Schuld Flashcards

1
Q

Schuld

A
  1. Der Täter müsste schuldhaft gehandelt haben.
  2. Aus dem Sachverhalt ergeben sich weder Schuldausschließungs-, noch Entschuldigungsgründe.
  3. Der Täter handelt somit schuldhaft.
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2
Q

Schuldunfähigkeit/Verminderte Schuldfähigkeit

A

Schuldunfähigkeit = 20 StGB (ab 3,0 , bei Mord/Totschlag = 3,3 Promille)

Verminderte Schuldfähigkeit = 21 StGB (ab 2,0 , bei Mord/Totschlag = ab 2,2 Promille)

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