Subjektive Einkommensteuerpflicht Flashcards
1
Q
Wohnsitz, § 8 AO
A
- es kommt nicht auf den zeitlichen Umfang der tatsächlichen Nutzung an
- es muss auch nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen dort liegen
2
Q
Wohnung
A
weit und nach rein obj. Kriterien auszulegen
alle Räumlichkeiten, die zum Wohnen geeignet sind.
maßgeblich ist die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit
3
Q
gewöhnlicher Aufenthalt
A
- eine Person kann nur einen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben
- es soll gerade das inländische, nicht sesshafte Verweilen erfasst werden.
- unwiderlegbar vermutet für denjenigen, der sich mehr als sechs Monate “zeitlich zusammenhängend” im Inland aufhält.
- auch über den Jahreswechsel hinweg
4
Q
Ursprungs- oder Territorialitätsprinzip
A
§ 49 EStG; bei diesen inländischen Einkünften muss ein besonderer Bezug zum deutschen Hoheitsgebiet gegeben sein.
5
Q
EuGH zur fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht
A
Die 90 % Grenze kann u.U. nicht gelten, wenn ein Steuerpflichtiger keine Einkünfte in seinem Wohnsitzstaat erzielt und daher seine persönlichen Verhältnisse dort nicht berücksichtigt werden.