der aufgeklärten Entwicklung, es wurde ua. die Todesstrafe für Hochverräter wieder eingeführt
(xx) 1804 – 1806 – 1815
1804
- Franz II nannte sich „erblicher Kaiser“ (zusätzlich zum erwählten Kaiser des hl. Röm. Reichs), er begründete damit das Kaisertum Österreich
- Er wollte damit die Ranggleichheit mit Napoleon, welcher erblicher Kaiser von Frankreich wurde, herstellen, denn er befürchtete bei der nächsten Wahl einen Vorzug von Napoleon
1806
- 16 deutsche Fürsten gründen den Rheinbund und treten aus dem hl.röm Reich aus; sie stellten sich unter den Schutz von Napoleon
- Napoleon forderte Franz auf, die Krone abzulegen dieser kam der Aufforderung nach
- Verfassungswidrigkeit der Nullifizierung des Reichs
o Reichtstag hätte zustimmen müssen!
o De facto ist das Reich zwar untergegangen, aber nicht de jure
1815
- Wiener Kongress
o Unterzeichnung der deutschen Bundesakte und Gründung des Deutschen Bundes
o Gründung der hl. Allianz (Ö, Preußen, Russland)
Wiener Kongress 1815
- Friedenskongress um eine neue Ordnung nach dem Sieg über Napoleon in Europa zu finden
- „Tanzender Kongress“
- Leitung hatte Staatskanzler Metterich
- Schlagworte:
o Restauration – der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse
o Legitimität – der dynastischen Herrschaft
o Solidarität – der Fürsten untereinander - Erstmals „europäischer Gedanke“ erkennbar
- 3 Hautergebnisse
o Zu und Neuverteilung von Ländern und Staaten
o Absicherung der Herrschaftsverteilung
o Internationale Absicherung durch völkerrechtliche Verträge
Heilige Allianz
- Umfasste Österreich, Preußen und Russland
- Betonung der christlichen Brüderlichkeit und war ein wechselseitiges Interventionsabkommen zum Schutz vor revolutionären Ereignissen
- Ziel: Sicherung des langfristigen Friedens
- Es ging eine formelle Einladung an den Rest von Europa:
o GB trat formell nicht bei; dt Bund tat 1816/17 bei (Akzessionserklärung)
(xx) Deutscher Bund (1815 – 1866)
- Ziel war die Absicherung der restaurativen Beschlüsse des Wiener Kongresses
- Völkerrechtlicher Vertrag zwischen 40 souveränen Staaten (Gliedstaaten = selbstständiges völkerrechtliches Subjekt)
- Lockerer Staatenbund
- Beschlussfassendes Organ war der Bundestag (Ö hatte Vorsitz – Metternich)
- Prinzipien: Restauration; dynastische Legitimität; Solidarität
- Entwickelte sich unter Metternich aber zum Instrument, aufkeimende und liberale Strömungen zu unterbinden Karlsbader Beschlüsse
Karlsbader Beschlüsse 1819
- Nach zwei Attentaten von Studenten im März und im Juli (ua. an einem russischen Schriftsteller), welche Burschenschafter waren, sah Metternich es für notwendig, dass der dt.Bund hier eingreift und gegen liberale Bestrebungen vorgehen sollte
- Konsequenzen waren:
o Alle politischen Parteien wurden verboten
o Vereins- und Versammlungswesen abgeschafft
o Überwachung der Universitäten gefordert
o Presse zensiert
Österreichs Verfassungen 1848/49
- 1848 gab es nicht nur in Frankreich eine Revolution, sondern auch in Österreich
- Innerhalb eines Jahres wurden drei Verfassungen ausgearbeitet, von denen zwei in Kraft getreten sind
(xx) Pillersdorfsche Verfassung 1848
- Galt nur für die Erbländer
o Zweikammernsystem bei der Volksvertretung (Senat und Abgeordnetenhaus)
o Gesetzgebung Kaiser gemeinsam mit dem Reichstag
o Kaiser hatte absolutes Veto
o Kaiser war nach wie vor Träger aller Staatsgewalten
- Fehlende Abgrenzung zwischen Vollziehung und Gesetzgebung erlaubte dem Kaiser eine weitgehende Machtausübung ohne Einbeziehung des Reichstags
- P-Verfassung wurde drei Wochen nach dem Erlass zum Provisorium erklärt und trat nach zwei Monaten wieder außer Kraft
(x) Kremsierer Verfassungsentwurf 1848
- Aufgrund des Oktoberaufstandes tagte der Reichstag nicht mehr in Wien sondern in Kremsier
- Blieb ein Entwurf, da sich der Reichstag vor der Kundmachung auflöste
- War fortschrittlich
o Zweikammernsystem (Volks- und Ländervertretung)
o Gesetzeskontrolle durch freie Gerichte
o Kaiser hatte suspensives Veot
o Volle Gewaltenteilung
o Selbstversammlungsrecht des Reichstags
- Träger der Staatsgewalt war auch das Volk
(x) Oktroyierte Märzverfassung 1849
- 1848 kam es zu einem Herrscherwechsel: Franz Joseph wurde neuer Monarch des Habsburgerreich
- Er löste den Reichstag in Kremsier auf wegen Nichterfüllung -> oktroyierte die Märzverfassung, diese schloss nun auch Ungarn ein
o Reichsgesetzgebung oblag Kaiser und Reichstag
Reichstag bestand aus Ober (Beschickten Landtage) und Unterhaus (Mindeststeuerzahler)
Einberufung des Reichstags oblag dem Kaiser
o Kaiser hatte absolutes Vetorecht
o Kaiser hatte ein Notverordnungsrecht (wenn Reichs und Landtage nicht versammelt waren)
o Gerichtsbarkeit wurde im Namen des Kaisers ausgeübt
(x) Wesentliche Unterschiede:
- P-Verfassung und Oktroyierte Verfassung sind frühkonstitutionell
o Einseitig vom Monarchen erlassen
o Keine Gewaltenteilung
o Bloße Teilnahme des Volkes
o Kein Selbstversammlungsrecht
o Absolutes Vetorecht des Kaisers
- Kremsier Entwurf war hochkonstitutionell
o Gewaltenteilung
o Freie Gerichte kontrollieren die Gesetze
o Suspensives Veto des Kaisers
o Grundrechtsschutz: Amtshaftungsklage
Bauernbefreiung 1848
- Schon vor 1848 war es immer wieder zu Leistungsverweigerung der Bauern gegenüber ihren Grundherren
- Zahlreiche Anträge und Debatten waren notwendig, um schließlich den Beschluss des Patents von 1848 zu erreichen
- Damit kam es zu
o Beseitigung der Gerichtsbarkeit durch den Grundherren
o Abschaffung der von den Bauern zu leistenden Abgaben
o Besitzrecht der Bauern an ihrem Hof wurde abgeschafft und in freies Eigentum umgewandelt