226 StGB - Schwere KV (Defis) Flashcards
Nr. 1
- Verlust des Sehvermögens
- Verlust des Gehörs
- Verlust des Sprechvermögens
- Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit
Verlust Sehvermögen= auf einem oder beiden Augen - Herabminderung auf 2% bei einem Auge bzw. 5-10% auf beiden Augen steht Verlust gleich
Verlust Gehör= Taubheit; muss chronischer Zustand auf beiden Ohren sein
Verlust Sprechvermögen= Stummheit, wobei nicht völlige Stimmlosigkeit vorliegen muss (Laute sind noch zu verstehen)
Verlust Fortpflanzungsfähigkeit= erfasst Zeugungsfähigkeit und Empfängnisfähigkeit
Nr. 2
Verlust bzw. dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines WICHTIGEN Gliedes des Körpers
Glied= jeder nach außen in Erscheinung tretender Körperteil, der mit dem Körper oder einem anderen Körperteil durch Gelenk verbunden ist und für den Gesamtorganismus eine besondere Funktion erfüllt (nach BGH keine inneren Organe erfassen)
Wichtigkeit= bestimmt sich nach seiner allg. Bedeutung für den Gesamtorganismus unter Berücksichtigung individueller Körpereigenschaften und ggf. Vorschädigungen des Opfers. (individuelle Verhältnisse wie Job etc.)
Verlust: Unter Verlust ist die physische Abtrennung vom Gesamtorganismus zu verstehen.
Nr. 3 (!)
dauerhafte Entstellung in erheblicher Weise
(Im Gutachten alle 3 Defis hintereinander schreiben dann erst subsumieren!)
Entstellung= Eine Entstellung ist eine Verunstaltung der Gesamterscheinung des Verletzten. Teilweise wird verlangt, dass die äußere Erscheinung des Betroffenen so verändert werden muss, dass dieser starke psychische Nachteile zu erleiden hat
Erhebliche Weise= Wegen des hohen Strafrahmens ist 226 StGB eher zurückhaltend anzuwenden und deshalb verlangt Nr. 3 die erhebliche Weise, die nur für so starke Beeinträchtigungen gelten soll, die mit den ebenfalls in Nr. 3 genannten Varianten vergleichbar wären oder den übrigen Folgen aus 226 I Nr. 1 u. 2.
Dauerhaftigkeit= Die Dauerhaftigkeit der Entstellung liegt dann vor, wenn eine Beeinträchtigung von nicht absehbarer Dauer vorliegt bzw. wenn die Entstellung nicht mit zumutbaren medizinisch-technischen Möglichkeiten behoben werden kann.
Gehört zu Nr. 3
- Verfallen in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit/ Behinderung
Benötigt einen lang andauernden (chronischen) Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus erheblich beeinträchtigt
- Siechtum= ein chronischer Krankheitszustand von nicht absehbarer Dauer der aufgrund der Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens die Hinfälligkeit (Tod) zur Folge hat (eher nicht prüfungsrelevant)
Oder
- Lähmung= die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit eines Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht, (z.B. halbseitige Körperlähmung)
Oder
- Geistige Krankheit oder Behinderung= Geisteskrankheit im weiten Sinne (in Praxis müsste Arzt es erst feststellen)