Unterschied Offizial- und Antragsdelikte Flashcards
1
Q
Delikte StGB
A
Antragsdelikte:
- absolute Antragsdelikte = können NUR auf Antrag des Verletzten verfolgt werden (z.B. 123 II StGB)
- relative Antragsdelikte = können entweder auf Antrag des Verletzten o. durch Bejahubg des besonderen öffentlichen Interesses an Strafverfolgung verfolgt werden (z.B. 303c StGB, 230 StGB)
- Offizialdelikte
diese müssen von amtswegen aufgrund des Legalitätsprinzips immer verfolgt werden! (152 StPO; ohne Strafantrag verfolgbar)
2
Q
Strafanzeige, Strafantrag
A
- Strafanzeige = kann durch jedermann gestellt werden
- Strafantrag = grundsätzlich vom Verletzten nach den 77 ff. StGB zu stellen