Schuld Flashcards
1
Q
Schuld
A
- Der Täter müsste schuldhaft gehandelt haben.
- Aus dem Sachverhalt ergeben sich weder Schuldausschließungs-, noch Entschuldigungsgründe.
- Der Täter handelt somit schuldhaft.
2
Q
Schuldunfähigkeit/Verminderte Schuldfähigkeit
A
Schuldunfähigkeit = 20 StGB (ab 3,0 , bei Mord/Totschlag = 3,3 Promille)
Verminderte Schuldfähigkeit = 21 StGB (ab 2,0 , bei Mord/Totschlag = ab 2,2 Promille)