Subjektive Einkommensteuerpflicht Flashcards

1
Q

Wohnsitz, § 8 AO

A
  • es kommt nicht auf den zeitlichen Umfang der tatsächlichen Nutzung an
  • es muss auch nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort liegen
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2
Q

Wohnung

A

weit und nach rein obj. Kriterien auszulegen
alle Räumlichkeiten, die zum Wohnen geeignet sind.
maßgeblich ist die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit

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3
Q

gewöhnlicher Aufenthalt

A
  • eine Person kann nur einen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben
  • es soll gerade das inländische, nicht sesshafte Verweilen erfasst werden.
  • unwiderlegbar vermutet für denjenigen, der sich mehr als sechs Monate “zeitlich zusammenhängend” im Inland aufhält.
  • auch über den Jahreswechsel hinweg
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4
Q

Ursprungs- oder Territorialitätsprinzip

A

§ 49 EStG; bei diesen inländischen Einkünften muss ein besonderer Bezug zum deutschen Hoheitsgebiet gegeben sein.

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5
Q

EuGH zur fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht

A

Die 90 % Grenze kann u.U. nicht gelten, wenn ein Steuerpflichtiger keine Einkünfte in seinem Wohnsitzstaat erzielt und daher seine persönlichen Verhältnisse dort nicht berücksichtigt werden.

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