Adhäsionsverfahren Flashcards
grün
1
Q
Wo ist das Adhäsionsverfahren geregelt?
A
§§ 403 ff. StPO
2
Q
Was ermöglicht es?
A
Es ermöglicht dem Verletzten und mittelbar durch die Tat geschädigten Personen (§ 403 S. 2 StPO), einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen AS gegen den Beschuldigten im Strafverfahren geltend zu machen.