Das erfolgsqualifizierte Delikt (226,227) 11, 18 StGB Flashcards
Das erfolgsqualifizierte Delikt 11, 18 StGB
(Vorsatz- Fahrlässigkeitskombination)
226, 227 StGB
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Verwirklichung des VORSÄTZLICHEN Grunddelikts (223 oder 223, 224 StGB) - obj. und subj. TB
- Schwere Folge der Erfolgsqualifikation
a) Eintritt des Erfolges/ der schweren Folge
b) Kausalität u. obj. Zurechenbarkeit zwischen Handlung und Erfolg
c) Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Grunddelikt u. Erfolg - UNMITTELBARKEITSZUSAMMENHANG
d.h. in der schweren Folge muss sich gerade die tatbestandsspezifische Gefahr des Grunddelikts realisiert haben (Erfolg muss gerade auf Gefährlichkeit des Grunddelikts beruhen)
d) Fahrlässigkeit/ Leichtfertigkeit bzgl. des Erfolges oder Vorsatz gem. 18 StGB:
Abs. I: gilt für Fahrlässigkeit u. bedingten Vorsatz
Abs. II: gilt wenn schwere Folge verursacht wurde (absichtlich o. wissentlich)
Bei Fahrlässigkeit:
- obj. Sorgfaltspflichtverletzung ist durch Grunddelikt gegeben und muss nicht geprüft werden!
- obj. Vorhersehbarkeit des Erfolges für jedermann nach allg. Lebenserfahrung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Schuldausschließungs- Entschuldigungsgründe
> Bei Fahrlässigkeit zusätzlich prüfen:
2. subj. Fahrlässigkeitselemente: subj. Sorgfaltspflichtverlettung u. Vorhersehbarkeit
IV. Ergebnis