Das Zwischenverfahren Flashcards
1
Q
Wie wird das Zwischenverfahren eingeleitet?
A
Das Zwischenverfahren wird von der StA eingeleitet durch Erhebung der öffentlichen Klage beim für die Hauptverhandlung zuständigen Gericht.
2
Q
Welche Norm regelt dies?
A
§ 199 StPO
3
Q
Wo findet kein Zwischenverfahren statt?
A
Im Strafbefehlsverfahren und im beschleunigten Verfahren.
4
Q
Was geschieht im Zwischenverfahren?
A
Das Gericht (nur die Berufsrichter) prüft, ob der von der StA behauptete hinreichende Tatverdacht gegen den Beschuldigten, der jetzt als Angeschuldigter bezeichnet wird (§ 157), tatsächlich besteht.
5
Q
Woran ist das Gericht bei seiner Prüfung gebunden?
A
6
Q
Womit endet das Zwischenverfahren?
A
- mit einem Eröffnungsbeschluss
- oder der Ablehnung der Eröffnung bzw. der Einstellung
7
Q
A