Mittelalter Flashcards
1
Q
Entstehung der Rechtswissenschaft im 12. Jahrhundert
A
- Wesentlich war das Wiederentdecken einer Digestenhandschrift
- Diese wurde durch die exegetische Methode der Frühscholastik einer Bearbeitung unterzogen und
- Mit fortlaufenden Wort- und Sacherklärungen – also Glossen – versehen
2
Q
(x) Gottesfrieden und Landfrieden
A
- In D sind die ersten Gottesfrieden ca im 10. Jhd
- Gottesfrieden war eine Institution des MA und diente dem Schutz des Friedens
- Kirche fühlte sich von den Privatkriegen des Adels bedroht und führte daher den Gottesfrieden ein
- Adel musste mit Eid beschwören
- Strafe waren bspw. Exkommunikation, Verweigerung der Sakramente…
- Teil sich in:
o Pax Dei: Faust und Fehdeverbot (bestimmte Orte/Tage/Personen)
o Treuga Dei: Verbot der Kriegsführung an bestimmten Tagen (Do-So) - Entwickelte sich weiter zum Landfrieden
- > wurde auf ganze Gebiete und längere Zeiträume ausgedehnt
- Bestimmte Delikte wurden nun mit peinlicher Strafe bedroht (Leibes und Lebensstrafen)
o Delikte die den Landfrieden störten bspw Mord, Totschlag, Diebstahl, Raub - 1103: Heinrich ließ für 4 Jahre einen Frieden im ganzen Reich schwören
3
Q
Lehenswesen
A
- beschreibt das vorherrschende Element des Staatsaufbaus im Mittelalter
- besteht aus persönlichem und dinglichem Element plus Treueeid:
o Vasallität (Knechtschaft): Verpflichtete sich mit einem Treueeid zu Gehorsam und lebenslänglichem Dienst, dafür erhielt er Unterhalt
o Benefizium (dingliches Element): Ausstattung mit Grund und Boden, in weitere Folge wurde auf Kirchengut zurückgegriffen, wenn kein Königsgut mehr verfügbar war - Lehensverhältnis schuf letztendlich Grundprinzip: Grafen, Bischöfe, Herzöge etc. wurden zu Vasallen des Königs Ämter und nutzbare Hoheitsrechte (Regalien) wurden ebenfalls als Lehen vergeben
4
Q
Heerschildordnung …des Sachsenspiegels
A
- Besagte, wer wem in welcher Reihenfolge Lehen vergeben darf; also eine sogenannte Lehenspyramide
- Lehen = ein weltliches Gut, das jemand einem anderen zur Nutzung überlässt
- Gegenleistung war der Eid zur politischen und militärischen Treue
- Vasall = Knecht = jener der das Lehen erhält war nur dem unmittelbaren Lehensherrn verpflichtet!
1. König
2. Geistliche Bischöfe
3. Weltliche Bischöfe
4. Freien Herren
5. Lehensmannen der freien Herren
6. Lehensmannen jener, der im 5. Schild stehen
5
Q
Klostertod / Bürgerlicher Tod
A
- Mit Eintritt in ein Kloster verlor derjenige seine Rechtsfähigkeit
- Besitzeigentümer gingen an die Erben und neuer Erwerb von Vermögen war nicht möglich
6
Q
(x) Ottonisch-salisches Reichskirchensystem (bis 1000)
A
- entstand während der Regentschaft von Kaiser Otto I (962-973)
- Adel wehrte sich gegen seine zentrale Königsmacht im heiligen röm.Reich
- Otto entgegnete dem in dem er Lehen an von ihm selbst genehmigte Bischöfe und Äbte vergab und sie auch mit Verwaltungsaufgaben betraute Reichskirchensystem entstand
- Landschenkungen, Rechte an Stifte und Klöster, Titel und Herrschaftsrechte sicherten Otto die Loyalität der christlichen Kirche, welche so zur wesentlichen Stütze wurde
- Vorteil für Otto: Geistliche haben keine erbberechtigen Nachkommen, also wurden die vom König übergebenen Lehen nie weitergegeben
- Ende: Wormers Konkordat/Investiturstreit Reichskirchensystem wurde die Grundlage so entzogen
7
Q
(xx) Investiturstreit um 1073
A
- War der Höhepunkt des politischen Konflikts von geistlicher und weltlicher Macht
- „Investitur“ bedeutete „Einkleiden“ -> Das Amt einkleiden
- Papst Gregor VII (1073) sah dies als eine geistliche Angelegenheit und wollte, dass die Kirche Bischöfe und Äbte einsetzt
- Heinrich IV wollte dies aber nicht -> er bestimmte 1075 einen neuen Bischof, welchen die Bevölkerung aber ablehnte Gregor fühlte sich bestätigt und stellte erneut seine Forderungen
- Heinrich ließ daraufhin Gregor absetzen dieser verhängte im Gegenzug den Kirchenbann über Heinrich, also den Ausschluss aus der christlichen Kirche Heinrichs Untertanen wurden dadurch vom Treueeid entbunden und Heinrich konnte keine Befehle mehr geben
- 1077 ging Heinrich schließlich „den Gang von Canossa“ um Buße zu tun Gregor hob den Bann wieder auf; Heinrich wollte die Macht des Papstes dennoch nicht anerkennen
- Schlussendlich versuchte es Heinrich mit Gewalt und der Papst musste fliehen
- Wormser Konkordat 1122: war das Ende des Investiturstreites
o Man einigte sich darauf, dass der König bei der Wahl der Bischöfe mitwirken darf, indem er seinen Wunschkandidaten mit weltlichen Herrschaftsrechten ausstattete
o Formal hatte die Kirche aber die Wahl Personalhoheit des Kaiser/Königs ging verloren, damit verlor das Ottonisch Salische Reichskirchensystem seine Grundlage
8
Q
Hierokratismus und Dualismus / Zweischwertergleichnis
A
- Beschreibt das Zusammenspiel von Regnum und Sacerdotium (also der weltlichen und geistlichen Macht)
- Hierokratismus besagt, dass die weltliche Macht (Kaiser/König) nur Diener/Beauftragter des Papstes ist
- Dualismus räumt der weltlichen Macht Selbstständigkeit mit der Pflicht zur Kooperation ein
- Zweischwertergleichnis wurde die im Mittelalter vertretene Theorie (aus der Bibel) bezeichnet, dass Gott den Menschen zwei Schwerter gegeben hat: das geistliche und das weltliche Schwert
o Das eine führt der Papst, das andere der König
o Hierokraten sagen, dass die Kirche dem König das Schwert weitergibt, sprich die Kirche hat Vorrang und der König hat dem zu folgen
o Dualisten sagen, dass Gott beiden gleichberechtigt die Schwerter gegeben hat
9
Q
(x) Reichsständischer und landesständischer Dualismus
A
- Reichständiger Dualismus
o König übt die Macht gemeinsam mit den Reichsständen aus (Machtteilung)
o Reichsstände sind Personen, die ein Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag hatten
o Reichstag entstand durch Versammlungen der weltlichen und geistlichen Großen am Hofe des Königs wurde vom König einberufen
o Reichstag unterschied sich vom heutigen Parlamentarismus dadurch, dass bloß individuelle Interessen der Reichsstände vertreten wurden (keine Volksvertretung)
o Die Entscheidungen wichtiger Reichsangelegenheiten bedurften also der Zustimmung des Reichstages es entwickelte sich zum Mehrheitsprinzip
o Seit 15. Jhd traten die Reichsstände in Kurien auf: Kurfürsten, Reichsfürsten (Fürsten, Grafen, Herren), Reichsstädte - Landesständischer Dualismus
o Zwingend vorgegebene Zusammenwirken zwischen dem vom Kaiser mit dem Land belehnten „Landesherrn“ und den „Landständen“
o Kaiser durfte keine neuen Gesetze und Rechte ohne der Zustimmung der Landesherren schaffen
o Landesherr war formell der Inhaber der Landesherrschaft und übte als sogar „königliche“ Rechte zuordnete (Gerichtshoheit, Wahrung des Landfriedens, Verwaltungs- und Kirchenhoheit)
o Entwicklung der Landesstände
Landesstände sind bevorrechtete Personen/Personengruppen, denen das Recht auf Sitz und Stimme im Landtag zukommt meist ansässiger Adel, der durch das Lehenswesen in besonderer Weise an den Landesherren gebunden war
Körperschaftlich organisierte Verbände;
da Landherren nach dem Ausbau von Landesherrschaft strebten, schlossen sich Prälaten, Herren und Ritter aber auch wirtschaftlich potente Städte und vereinzelt freie Bauern zu Einigungen zu, um politische Befugnisse zu sichern
10
Q
Segmentäre Herrschaftsbereiche
A
Ius Commune
= gemeines Recht; wurde heute das römisch-kanonische Recht des MA, der frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden
11
Q
(xx) Privilegium Minus 1156
A
- früheste österreichisches Rechtsdokument und die Geburtsstunde des Herzogtums Österreichs: Markgrafschaft „Ostarrichi“ wird zum Herzogtum erhoben
- Ausgestellt vom Staufenkaiser Friedrich I. Barbarossa für den Babenberger Markgraf Heinrich II
o Inhalt:
Herzogtitel und Umwandlung der Mark Österreich in ein Herzogtum
Herzog wurde Reichsfürst mit beschränkter Vasallenpflicht - Hoffahrt (Anwesenheit beim Reichstag) nur in Bayern
- Heerfahrt nur in benachbarte Länder
Steigte das Ansehen vom Fürsten massiv!
Herzog wird oberster Gerichtsherr im Herzogtum
„Weiberlehen“: Anerkennung des subsidiären Erbrechts der weiblichen Nachkommen
Ad-hoc-Nachfolgeregelung: sicherte Herzogin die Stellung bei Witwenschaft sowie das Recht bei Kinderlosigkeit selbst einen Nachfolger zu bestimmen - Geschichtlicher Hintergrund war der Konflikt zwischen den Welfen und Staufern, welchen Friedrich beenden wollte (er selbst war ein Kind von einer Welfin und eines Staufen)
o Herzogtum Bayern -> wurde bei Auseinandersetzungen den Welfen entzogen und den Babenbergern, welche die Staufen unterstützten, übergeben; um den Frieden herzustellen gab Friedrich Bayern aber den Welfen retour und der Babenberger Heinrich erhielt als Trostpreis Österreich, welches von Friedrich mit dem PM aufgewertet wurde
12
Q
(xx) Goldene Bulle 1356
A
- In Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das die „Grundgesetze“ des hl.röm. Reichs beinhaltete
- Regelte vor allem die Wahl und Krönung der Kaiser und Könige durch die Kurfürsten bis 1806:
o Wahl der Könige
o Legte die Zahl und Rechte der Kurfürsten fest
o Schloss endgültig die Mitwirkungsrechte des Papstes aus (dank König Ludwig dem Bayern)
o Legte das Majoritätsprinzip fest - Wurde von den Kurfürsten für die Kurfürsten erstellt
- War das wichtigste „Verfassungsdokument“ des Mittelalterlichen Reichs und ist Weltkulturerbe
- Entwickelte sich aus dem Spannungsfeld zwischen Wahlrecht des Adels und den Bemühungen der Kirche Einfluss auf die Wahl zu nehmen (Kirche beanspruchte Bannung und Absetzung des Königs sowie Approbation des gewählten Königs) -> Wurde aber zurückgedrängt
- Kurfürsten: ranghöchsten Fürsten im hl. Röm. Reich
o Ursprünglich sieben, dann neun, zuletzt 10
o Ausschließlich sie waren wahlberechtigt
o Drei geistliche (Mainz/ Köln/ Trier) und vier weltliche (Rhein/ Sachsen/ Bandenburg/ Böhmen)
o Stimmrecht war mit der Herrschaft über das jeweilige Reich verbunden
13
Q
Kurfürsten
A
- Einer von ursprünglich sieben, später neun und zuletzt 10 ranghöchsten Fürsten im heiligen römischen Reich
- Sie hatten das alleinige Recht zur Wahl des röm.dt. Königs (goldene Bulle)
14
Q
(xx) Privilegium Maius 1358 – österreichische Freiheitsbriefe
A
- War eine Fälschung: Annahme, dass Rudolf IV. diese schrieb, weil er beleidigt war da die Habsburger bei der Goldenen Bulle nicht berücksichtig wurden
- Wurde im 15. Jhd aber vom Kaiser bestätigt in Zustimmung der Kurfürsten -> wurde damit grundlegende Verfassungsurkunde Österreichs!
- Hauptziele: Unabhängigkeit sämtlicher Habsburger Länder von jeder Ingerenz der kaiserlichen Gewalt und die besondere Ehrenstellung des Herzogs am kaiserlichen Hof
- Inhalt:
o Minimierung der Lehensbindungen: Hoffahrtspflicht vollkommen aufgehoben; Heerfahrtspflicht auf Ungarn und 12 bewaffnete beschränkt
o Ausbau der Landeshoheit: lehensrechtliche Unterstellung aller Reichslehen unter den Herzog; er ist oberster Gerichtsherr
o Ausbau der Unabhängigkeit des Reichs: Herzog unterliegt keiner Reichsgerichtsbarkeit (-> selbst Kurfürsten unterlagen diesem!); Anordnungen des Herzogs konnten vom Kaiser nicht aufgehoben werden
o Erfolge und Verfügungsrecht: Herrschaft geht ungeteilt auf männliche Erben über, subsidiär auf die älteste Tochter; uneingeschränktes Verfügungsrecht über seine Länder (Verkauf/Schenkung/Erbvertrag)
o Rangerhöhung: Herzog wird nach den Kurfürsten der nächste Platz eingeräumt