Definitionen Flashcards

JC, grün

1
Q

Anfangsverdacht

A

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte gegeben sind, die nach der kriminalistischen Erfahrung die Beteiligung des Betroffenen an einer verfolgbaren Straftat als möglich erscheinen lassen, vgl. § 152 II StPO.

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2
Q

hinreichender Tatverdacht

A

Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn die Anklagebehörde bei vorläufiger Bewertung der Aktenlage zu dem Schluss gelangt, dass wegen einer oder mehrerer Straftaten die vorliegenden Beweise wahrscheinlich für eine Verurteilung genügen.

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3
Q

prozessuale Tat

A

Die prozessuale Tat ist ein nach der Lebensauffassung zu bestimmender, einheitlicher geschichtlicher Vorgang.

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4
Q

Beschuldigter

A

Als Beschuldigter wird die Person bezeichnet, gegen die sich das Ermittlungsverfahren richtet.

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5
Q

Zeuge

A

Ein Zeuge iSv §§ 48 ff StPO ist eine Person, die in einer gegen einen Dritten gerichteten Strafsache ihre Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundgeben soll.

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6
Q

Verletzter

A

Als Verletzter gilt jeder, der durch die behauptete Tat in seinen rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist.

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7
Q

Tat im prozessualen Sinne

A

das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es mit dem in der Anklage beschriebenen SV nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Vorgang bildet.

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8
Q
A
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