Republik Deutsch – Österreich 1918 – 1920 Flashcards
Oktoberverfassung 1918 und provisorische Nationalversammlung;
(xx) Entstehung Republik Österreich – Formelle Diskontinuität und Materielle Kontinuität
- Am 21.Oktober 1918 traten die 1911 gewählten Reichstagsabgeordneten der drei Parteien (Sozialdemokraten, Christlich-Soziale, Deutsch-National) zusammen als Provisorische Nationalversammlung
- Verkündeten am 30.Oktober 1918 den Beschluss über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (= Oktoberverfassung)
o Dieser Beschluss markiert die Staatsgründung der Republik Deutschösterreich*
o Weder nach der Dezember-Verf 1867 noch aufgrund des kaiserlichen Manifests (Oktober 1918) wäre die Provisorische Nationalversammlung dazu legitimiert gewesen einen selbstständigen Staat auszurufen
o Oktoberverfassung war aber notwendig, um politisch auf den Zerfall von der Monarchie zu reagieren
o Materielle Kontinuität bei formeller Diskontinuität:
Generalklausel legte aber die prinzipielle Weitergeltung der Gesetze und Einrichtungen Österreichs/Cisleithaniens fest, sofern diese nicht aufgehoben oder abgeändert wurden
* Über die Staatsform befand sich in der Oktoberverfassung zwar keine ausdrückliche Aussage, aber es war die Stellung des Monarchen nicht mehr vorhanden
Auf Ebene des Verfassungsrechts also eine neue Ordnung, wurde die Rechtsordnung unterhalb übernommen
o Gesetzgebende Gewalt wurde in die Hand der prov. Nationalversammlung gelegt -> Gesetzgebungsrecht war das einzige, Oktoberverfassung kannte keine außerordentliche Gesetzgebung!
o Staatsrat: kollektives Staatsoberhaupt mit Regierungsfunktion (= drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 gewählten Mitgliedern davon)
Übte jene Rechte aus, die früher dem Monarchen zustanden (Vertretung nach Außen, Gesetzesinitiativrecht, Weisungsrecht ggü der Staatsregierung; Verordnungsmonopol) - Am 12.November 1918 fiel die Entscheidung über die Staatsform zugunsten einer demokratischen Republik (Gesetz über die Staats- und Regierungsform von DÖ)
o Gleichzeitige Abschaffung des Adels und eine fortschrittliche Arbeits- und Sozialgesetzgebung
o Gleichzeitig wurde in das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von DÖ aufgenommen, dass DÖ ein Teil der Deutschen Republik sei;
Unzufriedenheit und Unsicherheit im Land, „Rest-Trauma“ im Land
o Bisherige Landtage basierend auf dem Kurienwahlrecht wurden aufgehoben
Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung wurde für Jänner 1919 angesetzt und sollte erstmals nach dem allgemeinen,.. Wahlrecht geschehen!
Dezembernovelle 1918
- Regelte das Verhältnis zwischen den drei Präsidenten der provisorischen Nationalversammlung
- Sowie zwischen dem Staatsrat und der prov. Nationalversammlung
- Staatsrat erhielt ein suspensives Veto bezüglich der Gesetzesbeschlüsse der prov. NV, dem diese mit einem Beharrungsbeschluss begegnen konnte
- -> Verordnungsmonopol des Staatsrates hatte sich nicht als praktisch erwiesen und wurde durch die Dezember-Novelle aufgehoben
o Die drei Präsidenten führten danach abwechselnd eine Woche lang den Vorsitz der Nationsversammlung, leiteten die Verhandlungen des Staatsrates und standen der Staatsregierung vor (wobei dieses Amt faktisch immer vom Staatskanzler ausgeübt wurde)
Märzverfassung 1919: Gesetz über die Volksvertretung und das Gesetz über die Staatsregierung 349
- Erging von der neu gewählten Konstituierenden Nationalversammlung
- Stärkung des demokratischen Elements in dem sie die Willensbildung ins Parlament verlagerte und DÖ als parlamentarische Republik ausgestaltete
- Ende der prov. Nationalversammlung: Februar 1919 wurde die Konstituierende Nationalversammlung gewählt (Sozialdemokraten 40%; Christlich-Soz 35%; Großdeutsche 20%)
o Übernahm das vorhandene Verfassungswerk und bestätigte damit Kontinuität zwischen den beiden Nationalversammlungen
o Ihr stand nur mehr ein einziger Präsident vor mit zwei Stellvertretern; er war zukünftig auch für die Vertretung nach Außen und Ratifizierung von Staatsverträgen zuständig
o Funktionen des Staatsrates wurden auf die Staatsregierung übertragen
o Grundsätzliche Anerkennung der Gesetzgebungshoheit der Länder
(xx) Staatsvertrag von St. German 1919
- Staatsvertag von St. Germain en Laye zwischen Österreich und den 17 alliierten Siegermächten (ua. USA, China, GB, F, Japan, Italien)
- Friedensvertrag der formell den 1.WK beendete
- Regelte ua die Auflösung der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarn sowie die Friedensbedingungen für den neuen Staat:
o D-Ö musste die Schuld für den Kriegsausbruch anerkennen und die Verpflichtungen zum Wiederaufbau auf sich nehmen
o Anschlussverbot: Bestrebungen D-Ö nach einem Anschluss an das Deutsche Reich wurde damit unterbunden
o Österreich musste sich zur Unabhängigkeit verpflichten und diese aufrecht erhalten
o Name „D-Ö“ musste in Österreich umgeändert werden
o Tschechoslowakei, Polen, Ungarn und Jugoslawien mussten als selbstständige Staaten anerkannt werden
o Völkerbund wurde geschaffen -> Einrichtung zur Sicherung des Friedens
o Burgenland wurde Ö zugesprochen (dauerte aber noch zwei Jahre bis es tatsächlich eingegliedert wurde (kurz nach dem B-VG 1920); Südtirol an Italien) - Zusätzlich gab es auch noch den Friedensvertag von Trianon, unterzeichnet im Juni 1920, dieser war ebenfalls ein Vertrag von den Pariser Vororten und hatte auch das Ziel den 1. WK formell zu beenden