Privatklageverfahren Flashcards

grün

1
Q

Wo ist das Privatklageverfahren geregelt?

A

§ 374 I StPO

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2
Q

Worum geht es beim Privatklageverfahren?

A

der Verletzte kann beim Strafrichter selbst Strafklage erheben (bei bestimmten Delikten erst nach einem erfolglosen Sühneversuch, § 380 StPO)

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3
Q

Wann verfolgt die StA diese Delikte?

A

nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, § 376 StPO

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4
Q

Wann liegt ein öffentliches Interesse vor?

A

wenn die Tat nicht nur den Rechtskreis von Täter und Opfer, sondern auch den der Allgemeinheit betrifft, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung oder der Stellung des Verletzen im öffentlichen Leben

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5
Q

Was ist, wenn die StA das öffentliche Interesse bejaht?

A

sie kann dann jederzeit das Verfahren übernehmen, § 377 StPO

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