223 StGB - Einfache KV (Defis) Flashcards
Körperliche Misshandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Körperliches Wohlbefinden
Der Zustand des Körperempfindens, der vor der Einwirkung vorhanden war. (Schmerzen)
Körperliche Unversehrtheit
Der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperlicher Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit. Wird beeinträchtigt durch Substanzverletzung (z.B. Haut) oder Substanzverlust (z.B. Blut).
Gesundheitsschädigung
Das Hervorrufen oder Steigern eines wenn auch nur vorrübergehenden pathologischen (krankhaften) Zustandes physischer oder psychischer Art. (Längere Heilungsprozess, mediz. Versorgung, ärztliche Behandlung etc.)
Folgen
- Bis zu 5 Jahren o. Geldstrafe = Vergehen
* gem. 230 StGB = relatives Antragsdelikt