Strafbefehlsverfahren Flashcards
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Was ist das Strafbefehlsverfahren?
Ein summarisches Verfahren für einfache Fälle
Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab?
es wird ohne Hauptverhandlung nach Aktenlage entschieden
Wo ist das Strafbefehlsverfahren geregelt?
§§ 407 ff. StPO
Wann ist das Strafbefehlsverfahren zulässig?
bei Vergehen, die in die Zuständigkeit des Strafrichters fallen.
Wie wird ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet?
Mit einem schriftlichen Antrag der StA auf Erlass eines Strafbefehls hin.
Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.
Der Antrag muss auf eine bestimmte RF gerichtet sein, § 407 I 3 StPO.
Durch ihn wird (auch) die öffentliche Klage erhoben.
Was möchte die StA erreichen?
Sie möchte auf schriftlichen Antrag die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festsetzen lassen.
Welche RFen dürfen nur angeordnet werden?
Nur die in § 407 II StPO genannten REen. Dies sind z.B.:
- Geldstrafe
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre < 2 Jahre)
Was prüft der Richter?
- ob hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten besteht
- ob weitere Bedenken entgegen stehen (insbesondere hinsichtlich der beantragten RF)
Was ist, wenn nach Ansicht des Richters der hinreichende Tatverdacht zu bejahen ist und dem Erlass des Strafbefehls keine weiteren Bedenken entgegenstehen (insb. hinsichtlich der beantragten RF)?
Der Richter muss dem Antrag der StA entsprechen (gebundene Entscheidung) und den Strafbefehl erlassen, § 408 III 1 StPO.
Welche Norm regelt den Erlass des Strafbefehls?
§ 408 III 1 StPO
Welche Möglichkeiten hat der Angeklagte, wenn er einen Strafbefehl erhält?
er kann Einspruch einlegen
Welche Frist gilt für den Einspruch?
2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls
Wo ist die Form und Frist des Einspruchs geregelt?
§ 410 StPO
Was passiert, wenn der Angeklagte keinen Einspruch einlegt?
der Strafbefehl wird rechtskräftig und steht darin einem Urteil gleich, § 410 StPO
Gibt es einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund zu Ungunsten des Angeklagten?
Ja: § 373a StPO
neue Tatsachen oder Beweismittel sind geeignet für die Verurteilung wegen eines Verbrechens