124 StGB Flashcards

1
Q

Aufbau 124 StGB - Schwerer Hausfriedensbruch

A
  • ist die Qualifikation zu 123 u. die Vorstufe zu 125 StGB
  • geschütztes Rechtsgut: das Hausrecht und die öff Ordnung/der öff. Friede
    1. TH: zwei Voraussetzungen, die beide vorliegen müssen:

a) Teilnahme an der Zusammenrottung einer Menschenmenge
- Menschenmenge = Defi
- Zusammenrottung = Defi
- Teilnahme = Defi

b) Teilnahme am Eindringen in geschützte Räumlichkeiten, d.h. am Hausfriedensbruch nach 123 StGB
- ausreichend schon die Förderung von außen
- nicht ausreichend, sich erst nach Eindringen der Menge anzuschließen

II. Subj. TB

  1. Vorsatz
    Bezüglich der Beteiligung und des Eindringens, d.h. Täter muss wissen, dass er sich Menge anschließt, die einen rw, gewalttätigen Zweck verfolgt, den er durch seinen Anschluss fördert
  2. Absicht der Menge (“mit vereinten Kräften”) zu Gewalttätigkeiten (d.d.1. Grades)
  • muss nicht bei jedem einzelnen Täter vorliegen, wenn andere Teilnehmer diese Absicht haben und dies vom Vorsatz des Täters umfasst ist
  • meint rechtswidrige Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen: meint aggressoves Tun von Erheblichkeit
  • wenn Gewalttätigkeiten tatsächlich vorliegen, kann Tateinheit mit 125 StGB vorliegen

III. Rechtswidrigkeit

IV. Schuld

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2
Q

Defis

A
  • Menschenmenge = eine räumlich vereinigte, nicht notwenfog ungezählte, aber so große Personenmehrheit, dass die Zahl nicht sofort überschaubar ist und deshalb das Hinzukommen oder Weggehen einzelner für den äußeren Eindruck unwesentlich sind
    Mind. 10, besser 15-20 Leute!
  • Zusammenrottung = Zusammenschluss zu bedrohlichem oder gewalttätigem Handeln
    > also unfriedlich u. öffentlich notwendig!
    (öffentlich = wenn sich der Zusammenrottung eine unbestimmte Zahl beliebiger Personen anschließen kann)
  • Teilnahme = die körperlich, räumliche Beteiligung
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