Das Zwischenverfahren Flashcards
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Wie wird das Zwischenverfahren eingeleitet?
Das Zwischenverfahren wird von der StA eingeleitet durch Erhebung der öffentlichen Klage beim für die Hauptverhandlung zuständigen Gericht.
Welche Norm regelt dies?
§ 199 StPO
Wo findet kein Zwischenverfahren statt?
Im Strafbefehlsverfahren und im beschleunigten Verfahren.
Was geschieht im Zwischenverfahren?
Das Gericht (nur die Berufsrichter) prüft, ob der von der StA behauptete hinreichende Tatverdacht gegen den Beschuldigten (= jetzt Angeschuldigter), tatsächlich besteht.
Wie heißt der Täter im Zwischenverfahren?
Angeschuldigter, § 157 StPO
Woran ist das Gericht bei seiner Prüfung gebunden?
an die in der Anklage bezeichnete Tat. Nicht jedoch an die rechtliche Bewertung und die Anträge der StA, § 206 StPO.
Was macht das Gericht im Anschluss an seine Prüfung?
Es teilt die Anklageschrift dem Angeschuldigten mit und gibt ihm Gelegenheit, Beweisanträge und Einwände vorzubringen, § 201 StPO.
In den Fällen notwendiger Verteidigung wird ihm spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Verteidiger bestellt, § 141 II 1 Nr. 4 StPO.
Womit endet das Zwischenverfahren?
- mit einem Eröffnungsbeschluss
- oder der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens bzw. Einstellung
Wann erlässt das Gericht einen Eröffnungsbeschluss?
wenn das Gericht den Angeschuldigten der Straftat für hinreichend verdächtig hält
Was geschieht mit dem Eröffnungsbeschluss?
Das Gericht lässt mit dem Eröffnungsbeschluss die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das zuständige Gericht, §§ 203, 207 I StPO.
Kann die Anklage durch das Gericht geändert werden?
§ 207 II StPO: Die Zulassung kann in begrenztem Umfang auch unter inhaltlichen Änderungen der Anklage erfolgen.
Kann der Eröffnungsbeschluss vom Angeklagten angefochten werden?
Nein, § 210 I StPO
Wann lehnt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ab?
§ 204 StPO: Wenn es den Angeschuldigten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht für hinreichend verdächtig hält
Was kann die StA gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens tun?
Die StA kann sofortige Beschwerde einlegen, § 210 II Alt. 1 StPO
Was ist, wenn die sofortige Beschwerde keinen Erfolg hat und das Hauptverfahren nicht eröffnet wird?
Eine Wiederaufnahme kommt nur bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln in Betracht, § 211 StPO.