Das Zwischenverfahren Flashcards

1
Q

Wie wird das Zwischenverfahren eingeleitet?

A

Das Zwischenverfahren wird von der StA eingeleitet durch Erhebung der öffentlichen Klage beim für die Hauptverhandlung zuständigen Gericht.

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2
Q

Welche Norm regelt dies?

A

§ 199 StPO

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3
Q

Wo findet kein Zwischenverfahren statt?

A

Im Strafbefehlsverfahren und im beschleunigten Verfahren.

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4
Q

Was geschieht im Zwischenverfahren?

A

Das Gericht (nur die Berufsrichter) prüft, ob der von der StA behauptete hinreichende Tatverdacht gegen den Beschuldigten, der jetzt als Angeschuldigter bezeichnet wird (§ 157), tatsächlich besteht.

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5
Q

Woran ist das Gericht bei seiner Prüfung gebunden?

A
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6
Q

Womit endet das Zwischenverfahren?

A
  • mit einem Eröffnungsbeschluss
  • oder der Ablehnung der Eröffnung bzw. der Einstellung
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7
Q
A
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