Steuerschuldrecht Flashcards
1
Q
Steuerschuldner
A
Steuerschuldner ist, wer verpflichtet ist, die Steuerschuld als eigene Schuld zu entrichten.
2
Q
Fälligkeit des StAnspruchs
A
§ 220 Abs. 1 AO –> grds nach den Steuergesetzen ( § 36 IV EStG)
3
Q
Aufrechnung
A
§ 226 AO: Unter Aufrechnung versteht man die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender gleichartiger Ansprüche durch Verrechnung aufgrund einseitiger Erklärung eines der Beteiligten.