Einkunftsarten Flashcards
Selbständige Arbeit Allgemein (Abgr. gewerblich)
Im Vergleich zur gewerblichen Tätigkeit geht es bei der freiberuflichen Tätigkeit weniger um den Einsatz von Kapital sondern um den Einsatz geistiger Arbeit und der eigenen Arbeitsleistung
Doppelte Vergleichbarkeit (Ähnlichkeit)
- ähnliche Ausbildung; man muss also mit den (autodidaktisch) erworbenen Kenntnissen auch eine Abschlussprüfung bestehen können
- auch muss die Tätigkeit der theoretischen Ausbildung entsprechen
Selbständigkeit: Mitarbeiter
nur wenn der Freiberufler aufgrund eigener Fachkenntnisse LEITEND und EIGENVERANTWORTLICH tätig bleibt.
- Überprüfung der Arbeit der Mitarbeiter
- genug Zeit für die eigentliche freiberufliche Tätigkeit
- Gepräge (Stempel der Persönlichkeit)
Land- und Forstwirtschaft Def.
die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens (URPRODUKTION) und die Verwertung der dadurch selbst erzeugten Produkte.
§ 13 I Nr. 1 sind primre Einkünfte
§ 13 II Nr. 1 sekundäre Einkünfte
Nebenbetrieb, wenn die eingesetzten Rohstoffe zu mehr als 50 % aus dem Hauptbetrieb stammen.
Arbeitnehmerbegriff
§ 1 II LStDV: keine abschließende Definition, sondern ein offener Typusbegriff: entscheidend ist stets die Bewertung des Einzelfalls nach dem Gesamtbild der Verhältnisse.
Unter Nahestenden: zivilrechtlich wirksamer Vertrag (mit Vergütungsanspruch), tatsächlich durchgeführt und Fremdvergleich.
Arbeitslohn
geldwerte Sachbezüge, Nutzungsvorteile und ersparte Aufwendungen, soweit der Arbeitnehmer dadurch wirtschaftlich bereichert ist.
Unselbständige Arbeit - Werbungskosten
Die in § 9 I 3 EStG enthaltenen Regelungen zu dem Abzug der Werbungskosten ist eine gesetzliche Typisierung der Grenze zur privaten Mitveranlassung (gemischte Aufwendungen).
Kapitalertragsteuer - Reinvermögenszuwachstheorie - Begründung!
Zwar sind die Kapitaleinkünfte grundsätzlich bei den Überschusseinkünften eingeordnet und damit Ausdruck der Quellentheorie, allerdings ist in § 20 Abs. 2 EStG das private Kapitalvermögen steuerverstrickt, sodass zumindest von einer Annäherung an die Reinvermögenszuwachstheorie anzunehmen ist.
Warum ist der endgültige Forderungsausfall ein steuerbarer Verlust?
§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2 EStG
“Null-Rückzahlung”
beachte aber § 20 Abs. 6 EStG!
VuV - Abgrenzung zur Gewerblichkeit
Es kommt zur Abgrenzung nicht auf die Anzahl der vernieteten oder verpachteten Gegenstände an, sondern vielmehr darauf, ob der Steuerpflichtige hierfür einen unternehmerischen Aufwand betreiben und Leistungen erbringen muss, die über die übliche Vermietungs- und- Verpachtungstätigkeit iS einer Vermögensnutzung hinausgehen.
VuV - Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand
Entscheidend, wegen sofort abziehbarer Erhaltungskosten oder über Jahre abschreibepflichtig.
Maßstab: Wird der Nutzungsstandard des Objekts erhalten oder lediglich geringfügig verbessert ODER wird es in funktionswesentlichen Bereichen verbessert?
VuV - Instandsetzung und Modernisierung (§ 6 I Nr. 1a EStG)
Unter Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch die Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird.
Schuldzinsen bei VuV - Wenn Vermietungsobjekt veräußert wird
Wenn Veräußerungserlös dafür verwendet wird, ein neues Vermietungsobjekt anzuschaffen, sind die Schuldzinsen hier als Werbungskosten abziehbar (Surrogationsbetrachtung)
Ansonsten NACHTRÄGLICHE WERBEKOSTEN zum veräußerten Objekt, soweit das Darlehen mit dem Veräußerungserlös nicht getilgt werden kann (GRUNDSATZ DES VORRANGS DER SCHULDENTILGUNG).
Der Veranlassungszusammenhang der Werbungskosten mit der Vermietungstätigkeit wird nicht zwangsweise unterbrochen also, jedoch, wenn der Veräußerungserlös nicht für die Tilgung der Schuldzinsen verwendet wird.
Veranlassungszusammenhang bei § 9 (“wirtschaftlicher Zusammenhang”)
Als maßgebliches Kriterium für einen steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und einer Einkunftsart wird die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen „auslösenden Moments” (objektiv) sowie dessen „Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre” angesehen (subjektiv).
Selbständigkeit: leitend und verantwortlich
Nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Entscheidend ist die Unternehmensstruktur, die individuelle Leistungsfähigkeit und die Qualifikation der Mitarbeiter.
Der Umfang einer freiberuflichen Tätigkeit lässt sich nicht beliebig vervielfältigen!
leitend: Festlegung der Grundzüge für die Organisation des Tätigkeitsbereichs sowie der dienstlichen Aufsicht der Mitarbeiter; die Planung, Überwachung und Kompetenz zur Entscheidung im Einzelfall.
eigenverantwortlich: wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Tätigkeit gewährleistet ist.