Strafbefehlsverfahren Flashcards

grün

1
Q

Was ist das Strafbefehlsverfahren?

A

Ein summarisches Verfahren für einfache Fälle

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2
Q

Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab?

A

es wird ohne Hauptverhandlung nach Aktenlage entschieden

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3
Q

Wo ist das Strafbefehlsverfahren geregelt?

A

§§ 407 ff. StPO

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4
Q

Wann ist das Strafbefehlsverfahren zulässig?

A

bei Vergehen, die in die Zuständigkeit des Strafrichters fallen.

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5
Q

Wie wird ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet?

A

Mit einem schriftlichen Antrag der StA auf Erlass eines Strafbefehls hin.
Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.
Der Antrag muss auf eine bestimmte RF gerichtet sein, § 407 I 3 StPO.
Durch ihn wird (auch) die öffentliche Klage erhoben.

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6
Q

Was möchte die StA erreichen?

A

Sie möchte auf schriftlichen Antrag die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festsetzen lassen.

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7
Q

Welche RFen dürfen nur angeordnet werden?

A

Nur die in § 407 II StPO genannten REen. Dies sind z.B.:
- Geldstrafe
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre < 2 Jahre)

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8
Q

Was prüft der Richter?

A
  • ob hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten besteht
  • ob weitere Bedenken entgegen stehen (insbesondere hinsichtlich der beantragten RF)
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9
Q

Was ist, wenn nach Ansicht des Richters der hinreichende Tatverdacht zu bejahen ist und dem Erlass des Strafbefehls keine weiteren Bedenken entgegenstehen (insb. hinsichtlich der beantragten RF)?

A

Der Richter muss dem Antrag der StA entsprechen (gebundene Entscheidung) und den Strafbefehl erlassen, § 408 III 1 StPO.

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10
Q

Welche Norm regelt den Erlass des Strafbefehls?

A

§ 408 III 1 StPO

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11
Q

Welche Möglichkeiten hat der Angeklagte, wenn er einen Strafbefehl erhält?

A

er kann Einspruch einlegen

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12
Q

Welche Frist gilt für den Einspruch?

A

2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls

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13
Q

Wo ist die Form und Frist des Einspruchs geregelt?

A

§ 410 StPO

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14
Q

Was passiert, wenn der Angeklagte keinen Einspruch einlegt?

A

der Strafbefehl wird rechtskräftig und steht darin einem Urteil gleich, § 410 StPO

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15
Q

Gibt es einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund zu Ungunsten des Angeklagten?

A

Ja: § 373a StPO
neue Tatsachen oder Beweismittel sind geeignet für die Verurteilung wegen eines Verbrechens

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16
Q

Was passiert, wenn der Angeklagte rechtzeitig Einspruch einlegt?

A

eine Hauptverhandlung wird durchgeführt

17
Q

Was gilt für die Hauptverhandlung?

A

es gelten bestimmte Besonderheiten: § 411 II 2 iVm § 420 StPO

18
Q

Womit endet die Hauptverhandlung?

A

mit einem Urteil

19
Q

Ist das Urteil an den vorangegangenen Strafbefehl gebunden?

A

nein, § 411 IV StPO

20
Q

Gilt das Verbot der reformatio in peius im Strafbefehlsverfahren?

A

h.M.: nein

21
Q

Kann der Einspruch zurückgenommen werden?

A

Ja, bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug kann der Einspruch zurückgenommen werden, § 411 III 1 StPO.
Nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der StA, § 411 III 2 iVm § 303 StPO.

22
Q

Was passiert nach dem Urteil?

A

Es kann sich ein Rechtsmittelverfahren anschließen. Schließlich erlang das Urteil Rechtskraft.