Obiter Flashcards
Aufwendungen
Bewusste und gewollte Vermögensverwendungen, also Geldausgaben und Zuwendungen von Sachwerten.
Endgültige Belastung
Aufwendungen müssen zu einer endgültigen Belastung in der Vermögenssphäre führen — Versicherungsersatz ist demnach abzuziehen.
Daran fehlt es grundsätzlich, wenn der Steuerpflichtige für seine Aufwendungen ein Gegenwert erhält, also ein bleibender Wert und von Dauer seiender Nutzen zurückkommt und dieser Gegenwert eine gewisse Marktgängigkeit hat.
Nicht anzuwenden, wenn die Aufwendungen stark dem Gebot der Sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit ergeben.
Auch verlorene Aufwendungen zb Brandschaden.
Größere Aufwendungen
Entscheidend ist,dass nur eine kleine Minderheit von Steuerpflichtigen durch Sonderaufwendungen belastet ist, gerade das auslösende Ereignis muss außergewöhnlich sein.