Gerichtszuständigkeit und -organisation in der ersten Instanz Flashcards
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Wodurch wird die sachliche Zuständigkeit der Gerichte bestimmt?
§ 1 StPO: durch das GVG
Bei welchem Gericht kann die Sache in der ersten Instanz beginnen?
beim AG, LG oder OLG
Wo ist die Zuständigkeit des AGs geregelt?
§ 24 I GVG
Wann ist das AG nach § 24 I GVG zuständig?
- wenn nicht die zwingende Zuständigkeit des LG oder OLG begründet ist
- wenn die zu erwartende FS nicht höher ist als 4 Jahre
- wenn nicht die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten/ der besondere Umfang/ die besondere Bedeutung die Anklage beim LG gebietet
Was ist der Spruchkörper des AG?
- der Strafrichter als Einzelrichter, § 25 GVG
- das Schöffengericht, § 28 GVG
Woraus besteht das Schöffengericht?
§ 29 I GVG: 1 Berufsrichter + 2 Schöffen
Welche Vorschrift enthält Regelungen über die Schöffen
§§ 30 ff. GVG
Was ist das erweiterte Schöffengericht?
§ 29 II GVG: Bei besonders umfangreichen Sachen kann auf Antrag der StA ein zweiter Berufsrichter zugezogen werden.
Wann ist der Strafrichter zuständig?
§ 25 GVG:
- bei Vergehen, wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden
- die zu erwartende Strafe: max. 2 Jahre FS
Wann ist das Schöffengericht zuständig?
§ 28 GVG: Es ist zuständig für alle in den Kompetenzbereich des AG fallenden Strafsachen, für die nicht der Strafrichter gem. § 24 GVG zuständig ist (= mittlere Kriminalität).
Recht auf den gesetzlichen Richter
Art. 101 I 2 GG
Was ist die bewegliche Zuständigkeitsregelung?
§ 24 I 1 Nr. 3 GVG: Die StA ist bei Vorliegen eines besonderen Umfangs bzw. einer besonderen Bedeutung des Falls verpflichtet, Anklage beim LG zu erheben (kein Ermessensspielraum).
Verstößt die bewegliche Zuständigkeitsregelung gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter?
Nein
(BVerfGE 9, 223)
grundrechtsgleiche Rechte
Art. 101, 103, 104 GG
Wo ist die Zuständigkeit des LGs geregelt?
§ 74 GVG
Wann ist das LG zuständig?
- für die in § 74 II GVG ausdrücklich genannten Verbrechen
- für alle weiteren Verbrechen und Vergehen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des AG oder des OLG fallen, § 74 I GVG
Was ist der Spruchkörper des LG?
die Strafkammer, § 60 GVG
Wie heißt die Strafkammer in der ersten Instanz?
große Strafkammer, §§ 74 I, 76 I 1 Alt. 1 GVG
Woraus besteht die große Strafkammer?
§ 76 GVG:
3 Berufsrichter
2 Schöffen
welche besonderen (großen) Strafkammern gibt es?
§§ 74 - 74c GVG
- Schwurgericht
- Wirtschaftsstrafkammer
- Staatsschutzkammer
- Jugendschutzkammer
Wofür ist das Schwurgericht zuständig?
für Kapitaldelikte, § 74 II GVG
Wofür ist die Staatsschutzkammer zuständig?
- § 74a GVG: Staatsschutzdelikte
- Gem. § 100e II 1 StPO entscheidet sie über:
- Online-Durchsuchungen, § 100b StPO
- großer Lauschangriff, § 100c StPO
Wo ist die Zuständigkeit des OLG geregelt?
§ 120 GVG
Wofür ist das OLG zuständig?
§§ 24 I 1 Nr. 1, 120 GVG
- Staatsschutzdelikte
- die in § 120 II GVG genannten Straftaten sofern der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Verfolgung übernimmt
- Bestechung/ Bestechlichkeit von Mandatsträgern
Was ist der Spruchkörper des OLG?
Strafsenat, § 116 GVG
Woraus besteht der Strafsenat?
§ 122 II GVG:
5 Berufsrichter
Bei Eröffnung beschließt er, dass er in der Hauptverhandlung mit 3 Berufsrichtern besetzt ist, sofern nicht nach Umfang und Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung zweier weiterer Richter erforderlich erscheint
Wie wird die örtliche Zuständigkeit der Gerichte genannt?
der Gerichtsstand
Wo ist der Gerichtsstand geregelt?
§§ 7 ff. StPO
Was sind ordentliche Gerichtsstände?
- Tatort, § 7 StPO
- Wohnsitz, § 8 StPO
- Ergreifungsort, § 9 StPO
Was macht die StA bei mehreren Gerichtsständen?
sie kann nach pflichtgemäßem Ermessen wählen;
es gilt der Prioritätsgrundsatz, § 12 I StPO (Ersteröffnung der Untersuchung hat Vorzug)
Was sind außerordentliche Gerichtsstände?
- Gerichtsstand des Zusammenhangs für zusammenhängende Straftaten, § 13 StPO
- Gerichtsstand der gerichtlichen Bestimmung, wenn ein ordentlicher Gerichtsstand nicht besteht, § 13a StPO/ einem Kompetenzstreit, § 14 StPO/ Gefahr für die öffentliche Sicherheit, § 15 StPO