Rechtswidrigkeit Flashcards
1
Q
Rechtswidrigkeit
[Defi]
A
- Der Täter müsste rechtswidrig gehandelt haben.
[2. Tatbestandmäßiges Handeln indiziert Rechtswidrigkeit, es sei denn es greift ein Rechtferrigungsgrund.] - Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Rechtfertigungsgründe.
- Somit handelt der Täter rechtswidrig.