Österreich ab 1945 Flashcards
Staatsvertrag von Wien 1955
- Staatsvertrag wurde am 15.Mai 1955 in Wien (Schloss Belvedere) unterzeichnet.
- Damit wurde die Besatzungszeit endgültig beendet
- Am 27.07. 1955 trat der Staatsvertrag in Kraft
- Mit dem Staatsvertrag wurden auch große Lasten aufgebürdet -> aber er bedeutete auch die langersehnte Freiheit und Unabhängigkeit
- Inhalt:
o Im Teil I anerkannten die Alliierten:
Wiederherstellung Österreich als souveränen, unabhängigen und demokratischen Staat; sie versicherten Österreich, dass sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit achten werden
Anschlussverbot an Deutschland
Österreich verpflichtete sich zum Schutz der Menschenrechte
Sicherung der Demokratie und die völkerrechtlichen Folgen des 2. WK (Wahlrecht, Zugang zu Ämtern für alle; Entnazifizierung vorantreiben,..)
o Teil II: militärische Bestimmungen
(zB Verbot Aufnahme ehem. Mitglieder NS-Organisationen in ö. Armee; Verbot von bestimmten Waffen wie bspw. Atomwaffen)
o Teil III:
Zurückziehen der alliierten Streitkräfte bis spätestens 31.12.1955
o Teil IV:
Behandlung der aus dem Krieg herrührenden Ansprüche der Alliierten gegenüber Österreich
Grundsatz war, dass Österreich nicht zu Reparationszahlungen verpflichtet war
Entnazifizierungsgesetze
- „Entnazifizierung“ in Österreich
- Verbotsgesetz (1945)
o Grundüberlegung war die Auflösung der NSDAP und aller nationalsozialistischen Organisationen, das Verbot der Neugründung dieser Partei und ein Wiederbetätigungsverbot
o (Weiterführende Anmerkung: EGVG – Verbreitung nationalsozialistisches Gedankengut) - Kriegsverbrechergesetz
o sah Ahndung von NS-Verbrechen vor Rückwirkend!
o Für Kriegsverbrechen, Denunziation und Hochverrat am österreichischen Volk drohte die Todesstrafe oder langjährige Kerkerhaft - Volksgericht
o Zum Zweck der Aburteilung der nach dem Verbotsgesetz oder Kriegsverbrechergesetz strafbaren Handlungen
o Zwei Berufsrichter und drei Schöffen
Die drei Laienrichter stimmten nicht nur über die Schuld ab sondern auch über das Strafmaß
o Ca 23477 Urteile nach langwierigen Ermittlungsverfahren
o § 3 (3) Dass die Tat auf Befehl ausgeführt wurde, entschuldigt sie nicht.
Usus modernus pandectarum
ieS: - Bezeichnet eine Epoche der Rechtsentwicklung im 16. Jhd-18.Jhd.
- Geprägte Zeit von Reformation, Glaubenskriegen, Aufklärung…
- Rechtswissenschaft musste sich erst arrangieren, bloß mit der Übernahme des römischen Rechts (im Wege der Rechtsrezeption) war es nicht getan
- Strebte eine praxistaugliche Anwendung des röm.kanonischen Rechts an
- Das gesamte gemeine Recht war einbezogen (ius commune)
- Römische, germanische, kanonische und naturrechtliche Rechtsätze einbezogen und Gewohnheitsrecht aber berücksichtigt