Privatrechtsgeschichte Flashcards
Usus modernus pandectarum
ieS: - Bezeichnet eine Epoche der Rechtsentwicklung im 16. Jhd-18.Jhd.
- Geprägte Zeit von Reformation, Glaubenskriegen, Aufklärung…
- Rechtswissenschaft musste sich erst arrangieren, bloß mit der Übernahme des römischen Rechts (im Wege der Rechtsrezeption) war es nicht getan
- Strebte eine praxistaugliche Anwendung des röm.kanonischen Rechts an
- Das gesamte gemeine Recht war einbezogen (ius commune)
- Römische, germanische, kanonische und naturrechtliche Rechtsätze einbezogen und Gewohnheitsrecht aber berücksichtigt
Salvatorische Klausel
- Das Nebeneinander von gemeinem Recht und parktikulärem Landsbrauch stellte die Rechtspraxis vor das Problem, welche Norm im konkreten Fall anzuwenden ist
- Das gemeine Recht galt lt Klausel nur subsidiär (Reichskammergerichtgsordnung 1495)
Rezeption
- Übernahme des Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts
Ende der Rechtsfähigkeit
- Rechtsbrauch des Dreißigsten
- Klostertod
- Verschollenheit
o Rechtsinstitut der Verscheidung à die Erben erhielten das Vermögen des Verschollenen zur treuhänderischen Gewere
o Wenn der Tod des Verschollenen sicher war, erstarkte die treuhänderische Gewere zum Eigenrecht - Friedlosigkeit
o Strafe bei bestimmten Verbrechen à bei der Friedlosigkeit erlischt die Rechtspersönlichkeit und er konnte von jedem bußlos erschlagen werden
o = Acht; diese war zuerst örtlich und sachlich beschränkt und der Schuldige konnte sich binnen Jahr dem Prozess stellen; tat er das nicht, wurde über ihn die völlige Friedlosigkeit bzw. Oberacht verhängt
Ebenbürtigkeit
- Bestimmte Rechtsbeziehungen waren nur zwischen Angehörigen desselben Stammes möglich (v.a. Ehe und Vertragsrecht beim Adel)
Schlesisches System
Rezeption -> ab wann der Tod eines Verschollenen festgestellt wird
- Oberitalienische Praxis: Mit Vollendung den 100. Lebensjahres
- Sächsische Praxis: mit Vollendung des 70. Lebensjahres
- Schlesisches System: setzt das Alter des Verschollenen in Relation zur Dauer der Verschollenheit
ABGB 1811: förmliches Todeserklärungsverfahren (Verschollener wurde geladen…)
Modernes Recht: Todeserklärungsgesetz